STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/11494 Thema: Planungsstand „IndustriePark Oberelbe" (LK Sächsische Schweiz-Osterzgebirge) Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Laut Ratsinformationssystem der Stadt Pirna und diverser Presseartikel haben sich die Städte Heidenau, Dohna und Pirna den Bau des Industrieparks Oberelbe zum gemeinsamen Ziel gesetzt. Zu diesem Vorhaben existiert bereits eine Machbarkeitsstudie, welche Bezug zu zahlreichen raumordnerischen Belangen aufweist." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: In der Machbarkeitsstudie, die der Kleinen Anfrage zugrunde liegt, wird an verschiedenen Stellen die (begrenzte) Zielstellung und Umfang der Studie erläutert. So soll die Untersuchung der Klärung der grundsätzlichen Eignung für eine Industrie- und Gewerbeflächenentwicklung dienen und darlegen, welche Entwicklungspotenziale bzw. Konflikte und Hindernisse zu anderen Belangen bestehen. Einer Umweltverträglichkeitsprüfung für die Entwicklung eines unterkommunalen Gewerbe- und Industriegebietes werde hier nicht vorgegriffen. Eine Konkretisierung aller relevanten Planungserfordernisse und Belange sowie der Vorbereitung einer zügigen Projektumsetzung solle in einem interdisziplinären Realisierungskonzept zeitnah erfolgen. Zudem wird betont, dass die Anpassung der kommunalen Flächennutzungspläne sowie die Erstellung von Bebauungsplänen jeweils mit zugehörigen Fachplanungen weiterhin erforderlich seien. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 4-1053/18 Dresden, 8. Januar 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Frage 1: Wurde der vorhandene gewerbliche Leerstand (in rre oder Einzelobjekte) in den Ortslagen Dohna, Heidenau und Pirna im Rahmen der Machbarkeitsstudie ermittelt , wenn ja, wie hoch ist dieser und wie groß sind die bisher nicht genutzten Gewerbe- und Industrieflächen (in einem Umkreis von 20 km), für die schon rechtsverbindliche Bebauungspläne genehmigt wurden? Frage 2: Warum wurde das überwiegende öffentliche Interesse an der Nutzung bisher vorhandener Bebauungsgebiete für Gewerbe und Industrieansiedlungen bei der Betrachtung der Nullvariante (Machbarkeitsstudie Kap. 3.2.1) nicht betrachtet? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Diese Fragen waren bislang nicht Gegenstand der Machbarkeitsstudie. Der Staatsregierung ist bekannt, dass aufbauend auf den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie gegenwärtig eine vertiefende Analyse der vorhandenen Industrie- und Gewerbeflächen sowie der Brachen und der möglichen Entwicklungsflächen im Umkreis des geplanten Industrieparks Oberelbe (IPO) durchgeführt wird. Frage 3: Wie groß ist der Flächenbedarf für die rechtlich notwendigen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, welche Flächen werden wo, mit welcher Größe in Betracht gezogen und wie wurde im Rahmen der Machbarkeitsstudie sichergestellt, dass die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen der regionalen Landwirtschaft keine Flächen entziehen? Der Flächenbedarf für notwendige Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wird von der tatsächlichen Flächeninanspruchnahme bestimmt und ist Gegenstand der nachfolgenden Fachplanungen. Frage 4: Inwiefern ist vorgesehen, die fehlende Anbindung des Industriepark an einen Eisenbahnanschluss zu kompensieren? Ein Eisenbahnanschluss wäre für den geplanten Industriepark nur erforderlich bei der Ansiedlung von Industrie- und Gewerbebetrieben, die bahnaffine Güter in großem Umfang produzieren. Davon ist der Staatsregierung gegenwärtig nichts bekannt. Für andere Betriebe besteht die Möglichkeit, über spezielle logistische Dienstleister den Zugang zur Eisenbahninfrastruktur zu erhalten (Begründung zu Grundsatz 3.7.4 des Landesentwicklungsplans 2013). Freistaat SACHSEN Seite 2 von 3 STAATSM1N1STEREJM DES INNERN Frage 5: Wie wird sichergestellt, das die Bereitstellung von Trink- und Brauchwasser gewährleistet ist und wie wird die Wasserhaushaltssituation durch eine Inbetriebnahmen beeinflusst? (Bitte auf Grundwasser, ggf. Oberflächengewässer, Trinkwasser und Abwasser eingehen.) Auch diese Fragen sind Gegenstand nachfolgender Fachplanungen und können zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden. Mit fre ndlichen Grüßen/ 2 u , ' / I: // / , 4P of. ' .tD Roland VVöller Freistaat SACHSEN Seite 3 von 3 2018-01-09T12:43:08+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes