Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 1 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Rico Gebhardt Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/11523 STAATSMlNlSTERlUM FÜR Wl RTSCHAFT ARBElT UND VERKEHR Thema: Widmung und Träger der Straßenbaulast der Staatsstraße S 177 in der Ortslage der Stadt Meißen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Zu welchem Zeitpunkt, aus welchen Gründen und auf wessen diesbezüglichen Antrag soweit mit wessen Genehmigung wurde die heutige Staatsstraße S 177 in den jeweiligen Abschnitten ihres Gesamtverlaufes als Ortsdurchfahrt durch die Stadt Meißen seit dem Inkrafttreten des Sächsischen Straßengesetzes auf welcher konkreten Rechtsgrundlage straßenrechtlich gewidmet? Die S 177 war 1988 in der DDR bereits als Bezirksstraße in Form einer Landstraße 1. Ordnung klassifiziert. Die Stadt Meißen war Rechtsträger der Ortsdurchfahrten von Bezirksstraßen (§ 9 Absatz 2 Straßenverordnung der DDR). Mit Inkrafttreten des Sächsischen Straßengesetzes (SächsStrG) am 16. Februar 1993 wurde diese Straße von Gesetzes wegen als Staatsstraße übergeleitet (§ 53 Absatz 2 SächsStrG). Eine separate Widmung der Straße war damit nicht erforderlich . Frage 2: In welcher Art und Weise sowie in wessen Straßenbaulast wird die heutige Staatsstraße S 177 in den jeweiligen Abschnitten ihres Gesamtverlaufes als Ortsdurchfahrt durch die Stadt Meißen derzeitig im Straßen- und Bestandsverzeichnis durch we_lche Behörde geführt? Derzeit wird die S 177 als Staatsstraße vom SMWA in der Straßenbaulast des Freistaates Sachsen im Straßenverzeichnis geführt. Für das Straßenverzeichnis wird die Straßeninformationsbank TT-SIB genutzt. Seite 1 von 3 Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 61-1053/40/56 Dresden, 1 0. JAN. 2018 Zert ifikat se it 1006 audlt berufundfämillc Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen : Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen .de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMlNlSTERlUM FÜR WIRTSCHAFT ARBElT UND VERKEHR Entsprechende Eintragungen nimmt die LISt GmbH nach Vorlage der jeweiligen Bescheide und Verfügungen vor. In Bezug auf die Festsetzung der Ortsdurchfahrten waren beim Inkrafttreten des SächsStrG am 16. Februar 1993 die bis dahin vorliegenden Festsetzungen maßgebend (§ 55 SächsStrG als Übergangsvorschrift). Üblicherweise begann und endete die Ortsdurchfahrt an den Ortseingangstafeln. Die Neufestsetzung der Ortsdurchfahrt Meiße _n für die S 177 erfolgte durch Bescheid des Regierungspräsidiums Dresden mit Wirkung vom 1. Dezember 2000 und die Zustimmung der Stadt Meißen am 27. Oktober 2000 (siehe Anlage 1). Frage 3: Welche konkreten Eintragungen in das Straßen- und Bestandsverzeichnis sind von den jeweiligen verzeichnisführenden Behörden seit dem Jahre 1993 zur heutigen Staatsstraße S 177 in den jeweiligen Abschnitten ihres Gesamtverlaufes als Ortsdurchfahrt durch die Stadt Meißen vorgenommen bzw. schriftlich festgehalten worden? a) Zeitraum vom 16. Februar 1993 bis zum 31 . Dezember 2008 Mit Inkrafttreten des SächsStrG war die Stadt Meißen aufgrund ihrer damaligen Einwohnerzahl Straßenbaulastträger für die Ortsdurchfahrten der Staats- und Kreisstraßen (§ 44 Absatz 2 SächsStrG). Die S 177 verlief linkselbisch in Meißen über getrennt verlaufende Fahrbahnen, stadtauswärts über Gerbergasse/Neugasse/Kerstingstraße und stadteinwärts über Neumarkt /Poststraße. Die Stadt Meißen hat in Umsetzung ihrer Verkehrskonzeption etwa im Jahr 2006 den Ausbau von Neumarkt und Poststraße einschließlich Knotenpunkt- Lichtsignalanlagen realisiert. Damit war anschließend der Richtungsverkehr in beide Fahrtrichtungen möglich. Als Folge hat die Stadt Meißen eine Abstufung des Bereiches Gerbergasse über Neugasse bis zum Anfang Talstraße veranlasst. Die straßenrechtliche Abstufung ist mit Wirkung vom 1. Januar 2008 erfolgt (Anlage 2 - Auszug Sächsisches Amtsblatt Nummer 45 vom 8. November 2007). Als Netzbereinigung wurde die Kersting-Straße umnummeriert, der S 83 zugeordnet und die Verlaufsrichtung gedreht. Rechtselbisch gab es keine Netzänderungen an der S 177. b) Zeitraum ab dem 1. Januar 2009 Mit dem 1. Januar 2009 ist die Straßenbaulast auf den Freistaat Sachsen übergegangen , da die Stadt Meißen die maßgebliche Einwohnerzahl von 30.000 unterschritten hat (§ 44 Absatz 2 SächsStrG). Der Freistaat Sachsen hat in der Folge keine weiteren straßenrechtlichen Netzänderungen veranlasst. Als Anlage 3 ist ein Auszug aus dem Straßenverzeichnis zur S 177 beigefügt. Seite 2 von 3 Freistaat SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM FÜR WlRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Frage 4: Wie lautet der Inhalt bzw. genaue Wortlaut der seiner Zeit zur Widmung von der zuständigen Behörde ausgefüllten und unterzeichneten Anlage 9.2 StrBeVerzVO zu § 3 (Widmung, Umstufung oder Einziehung öffentlicher Straßen)? (Bitte die entsprechenden Anlagen 9.2 in Kopie beifügen .) Die Frage wird so interpretiert, dass auf die Widmung im Sinne der Frage 1 abgestellt wird . Aufgrund der Überleitung ist keine Widmung erfolgt (siehe Antwort auf die Frage 1 ). Dementsprechend liegen keine Unterlagen nach Anlage 9.2 der Verordnung des SMWA über die Straßen- und Bestandsverzeichnisse (StraBeVerzVO) vor. Frage 5: Welche konkreten straßenrechtlichen Erklärungen hat die Stadt Meißen seit Inkrafttreten des Sächsischen Straßengesetzes zur heutigen Staatsstraße S 177 in den jeweiligen Abschnitten ihres Gesamtverlaufes als Ortsdurchfahrt durch die Stadt Meißen zu welchem Zeitpunkt gegenüber welcher Behörde abgegeben? Der Staatsregierung sind keine straßenrechtlichen Erklärungen der Stadt Meißen bekannt . Die Stadt Meißen bestätigt, keine Erklärungen abgegeben zu haben. it freundlichen Grüßen (~ artin Dulig Anlagen Seite 3 von 3 Freistaat SACHSEN Regierungspräsidium Dresden Aktenzeichen 42-3905.60/80-OD-Meißen Sachbearbeiter Frau Kohl Tel.:(0351) 825 - 4517 Zimmer 4082 Dresden 08.11.2000 Straßenverzeichnis der D Bundesstraßen IBJ Staatsstraßen D Kreisstraßen IBJ Neufestsetzung von Ortsdurchfahrtsgrenzen D Festsetzung Aufgrund der tatsächlich vorhandenen Bebauung werden gemäß [RJ § 5 Abs. 2 SächsStrG D § 5 Abs. 4 FStrG nach Anhörung der Beteiligten die O1isdurchfaluisgrenzen von Meißen im Zuge der mit Wirkung vom S 177 wie folgt neu festgesetzt (aus Richt.K 8012) nordöstliche Ortsdurchfahrtsgrenze = Beginn re. hintere Kante des Wirtschaftsgebäudes re. (in Richt.K 8030) südliche Ortsdurchfahrtsgrenze = Ende der Eckausrundung der Zufahrt zum Autohaus - östlich Besonderheiten: OD unterbrochen durch die B 101 01.12.2000 VNK 4847 031 Stat. 1,314 NNK 4846 032 VNK 4846 003 Stat. 1,696 NNK 4846 053 Die Ortsdurchfahrt hat eine Länge von 5,364 km und besteht aus einem Erschließungsbereich. Entwurf zur Festsetzung einer Ortsdurchfahrt Vorschlagende Behörde: Straßenbauamt Meißen Aktenzeichen: Sachbearbeiter: 7723250-3905,60 - 00 Meißen Herr Boden Tel.:. (03521) 74 25 26 Zimmer: 121 Datum: 04.10.2000 Straßenverzeichnis der D Bundesstraßen ~ Staatsstraßen D Kreisstraßen . [8] Neufestsetzung der Ortsdurchfahrt D Änderung der Festsetzung der Ortsdurchfahrt Aufgrund (8) § 5 SächsStrG D § 5 Abs. 3a u. 4 FStrG werden die Ortsdurchfahrtsgrenzen von Meißen im Zuge der mit Wirkung vom S 177 wie folgt festgesetzt (aus Richt. K 8012) nordöstliche Ortsdurchfahrtsgrenze: = rechte hintere Kante des Wirtschaftsgebäudes - rechts (in Richt. K 8030) südliche Ortsdurchfahrtsgrenze: = Ende der Eckausrundung der Zufahrt zum Autohaus - östlich Besonderheiten: 01.11.'2000 VNK 4847031 Stat 1,314 NNK 4846032 VNK 4846003 Stat 1,696 NNK 4846053 e:,'0. Die Ortsdurchfahrt hat eine Länge von 5,364 km und besteht aus z-W0i Erschließungsbereichen. (unterbrochen durch die 8 101) Zustimmung der betroffenen Stadt/ Gemeinde wird erteilt ~ (Unterschrift vorschl. Behörde) Straßenbauamt Meißen wird nicht erteilt D