STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Li ndena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Volkmar Zschocke, Fraktion BUNDNIS 90/DlE GRUNEN Drs.-Nr.: 6111484 Thema: EU-Schulprogramm für gesunde Ernährung Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Mit Kabinettsbeschluss vom 27.09.16 hat die Staatsregierung die Voraussetzung für eine Teilnahme von Kindergärten, Grund- und Förderschulen in Sachsen am EU-Schulprogramm für gesunde Ernährung geschaffen.lm Förderportal der Staatsregierung wird darüber allgemeininformiert: " Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Kitas, Grundschulen und Förderschulen haben sich bislang beworben und wie viele nehmen aktuell am Programm teil? (Bitte summarisch nach Art der Einrichtung und nach Landkreisen bzw. kreisfreien Städten darstellen.) Die Anzahl der Kindertagesstätten, Grundschulen und Förderschulen, welche sich bislang beworben haben und am EU-Schulprogramm teilnehmen, sind der Anlage zu entnehmen. Die Differenz zwischen Bewerbungen und teilnehmenden Einrichtungen resultiert im Programmteil Schulmilch im Wesentlichen aus den nicht erteilten Zulassungen aufgrund des begrenzten finanziellen Budgets. Weitere Abweichungen kommen in beiden Programmteilen durch nachträgliche ent- beziehungsweise zuruckgezogene Zulassungen für das Programm zustande. Die teilnehmenden Einrichtungen sind auf der lnternetseite des EU-Schulprogrammes (www. sch u lo bst-m i lch. sachse n. de) ve röffe ntl i cht. 5 FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ sm ul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 8. Dezember2017 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t1t1103 ob totuññ[hh &! srûhñ a¡ùñ¡ñhtdunh.uMtruùuñdññ Hausanschrift: Sächsisches Staatsminister¡um für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01 097 Dresden vwvw.smul.sachsen.de Verkehrsverb¡ndung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplâitze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendiênst melden. * Kein Zugang für elektronisch s¡gn¡erte sowie für verschlüsselte elektron¡sche Dokumente Dresden, at.ort.JolP s¡mu1+ Seite 1 von 3 STAATSI\4INISTERìUM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Frage 2: In welcher Höhe stehen dem Freistaat Mittel aus dem EU- Schulprogramm zur Verfügung und in welcher Höhe werden diese M ittel aktuell ausgeschöpft? Dem Freistaat Sachsen stehen gemäß Artikel 4 des Landwirtschaftserzeugnisse- Schulprogrammgesetzes (LwErzgSchulproG) grundsätzlich folgende finanzielle Mittel im Schuljahr 201712018 zur Verfügung: o Bereich Schulobst und -gemüse: 1.086.336,73 Euro o Bereich Schulmilch: 534.292,79 Euro. Gemäß $ 3 Absatz 2 des LwEzgSchulproG kann das Land dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft mitteilen, ob es weitere Unionsbeihilfen durch den Bund in Anspruch nehmen möchte. Voraussetzung dafur ist, dass nicht alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union an dem Programm teilnehmen und entsprechende Restmittel zur Verfügung stehen. Von dieser Möglichkeit hat der Freistaat Sachsen Gebrauch gemacht und in beiden Bereichen einen zusätzlichen Bedarf von 270.104,92 Euro angemeldet. Die Höhe der tatsächlich zur Verfügung stehenden Mittel umfasst für den r Bereich Schulobst und -gemüse: 1.356.441,65 Euro o Bereiche Schulmilch: 664.950,94 Euro. lm Bereich Schulmilch sind die zur Verfügung stehenden Mittel vollständig durch Bewilligungen gebunden. lm Bereich Schulobst und -gemüse wurden die zut Verfügung stehenden Mittel fast vollständig gebunden. ln diesem Bereich steht noch ein Restbetrag von 13.445,00 Euro zur Verfugung. Frage 3: Unter welchen Bedingungen können Gaterer eine Zulassung als Lieferant erhalten? Um als Lieferant im Rahmen des EU-Schulprogrammes im Freistaat Sachsen aktiv zu werden, ist eine Zulassung durch das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) erforderlich. Grundsätzlich kann jeder Betrieb, der als Lebensmittelunternehmer gemäß Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene registriert beziehungsweise zugelassen ist, einen Antrag auf Zulassung als Lieferant für das EU-Schulprogramm stellen. Voraussetzung ist, dass der Antragsteller den mit der Zulassung verbundenen Verpflichtungen zustimmt. Gemeinsam mit dem Antrag auf Zulassung ist eine Bestätigung der Registrierung als Lebensmittelunternehmer des zuständigen Lebensmittelüberuvachungs- und Veterinäramtes einzureichen. Nach Eingang aller erforderlichen Antragsunterlagen erfolgt die Antragsprüfung. Die Zulassung wird mit schriftlichem Bescheid durch das LfULG erteilt. Gleichzeitig mit der Zulassung wird der Antragsteller in die Liste der zugelassenen Lieferanten aufgenommen und auf der lnterneþSeite des EU-Schulprogrammes Sachsen veröffentlicht. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERìUI\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Frage 4: Welche Probleme teilnehmender Einrichtungen bei der praktischen Umsetzung des EU-Schulprogramms sind dem Freistaat bekannt und wie sollen diese behoben werden? Als Problem bei der praktischen Umsetzung des EU-Schulprogrammes im Freistaat Sachsen hat sich in einigen wenigen Fällen das Finden eines geeigneten Lieferanten durch kleinere Einrichtungen/Tagesmütter herausgestellt. ln einigen Fällen wurde die Qualität der angelieferten Produkte bemängelt. Durch die zunehmende Bekanntheit des Programmes ist die Zahl der Lieferanten in den letzten Monaten gestiegen. Mit der Veröffentlichung aller zugelassenen Lieferanten auf der lnternetseite des EU-Schulprogrammes (www.schulobst-milch.sachsen.de) und deren stetiger Aktualisierung werden die Einrichtungen bei der Suche eines geeigneten Lieferanten unterstützt. Bei auftretenden Qualitätsmängeln haben die Einrichtungen die Möglichkeit, die betreffende Lieferung zurückzuweisen beziehungsweise bei wiederholten Qual itätsm ängeln besteht die Mög Iich keit des Lieferantenwechsels. Weitere Probleme sind der Staatsregierung nicht bekannt. Frage 5: Wer berät teilnehmende Einrichtungen bei der Bewerbung, Lieferantenauswahl , bei Fragen zur Lieferung, Lagerung und Verteilung und unterstützt bei der Umsetzung pädagogischer Angebote zum Schulprogramm ? Die teilnehmenden Einrichtungen werden bei auftretenden Fragen durch die Mitarbeiter des LfULG beraten. Auf der lnternetseite des EU-Schulprogrammes (www.schulobstmilch .sachsen.de) sind die Ansprechpartner namentlich benannt und deren Telefonnummern veröffentlicht. Ausführliche lnformationen über das Verfahren der Abwicklung des EU-Schulprogrammes im Freistaat Sachsen, Hinweise zur Lagerung und zum Umgang mit den Produkten (Hygieneinformationen) sowie Möglichkeiten für begleitende pädagogische Maßnahmen wurden in Zusammenarbeit mit dem Sächsischen Staatsministerium ftrr Soziales und Verbraucherschutz und dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus erarbeitet. Diese sind auf der lnternetseite des EU- Sch ulprog ram mes (www. schu lobst-m i lch. sachsen. de) veröffentl icht. Mit freundlichen Grüßen Thomas Schmidt Anlage: 1 Seite 3 von 3 Anlage Produktgruppe Milch (Stand 08.12.20171 Bewerbungen (ohne Bewerbungen nicht berechtigter Einrichtungen, Doppelbewerbungen, etc.) teilnehmende Einrichtungen Landkreis Einrichtungen gesamt Kinderkrippen/ Kindergärten Förderschule Grundschule Bautzen 86 69 2 15 Chemnitz 28 16 4 I Dresden Stadt 34 26 2 6 Erzgebirgskreis 56 39 2 15 Görlitz 82 64 1 17 Leipzig Landkreis 89 67 3 19 Leipzio Stadt 46 30 2 14 Meißen 45 32 13 Mittelsachsen 86 62 3 21 Nordsachsen 65 42 2 21 Sächs. Schweiz 56 49 1 6 Voqtlandkreis 55 36 3 16 Zwickau 79 65 3 11 Gesamt 807 597 28 182 Landkreis Einrichtungen gesamt Kinderkrippen/ Kindergärten Förderschule Grundschule Bautzen 60 47 1 12 Chemnitz 17 I 2 6 Dresden Stadt 16 11 1 4 Erzqebirqskreis 22 12 1 I Görlitz 46 35 11 Leipzio Landkreis 58 46 12 Leipziq Stadt 26 16 1 9 Meißen 29 19 10 Mittelsachsen 43 31 2 10 Nordsachsen 42 25 2 15 Sächs. Schweiz 32 27 1 4 Voqtlandkreis 33 23 1 o Zwickau 56 47 2 7 Gesamt 480 348 14 118 Produktgruppe ObsUGemüse (Stand 08.12.20171 Bewerbungen (ohne Bewerbungen nicht berechtigter Einrichtungen, Doppelbewerbungen, etc.) Landkreis Einrichtungen gesamt Förderschule Grundschule Bautzen 31 2 29 Chemnitz 20 5 15 Dresden Stadt 14 3 11 Erzgebirgskreis 38 4 34 Görlitz 41 7 34 Leipziq Landkreis 33 3 30 Leipzis Stadt 39 5 34 Meißen 18 4 14 Mittelsachsen 30 I 22 Nordsachsen 31 4 27 Sächs. Schweiz 23 3 20 Voqtlandkreis 24 5 19 Zwickau 22 5 17 Gesamt 364 58 306 teilnehmende Einrichtungen Landkreis Einrichtungen gesamt Förderschule Grundschule Bautzen 31 2 29 Chemnitz 17 5 12 Dresden Stadt 14 3 11 Erzqebirqskreis 38 4 34 Görlitz 33 7 26 Leipziq Landkreis 33 3 30 Leipzis Stadt 37 5 32 Meißen 17 4 13 Mittelsachsen 28 I 20 Nordsachsen 27 4 23 Sächs. Schweiz 20 2 18 Vogtlandkreis 23 5 18 Zwickau 22 5 17 Gesamt 340 57 283 2018-01-05T11:46:44+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes