STAATSMìNISTERIUIM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÛR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 1005 10 I 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Lindena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, Fraktion BUNDNIS 90/DlE GRUNEN Drs.-Nr.: 6111482 Thema: Glyphosateinsatz bei der Unkrautbekämpfung im Schienenverkehrsnetz in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Auf welchen Strecken im sächsischen Schienenverkehrsnefz werden zur Unkrautbekämpfung Glyphosat oder andere Herbizide (bitte benennen) in welcher Häufigkeit und I ntensität einges efz:t? Die Staatsregierung hat keine Kenntnis über den Umfang der Anwendung von Glyphosat zur Unkrautbekämpfung im sächsischen Schienenverkehrsnetz , da das Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) keine Regelungen enthält, die die Erhebung diesbezüglicher Daten vorsehen. Frage 2: Welche Verkehrsbetriebe verfügen über eine Ausnahmegenehmigung vom Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zur Unkrautbekämpfung im Bereich der Schotterbetten von Gleisen und im Bereich neben der Gleise? Die dem Antwortschreiben angefügte Anlage enthält die Betreiber von Gleisanlagen beziehungsweise Dienstleistungsfirmen, die über eine Genehmigung der zuständigen Behörde, des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG), nach g 12 Absatz 2 PflSchG zur Bekämpfung von Pflanzenbewuchs auf Gleisanlagen (Gleisbettung mit Schotter, Schotterflanke) und erforderlichenfalls auf Randwegen beziehungsweise auf Gleisnebenflächen verfügen. Dresden, O