STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/11483 Thema: Interoperabilität und Datenaustausch von Datenbanken der Bundesländer und des Bundes Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In einem Interview des sächsischen Innenministers Markus Ulbig mit der Tageszeitung Dresdner Neueste Nachrichten (veröffentlicht am 04.12.2017, S.1) ist zu lesen: „DNN: ‚Stichwort: einheitliches IT-Netz. Gegenwärtig macht jedes Bundesland sein eigenes Ding und im Ernstfall kann nur schwer ermittelt werden?' Markus Ulbig: ,Durch den Föderalismus haben wir verschiedene Systeme angeschafft, die auch noch technisch auf unterschiedlichen Niveaus sind und es kostet viel Aufwand, Schnittstellen hinzubekommen, damit wir zusammenarbeiten können. [...] In zwei Jahren dürfte der theoretische, der organisatorische Kompass fertig sein. Und in fünf Jahren müssten wir die Vereinheitlichung hinbekommen haben. [...] Es lässt sich nicht einfach ein Hebel umlegen und dann beginnt alles neu. Immerhin hat jedes Bundesland seine etwa 80 Fachverfahren." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Was ist unter dem Begriff „Fachverfahren" im Zusammenhang mit der beabsichtigten Vereinheitlichung von IT-Netzen und Datenbanken zu verstehen? Frage 2: Wie viele dieser „Fachverfahren" unter welcher Bezeichnung werden in Sachsen geführt und welche Daten werden dort erhoben, bearbeitet und gespeichert? Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) PB-1053/32/10 Dresden, 5. Januar 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6,7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1NISTER1UM DES INNERN Frage 3: Welche dieser „Fachverfahren" in Sachsen besitzen Schnittstellen bzw. sind interoperabel mit welchen „Fachverfahren" oder Datenbaken anderer Bundesländer und Bundesbehörden? Frage 4: Welche dieser „Fachverfahren" in Sachsen besitzen keine Schnittstellen bzw. sind nicht interoperabel mit welchen „Fachverfahren" oder Datenbaken anderer Bundesländer und Bundesbehörden? Frage 5: Bis zu welchem Zeitpunkt ist beabsichtigt, für welche „Fachverfahren" in Sachsen gemäß Frage 4 durch Schnittstellen oder auf anderem Wege die Interoperabilität zu welchen „Fachverfahren" oder Datenbaken anderer Bundesländer und Bundesbehörden herzustellen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 5: Gemäß Artikel 87 Grundgesetz wurde das Bundeskriminalamt (BKA) mit dem Gesetz über das Bundeskriminalamt (BKAG) als Zentralstelle für das polizeiliche Auskunftsund Nachrichtenwesen und für die Kriminalpolizei eingerichtet und unterstützt die Polizeien des Bundes und der Länder bei der Verhütung und Verfolgung von Straftaten mit länderübergreifender, internationaler oder erheblicher Bedeutung. Dazu unterhält das BKA einen vom ihm entwickelten, organisierten und finanzierten einheitlichen polizeilichen Informationsverbund (INPOL-Verbund), aus dessen Betrieb den Polizeien der Länder und der Bundespolizei Informationsverpflichtungen gegenüber dem BKA erwachsen und umgekehrt. Auf Grund der föderalen Struktur wurde die derzeitige Informationsarchitektur und -infrastruktur der Polizeien der Länder weitgehend eigenständig eingerichtet und weiter entwickelt, was zu einer Vielzahl an IT- Fachverfahren (IT-Anwendung zur Bewältigung bestimmter Fachaufgaben) und einer hohen Heterogenität geführt hat. Dies betrifft z. B. die Integrierte Vorgangsbearbeitung (IVO) und das Polizeiliche Auskunftssystem Sachsen (PASS) sowie alle vergleichbaren IT-Lösungen in allen anderen Bundesländern und bei der Bundespolizei. Den gegenseitigen Informationsverpflichtungen kann daher nur mit erheblichem Aufwand und einer Vielzahl zu programmierender Schnittstellen nachgekommen werden. Die Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung und der EU-Datenschutzrichtlinie in nationales Recht, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus seinem Urteil zur hypothetischen Datenneuerhebung — 1 BvR 966/09, 1 BvR 1140/09 — sowie das Inkrafttreten des darauf fußenden neuen BKA-Gesetzes haben umfangreiche Auswirkungen auf die Datenverarbeitung innerhalb des INPOL-Verbundes insgesamt. Die Bundesländer, die Bundespolizei und das BKA haben sich daher verständigt, diese Auswirkungen gemeinsam zu untersuchen und nach gemeinsamen, insbesondere wirtschaftlich tragfähigen Lösungen bei der erforderlich werdenden Anpassung ihrer Informationsarchitektur und -infrastruktur an die rechtlichen Voraussetzungen zu suchen. Freistaat SACHSEN Seite 2 von 3 STAATSM1NISTER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Insofern besteht grundsätzlich das Ziel, Interoperabilität auf das unbedingt notwendige Maß zu begrenzen. Welche Auswirkungen dies auf die grundlegenden Fachverfahren der sächsischen Polizei, die die Informationsverpflichtungen nach Art. 87 GG erfüllen (IVO, PASS, Polizeilicher Informations- und Analyseverbund (PIAV)) haben wird, ist derzeit offen. Von Fachverfahren zur Erledigung bestimmter zugewiesener Verwaltungsaufgaben sind die Querschnittsverfahren zu unterscheiden, die in der gesamten Staatsverwaltung genutzt werden. Hierzu zählen beispielsweise Word, Excel, Outlook, Access, Powerpoint u. a. sowie die Anwendungen, die auf der eGovernement-Plattform der Staatsverwaltung zum jeweiligen Stichtag bereitgestellt werden. Im Übrigen wird von einer Beantwortung abgesehen. Die Fragen berühren den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung, da die Präzisierung der erwarteten Auswirkungen und die Entwicklung von Lösungen den internen Abstimmungs- und VVillensbildungsprozess der Staatsregierung betrifft, der gerade erst begonnen hat. ndlichen Grüßen off. Dr. Roland Wöller Seite 3 von 3 2018-01-05T11:49:15+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes