STAATSMINISTERIUM DES INNERN 4= 2 Freistaat- SACHSEN SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Mirko Schultze, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/11510 Thema: Förderung Sanierung Stadthalle Görlitz/Zweckbindung Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hoch sind die bisher ausgegebenen Fördermittel zur Sanierung der Stadthalle Görlitz? Bitte nach Jahren (seit Schließung) aufgeschlüsselt angeben und wenn möglich Verwendungszweck zuordnen und Eigenmittelanteil benennen. Die Übersicht zu den ausbezahlten Fördermitteln zur Sanierung der Stadthalle Görlitz ist in der Anlage beigefügt. Frage 2: Welche Zweckbindungen, mit welchen Laufzeiten, ergeben sich aus den ausgereichten Fördermitteln? Basierend auf der gesetzlichen Zielstellung, Denkmaleigentümer in angemessenem Umfang beim Erhalt und der Pflege von Kulturdenkmalen zu unterstützen (Nachteilsausgleich), werden neben der Zweckbestimmung der Förderung zu konkreten genehmigungspflichtigen Maßnahmen keine gesonderten Zweckbindungen bzw. Zweckbindungsfristen festgelegt. Abweichend hiervon wurde auf Grund der Forderung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und der mit der BKM abgeschlossenen Verwaltungsvereinbarung über die Förderung der Stadthalle Görlitz für den 3. Bauabschnitt (Instandsetzung des Kleinen Saals) eine Zweckbindung/Zweckbindungsfrist festgelegt. Die Zweckbindung besteht in der Instandsetzung und Erhaltung der bedeutenden Denkmalsubstanz. Die Zweckbindungsfrist beträgt 25 Jahre, beginnend mit dem 18. Juli 2017. Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 51-1053/34/22 Dresden, 9. Januar 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 3: Welche Zielstellung verfolgt der Freistaat mit der Gewährung der Fördermittel z.B. zur Wiedereröffnung oder Substanzsicherung? Grundsätzlich erfüllt der Freistaat Sachsen mit der Gewährung der Fördermittel den gesetzlichen Auftrag, Kulturdenkmale zu sichern, zu pflegen und als kulturelles Erbe für die Nachwelt zu erhalten. Die Fördermittel wurden mit der Zielstellung gewährt, die bestehende akute Gefahrensituation von dem stark einsturzgefährdeten Gebäude abzuwenden und dem drohenden endgültigen Verfall des einzigartigen Kulturdenkmales entgegenzuwirken. Konkret wurden die Fördermittel für Maßnahmen der statisch -konstruktiven Sicherung (Stützpfeiler, Zwischendecken) sowie zur Instandsetzung des Daches bereitgestellt. Mit der durch die BKM bereitgestellten Förderung soll nunmehr in einem gesonderten Bauabschnitt der Kleine Saal — welcher in seinem historischen Bestand fast vollständig erhalten ist — soweit instandgesetzt werden, dass die Voraussetzungen für dessen saisonale Nutzung geschaffen werden können (Teilnutzung des Objektes für die Öffentlichkeit ). Weitere Festlegungen zur Nutzung wurden nicht getroffen, um Einschränkungen hinsichtlich späterer Nutzungsvarianten durch die Stadt Görlitz auszuschließen. Frage 4: Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse, Studien oder Pläne vor, die auf eine Umnutzung des Gebäudes Stadthalle Görlitz hinauslaufen, diese beabsichtigen oder die die Umnutzung geprüft haben? Im Rahmen der Antragstellung wurde durch die Stadt Görlitz eine Projektstudie aus dem Jahr 2011 vorgelegt, welche eine vollständige Sanierung der Stadthalle empfiehlt, mit dem Ziel, jährlich zwischen ca. 100 bis 200 Kultur-, Event-, Bildungs- und Tagungsveranstaltungen durchführen zu können. Der Fokus des Veranstaltungsbetriebes solle dabei auf regionalen Veranstaltungen liegen. Frage 5: Welche überregionale Bedeutung aus denkmaltechnischer bzw. kulturpolitischer Sicht misst die Staatsregierung dem Objekt Stadthalle Görlitz zu? Die Görlitzer Stadthalle des renommierten Berliner Theaterarchitekten Bernhard Sehring ist ein Denkmal von besonderer nationaler Bedeutung. Die Bedeutung des 1906 bis 1910 für die Schlesischen Musikfestspiele errichteten repräsentativen Jugendstil- Gebäudes ergibt sich u.a. aus der städtebaulich exponierten Lage, der besonders hochwertigen architektonischen und baukünstlerischen Gestaltung sowie aus der unmittelbaren Verbindung zu der angrenzenden Park- und Konzertgartenanlage. Freistaat SACHSEN Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat Ferner verfügt die Stadthalle mit der 1910 von der renommierten Orgelwerkstatt Wilhelm Sauer in Frankfurt/Oder gebaute Orgel über ein außerordentlich qualitätsvolles Instrument, welches vollständig und unverändert in seiner Klanggestalt erhalten ist. Die Orgel gehört zu den wertvollsten spätromantischen Großorgeln Deutschlands. Ferner verfügt das Objekt auf Grund seiner besonderen Lage im Dreiländereck (Deutschland, Polen, Tschechien) über eine besondere Ausstrahlungskraft. Mitzfriepndlichen 9rüßen 74 Prof. Dr. Roland Wöller Anlage SAC 1-I SEN Seite 3 von 3 Übersicht zu den ausgezahlten Fördermitteln und Eigenmitteln Anlage zu Drs.-Nr. 6/11510 Bauabschnitt Maßnahme 2015 2016 2017 gesamt Land Eigenmittel Land Eigenmittel Land Bundesmittel Eigenmittel Land Bundesmittel Eigenmittel 1. BA Sanierung der Strebepfeiler 161.187,71€ 15.573,84€ 266.917,33€ 55.462,05 € 108.314,20€ 44.714,01€ 536.419,24€ 115.749,90 € und der Seitendächer 2. BA Sanierung der Nebendächer, 37.330,59€ 950,14€ 21.565,93€ 1.008,81€ 1.271.209,56€ 212.124,43 € 1.330.106,08€ 214.083,38€ Erneuerung der Erdgeschossdecke sowie der Fenster im Großen Saal 3. BA Instandsetzung Kleiner Saal 19.247,91€ 40.876,73 € 4.405,94€ 19.247,91€ 40.876,73€ 4.405,94€ Summe: 1.885.773,23€ 40.876,73 € 334.239,22€ 2018-01-09T12:58:26+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes