STAATSMlNlSTF.RlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/11528 Thema: Fehlende Vorsorge bezüglich Afrikanischer Schweinepest in der Schweinemastanlage NISA GmbH in Mathewitz 04539 Groitzsch, Landkreis Leipzig Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Nach Bürgerinformationen ist das Gelände der Schweinemastanlage NISA GmbH in Methewitz, 04539 Groitzsch nicht ausreichend umzäunt und verfügt nicht über funktionierende Desinfektionsmöglichkeiten, die nicht umgangen werden können." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Maßnahmen wurden in welchem Zeitraum gefordert und durchgeführt, um die Schweinmastanlage NISA GmBH in Mathewitz ausreichend zu umzäunen (um den Zutritt von Wild zu verhindern ) sowie Desinfektion von Schuhwerk und Fahrzeugen kontinuierlich durchzuführen bzw. welche sonstigen Maßnahmen und Vorgaben wurden gestellt, um eine gesetzeskonforme Betreibung der Anlage sicherzustellen? Aufgrund von Anwohneranfragen hat das zuständige Lebensmittelüberwachungs - und Veterinäramt (LÜVA) auf entsprechende Anforderung durch das SMS im vergangenen Jahr mehrere zusätzliche Kontrollen in der Schweinemastanlage der NISA GmbH in Methewitz durchgeführt und darüber am 13. April, 28. Juni und 21. September berichtet. Eine Nachkontrolle fand am 4. Mai 2017 statt. Nach Auskunft des zuständigen LÜVA waren an diesem Tag die beanstandeten Aufwürfe im Zaun durch einen feinmaschigen Drahtzaun verschlossen worden. Der Zaun schloss bodennah ab. Die Aufkantung der Vorfläche der Verladerampe war zum gezielten Ableiten von anfallenden Flüssigkeiten umgesetzt worden. Auch im Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 IhrZeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24-0141.51-17/992 Dresden, /f"'e> Januar 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ Freistaat Bereich der Übernahmesteile tierischer Nebenprodukte war die entsprechende Maßgabe durch den Betrieb erfüllt worden. Die wiederholt beanstandete Schlauchverbindung zum Auffangen von aus der Örtlichkeit zur Lagerung tierischer Nebenprodukte abgehenden Flüssigkeiten in einem Sammelbehältnis war erneuert worden. Die Bodenfläche der Übernahmesteile war zum Zeitpunkt der Vor-Ort-Kontrolle sauber. Die vor Ort mit der Versorgung der Tiere beauftragte Person wurde darüber belehrt, dass die das Betriebsgelände der Schweinemastanlage Methewitz umgehende Einfriedung regelmäßig auf ihre lntaktheit zu kontrollieren sei und Aufwürfe des Zauns und sonstige Beschädigungen umgehend zu beseitigen seien, damit ein Eindringen auch kleiner Wildtiere so sicher als möglich vermieden werden kann. Mit Schreiben vom 21. September 2017 wurde vom zuständigen LÜVA auf eine unangekündigte Vor-Ort-Kontrolle am 18. September 2017 eingegangen. Dabei konnte u. a. die von einem Beschwerdeführer vorgebrachte gezielte Fütterung anderer Tiere nicht bestätigt werden. Die erneute Kontrolle der Einzäunung wies an zwei Stellen geringe Verwürfe von ca. 10 cm auf, für die eine unverzügliche Abhilfe angeordnet wurde. Frage 2: Welche der Maßnahmen wurden aus welchem Grund nicht umgesetzt? SACHSEN Frage 3: Wenn keine Maßnahmen vorgegeben und umgesetzt wurden, aus welchem Grund nicht? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: Die vom zuständigen LÜVA angeordneten Maßnahmen wurden durch den Schweinemastbetrieb regelmäßig umgesetzt. Frage 4: Welche Dringlichkeit von Maßnahmen ergeben sich aus dem drohenden Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest für diesen Betrieb? Der in Rede stehende Betrieb wird in kurzen Abständen durch das LÜVA kontrolliert. Bei einem bereits geplanten Vor-Ort-Termin unter Teilnahme von Anwohnern am 9. Januar 2018 sollen u. a. die ihrer Einschätzung nach bestehenden Mängel in der Umzäunung sowie die Möglichkeit zur Desinfektion von Fahrzeugen, die das Betriebsgelände passieren, einer erneuten Betrachtung unterzogen werden. Mit freundlichen Grüßen I , J!(j;l .·· Barbara K~ps~---/ Seite 2 von 2 2018-01-11T09:50:49+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes