STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Mirko Schultze, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/11511 Thema: Angriffe auf Einsatzkräfte oder Technik im Rahmen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Unter der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr ist die Gefahrenabwehr durch die nach den Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzgesetzen der Länder in der Gefahrenabwehr tätigen Behörden und Organisationen sowie durch das Technische Hilfswerk (THW) im Wege der Amtshilfe zu verstehen. Frage 1: Wie viele Angriffe auf Einsatzkräfte oder Technik im Rahmen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr fanden in den Jahren 2002 bis 2017 statt? Bitte einzeln mit Ortsangabe und Einsatzbezug beantworten. Frage 2: In wie vielen Fällen, aus Frage 1, kam es zu Strafanzeigen, Ermittlungsverfahren bzw. Gerichtsverhandlungen und mit welchem Ergebnis endeten diese? Bitte einzeln aufschlüsseln. Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Eine statistische Erfassung der Anzahl der Angriffe auf Einsatzkräfte oder Technik im Rahmen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr im o. g. Sinne erfolgt nicht. In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) werden statistisch auswertbare opferspezifische Merkmale nur zum Begriff „Rettungsdienste" ausgewiesen und zudem erst seit dem Berichtsjahr 2011 erfasst. Die hier erfassten Fälle nach Gemeinden zum Gebietsstand 1. Januar 2017 sind der Anlage zu entnehmen. Angaben zu Angriffen auf Technik von Rettungsdiensten und zum Einsatzbezug liegen in der PKS nicht vor. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 38-1053/41/26 Dresden, 9. Januar 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTER1UM DES INNERN Im Übrigen wird von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten . Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren , den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt ist. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann. Die zur Beantwortung der Frage notwendigen Erkenntnisse liegen der Staatsregierung nicht unmittelbar vor. Eine gesonderte Statistik über Strafanzeigen, Ermittlungsverfahren bzw. Gerichtsverhandlungen wegen Angriffen auf Einsatzkräfte oder Technik im Rahmen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr wird bei den sächsischen Staatsanwaltschaften nicht geführt. Daten, die Auskunft zu dem von dem Abgeordneten angefragten Phänomenkreis geben, werden in den Datenbanken der Staatsanwaltschaften nicht erfasst. Eine Beantwortung der Frage wäre daher nur möglich, wenn man alle Akten, denen Ermittlungsverfahren wegen eines Angriffs auf „Einsatzkräfte oder Technik im Rahmen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr" zugrunde liegen könnten, händisch auswerten würde. Handlungen innerhalb dieses Phänomenkreises sind aufgrund zahlreicher Straftatbestände , z. B. §§ 223, 224, 226, 240, 241, 242 ff., 303 Strafgesetzbuch (StGB) unter Strafe gestellt. Die Beantwortung der Frage würde daher die Auswertung aller in Betracht kommender Ermittlungsverfahren mit diesen und auch weiteren Tatvorwürfen erfordern. Allein wegen des Tatvorwurfs der Körperverletzung ermittelten die sächsischen Staatsanwaltschaften im abgefragten Zeitraum gegen 156.966 bekannte Beschuldigte . Zur Beantwortung der Frage müssten daher die Papierakten aller gegen diese Beschuldigten eingeleiteten Ermittlungsverfahren händisch durchgesehen und ausgewertet werden. Eine solche Auswertung wäre nur mit einem unverhältnismäßigen Aufwand möglich, der ohne den Verlust der Funktionsfähigkeit der Staatsanwaltschaften in der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Frist nicht zu leisten wäre. Es wären umfangreiche und zeitaufwendige Recherchen in den Aktenbeständen der sächsischen Staatsanwaltschaften erforderlich. Dabei ist der Zeitaufwand für das Ziehen der Akten aus den Geschäftsstellen und staatsanwaltschaftlichen Archiven, der Aufwand zur Beiziehung versendeter Akten, das Auswerten der Akten und die schriftliche Dokumentation des gefundenen Ergebnisses zu berücksichtigen. Für die entsprechende Auswertung der Akten ist daher von einem Arbeitsaufwand von durchschnittlich mindestens 30 Minuten je Akte auszugehen. Dies zugrunde gelegt, wird der bei den Staatsanwaltschaften für die händische Auswertung der Akten zu insgesamt 156.966 Vorgängen anfallende zeitliche Aufwand auf mindestens 9.810 Arbeitstage für einen Mitarbeiter geschätzt. Freistaat SACHSEN Seite 2 von 3 STAATSIVIINISTER1UM DES INNERN e FreistaatSACHSEN Auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts erscheint der zur Beantwortung der Frage erforderliche Aufwand nicht mehr verhältnismäßig und zumutbar. Eine Beantwortung der Frage würde in erheblichem Umfang eine größere Anzahl von Bediensteten in sächsischen Staatsanwaltschaften, die für laufende Arbeiten nicht mehr zur Verfügung stünden, binden. Die Staatsregierung kam bei der Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Sicherung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung und der ihr nachgeordneten Behörden andererseits daher zu dem Ergebnis, dass eine Beantwortung der Frage unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege nicht zu leisten ist. Frage 3: Welche Maßnahmen im Rahmen der fachlichen Betreuung/Beratung durch Landesbehörden wurden zum Schutz bzw. zur Verbesserung des Schutzes von Einsatzkräften und Technik ergriffen? Die sächsische Polizei steht für Fragen der Sicherheit und des Schutzes von Einsatzkräften und Technik der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr zur Verfügung und schlägt ggf. einzuleitende Maßnahmen vor, die von den Trägern der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr umzusetzen sind. Insbesondere wurden im Zuge der Einführung des BOS- Digitalfunks Anforderungen zum Schutz der Einsatztechnik in den Feuerwachen, Feuerwehrhäusern , Rettungswachen und Integrierten Regionalleitstellen definiert und umgesetzt . Frage 4: In welchem Zeitraum sollen die unter 3. genannten Maßnahmen umgesetzt werden ? Die empfohlenen Maßnahmen werden fortlaufend umgesetzt. 4 pMit -fr undlichen Grüßen( „.„(ii., ,(.. ,......,.... Prof. Dr. oland Wöller Anlage Seite 3 von 3 Anlage zu Drs.-Nr. 6/11511 Anzahl der Angriffe (erfasste Fälle) auf Rettungsdienste nach Gemeinden 2011 bis 2016 sowie Januar bis September 2017: 2011 2012 Gemeinde Fallzahl Gemeinde Fallzahl Chemnitz, Stadt 2 Chemnitz, Stadt 2 Aue, Stadt 2 Aue, Stadt 1 Eibenstock, Stadt 1 Döbeln, Stadt 1 Döbeln, Stadt 1 Freiberg, Stadt, Universitätsstadt 1 Freiberg, Stadt, Universitätsstadt 1 OelsnitzNogt1., Stadt 1 Kriebstein 1 Plauen, Stadt 1 Rochlitz, Stadt 1 Crimmitschau, Stadt 1 Plauen, Stadt 2 Lichtenstein/Sa., Stadt 1 Gersdorf 1 Limbach-Oberfrohna, Stadt 1 Hohenstein-Ernstthal, Stadt 1 Zwickau, Stadt 2 Limbach-Oberfrohna, Stadt 1 Dresden, Stadt 10 St. Egidien 1 Kamenz, Stadt 1 Zwickau, Stadt 3 Pulsnitz, Stadt 1 Dresden, Stadt 6 Radeberg, Stadt 1 Bautzen, Stadt 2 Schönteichen 1 Hoyerswerda, Stadt 1 VVeißwasser/O.L., Stadt 1 Ottendorf-Okrilla 2 Meißen, Stadt 1 Görlitz, Stadt 2 Nossen, Stadt 1 Meißen, Stadt 1 Radebeul, Stadt 1 Radebeul, Stadt 1 Reinhardtsdorf-Schöna 1 Leipzig, Stadt 5 Leipzig, Stadt 10 Neu kieritzsch 1 Kitzscher, Stadt 3 Wurzen, Stadt 1 Machern 1 Oschatz, Stadt 1 Delitzsch, Stadt 1 Schkeuditz, Stadt 1 Doberschütz 1 Eilenburg, Stadt 1 Schkeuditz, Stadt 2 Trossin 1 Freistaat Sachsen gesamt 42 Freistaat Sachsen gesamt 51 Seite 1. von 4 2013 2014 Gemeinde Fallzahl Gemeinde Fallzahl Chemnitz, Stadt 4 Chemnitz, Stadt 4 Gornau/Erzg. 1 Aue, Stadt 1 Marienberg, Stadt 1 Großrückerswalde 2 Schneeberg, Stadt 2 Pockau-Lengefeld, Stadt 3 Oederan, Stadt 1 Zschopau, Stadt 1 Plauen, Stadt 2 Flöha, Stadt 1 Reichenbach im Vogtland, Stadt 1 Großweitzschen 2 Treuen, Stadt 1 Auerbach/Vogtl., Stadt 1 Crimmitschau, Stadt 1 Plauen, Stadt 3 Hohenstein-Ernstthal, Stadt 5 Glauchau, Stadt 1 Waldenburg, Stadt 1 Hohenstein-Ernstthal, Stadt 1 Dresden, Stadt 15 Oberlungwitz, Stadt 1 Bischofswerda, Stadt 1 Remse 1 Hoyerswerda, Stadt 1 Wilkau-Haßlau, Stadt 2 Kamenz, Stadt 2 Zwickau, Stadt 1 Görlitz, Stadt 1 Dresden, Stadt 13 Coswig, Stadt 1 Bautzen, Stadt 1 Großenhain, Stadt 1 Görlitz, Stadt 5 Meißen, Stadt 2 Oderwitz 1 Moritzburg 1 Weißwasser/O.L., Stadt 3 Riesa, Stadt 3 Großenhain, Stadt 1 Altenberg, Stadt 1 Radebeul, Stadt 1 Pirna, Stadt 1 Riesa, Stadt 1 Leipzig, Stadt 11 Strehla, Stadt 1 Borna, Stadt 1 Freital, Stadt 1 Groitzsch, Stadt 1 Pirna, Stadt 1 Eilenburg, Stadt 1 Leipzig, Stadt 8 Borna, Stadt 2 Grimma, Stadt 2 Markkleeberg, Stadt 1 Markranstädt, Stadt 1 Bad Düben, Stadt 1 Schkeuditz, Stadt 2 Torgau, Stadt 1 Freistaat Sachsen gesamt 64 Freistaat Sachsen gesamt 72 Seite 2 von 4 2015 2016 Gemeinde Fallzahl Gemeinde Fallzahl Chemnitz, Stadt 1 Chemnitz, Stadt 4 Annaberg-Buchholz, Stadt 10 Annaberg-Buchholz, Stadt 2 Aue, Stadt 1 Sehmatal 1 Schneeberg, Stadt 1 Frankenberg/Sa., Stadt 1 Thalheim, Erzgeb., Stadt 3 Freiberg, Stadt, Universitätsstadt 3 Frankenberg/Sa., Stadt 1 Mittweida, Stadt, Hochschulstadt 1 Freiberg, Stadt, Universitätsstadt 4 AdorfNogtI., Stadt 1 Flauen, Stadt 1 AuerbachNogtI., Stadt 1 Crimmitschau, Stadt 1 Flauen, Stadt 4 Glauchau, Stadt 1 Rodewisch, Stadt 1 Hohenstein-Ernstthal, Stadt 1 Glauchau, Stadt 1 Werdau, Stadt 1 Waldenburg, Stadt 1 Wilkau-Haßlau, Stadt 1 Werdau, Stadt 2 Zwickau, Stadt 2 Zwickau, Stadt 6 Dresden, Stadt 14 Dresden, Stadt 13 Arnsdorf 1 Bautzen, Stadt 3 Doberschau-Gaußig 1 Bischofswerda, Stadt 1 Görlitz, Stadt 5 Hoyerswerda, Stadt 1 Löbau, Stadt 1 Radeberg, Stadt 2 Waldhufen 1 Ebersbach-Neugersdorf, Stadt 2 Weißwasser/O.L., Stadt 2 Görlitz, Stadt 4 Zittau, Stadt 2 Schleife 1 Freital, Stadt 2 Weißwasser/O.L., Stadt 1 Leipzig, Stadt 16 Niederau 1 Borna, Stadt 3 Radebeul, Stadt 1 Colditz, Stadt 1 Riesa, Stadt 1 Grimma, Stadt 1 Kreischa 1 Neukieritzsch 1 Tharandt, Stadt 1 Pegau, Stadt 1 Leipzig, Stadt 20 Bad Düben, Stadt 1 Borna, Stadt 2 Eilenburg, Stadt 1 Kohren-Sahlis, Stadt 1 Naunhof, Stadt 1 Wurzen, Stadt 1 Belgern-Schildau, Stadt 1 Delitzsch, Stadt 2 Schkeuditz, Stadt 1 Torgau, Stadt 1 Wermsdorf 4 Freistaat Sachsen gesamt 83 Freistaat Sachsen gesamt 96 Seite 3 von 4 Januar bis September 2017 Gemeinde Fallzahl Chemnitz, Stadt 5 Aue, Stadt 1 Frankenberg/Sa., Stadt 1 Freiberg, Stadt, Universitätsstadt 1 Plauen, Stadt 1 Reichenbach im Vogtland, Stadt 1 Glauchau, Stadt 2 Hohenstein-Ernstthal, Stadt 1 Limbach-Oberfrohna, Stadt 1 Werdau, Stadt 1 Zwickau, Stadt 2 Dresden, Stadt 2 Bautzen, Stadt 2 Bischofswerda, Stadt 2 Kamenz, Stadt 1 Königswartha 1 Pu Isn itz, Stadt 2 Görlitz, Stadt 1 Kreba-Neudorf 1 Weißwasser/O.L., Stadt 1 Riesa, Stadt 1 Freital, Stadt 1 Sebnitz, Stadt 2 Leipzig, Stadt 12 Borna, Stadt 1 Borsdorf 1 Colditz, Stadt 1 Grimma, Stadt 2 Wurzen, Stadt 3 Bad Düben, Stadt 1 Belgern-Schildau, Stadt 1 Delitzsch, Stadt 1 Eilenburg, Stadt 1 Oschatz, Stadt 1 Torgau, Stadt 1 Freistaat Sachsen gesamt 60 Seite 4 von 4 2018-01-09T12:59:25+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes