SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948 1 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Meier, Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/11493 Thema: Vermögen der Parteien und Massenorganisationen der ehemaligen DDR (PMO-Vermögen) Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Laut Märkischer Allgemeiner Zeitung vom 3.12.2017 habe die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben mitgeteilt, dass insgesamt 185 Millionen Euro aus dem Vermögen der ehemaligen Parteien und Massenorganisationen der DDR zur Ausschüttung an die neuen Länder zur Verfügung stünden." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In welcher Höhe und auf welcher rechtlichen Grundlage sind dem Freistaat Sachsen Gelder aus dem PMO-Vermögen seit 2014 zugegangen und wann und in welcher Höhe sind Mittel aus der aktuellen Ausschüttung (siehe Vorbemerkung) zu den Freistaat Sachsen zu erwarten? Seit 2014 sind dem Freistaat Sachsen keine Gelder aus dem PMO- Vermögen zugegangen. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) UK22-H1322/185/81- 2017160968 Dresden, OS . Januar 2018 Zertifikat seit 2013 audit berufundfamilie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564 4000 Telefax +49 351 564 4009 minister@smf.sachsen.de* www.smf.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden. *Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.smf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzunqen. STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN In 2017 hat die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben BvS auf Basis einer vorläufigen Schätzung mitgeteilt, dass insgesamt ein Betrag von ca. 185 Mio. EUR zur Auszahlung zur Verfügung stehe. Demnach könne der Freistaat aus der nächsten Tranche Mittel in Höhe von rund 58 Mio. EUR erwarten. Es ist von einer Auszahlung der Mittel im Jahr 2018 auszugehen. Frage 2: Gemäß der Verwaltungsvereinbarung zur Abrechnung und Verteilung des Vermögens der Parteien und Massenorganisationen der ehemaligen DDR (PMO-Vermögen) zwischen der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) und den ostdeutschen Bundesländern und Berlin vom 11. Februar 1994 sowie der Folgevereinbarung vom 18. Januar 2008 fließen dem Freistaat Sachsen Mittel des PMO- Vermögens zu, welche entsprechend Artikel 2 Abs. 1 der Vereinbarung vom 11. Februar 1994 zu ca. 60% für investive und investitionsfördernde Maßnahmen der öffentlichen Hand im Bereich der wirtschaftlichen Umstrukturierung und für investive und investitionsfördernde Maßnahmen zu sozialen und kulturellen Zwecken (ca. 25% im Bereich der öffentlichen Hand, ca. 15% im Bereich nicht staatlicher Träger) einzusetzen sind. Nach welchen Kriterien, Verwaltungsvorschriften bzw. anderer Richtlinien erfolgt durch wen die landesrechtliche Umsetzung der o.g. Verwaltungsvereinbarung? Die Förderung erfolgt auf Grundlage der oben genannten Verwaltungsvereinbarungen und den sich daraus ergebenden Kriterien. Demnach sind PMO-Mittel für investive und investitionsfördernde Maßnahmen der öffentlichen Hand für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Zwecke unter Beachtung der oben genannten Quotierung einzusetzen. Laut Haushaltsplan 2017 /2018 ist das Staatsministerium der Finanzen durch Haushaltsvermerk bei Kapitel 15 03 Titel 883 20 ermächtigt, Haushaltsmittel aus dem PMO- Vermögen Haushaltsstellen der Einzelpläne zur Verstärkung zuzuweisen. Seite 2 von 4 Freistaat SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM DER FlNANZEN S SACHsEN Frage 3: Welche investiven und investitionsfördernden Maßnahmen der öffentlichen Hand im Bereich der wirtschaftlichen Umstrukturierung und welche investiven und investitionsfördernden Maßnahmen zu sozialen und kulturellen Zwecken welcher Projekte welcher Träger wurden seit 2014 in welcher Höhe gefördert und welche Maßnahmen werden aus der aktuell anstehenden Ausschüttung gefördert und wann wurde dies durch wen entschieden und welche Ministerien waren in die Entscheidung in welcher Art und Weise eingebunden? Sofern bisher noch keine Entscheidung getroffen wurde, welche Maßnahmen aus der aktuell anstehenden Ausschüttung gefördert werden sollen, wann wird dies durch wen entschieden und welche Ministerien sind in die Entscheidung in welcher Art und Weise eingebunden? Frage 4: Inwieweit haben Projektträger die Möglichkeit auf welchem Weg bzw. über welches Verfahren, Mittel aus dem PMO-Vermögen bei der Staatsregierung zu beantragen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4: Seit 2014 wurden keine neuen PMO-Mittel ausgekehrt, sodass auch keine entsprechenden Verwendungen erfolgen konnten. Im Rahmen von Rückerstattungen von Projektträgern aus der im Jahr 2010 ausgekehrten Tranche sind jedoch im Jahr 2015 Verwendungen in Höhe von 318.343,40 EUR erneut im Rahmen der ursprünglichen Zweckbindung - dem Bereich Wirtschaft - erfolgt und gegenüber der BvS nachgewiesen worden. Es handelt sich hierbei um drei Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs : barrierefreier Umbau der Wendeanlage Ebersdorf in Chemnitz in Höhe von 112.319,73 EUR, barrierefreier Ausbau von Haltestellen im Stadtgebiet Pirna in Höhe von 66.313,67 EUR, Seite 3 von 4 STAATSM1N1STER1UM DER FlNANZEN Errichtung einer Bushaltestelle mit behindertengerechtem Zugang zum Bahnhof Rodewisch in Höhe von 139.710,00 EUR. Zuwendungsempfänger sind die Chemnitzer Verkehrsbetriebe AG, die Stadt Pirna und die Stadt Rodewisch. Hinsichtlich des Verfahrens und der Mittelverwendung der zu erwartenden Auskehrung wird Näheres im Zuge der Haushaltsberatungen festzulegen sein. Mit freundlichen Grüßen A~~ Dr. Matthias Haß Seite 4 von 4 Freistaat SACHSEN 2018-01-09T08:38:23+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes