STAATSM11M15TER11JM des mmm Freistaat Hl SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.50/8671 Dresden, . März 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Lutz Richter, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/1153 Thema: Demonstrationsgeschehen am 2. März 2015 in Chemnitz Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Am 2. März 2015 fanden in Chemnitz Demonstrationen und Kundgebungen im Umfeld von CEGIDA statt.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Versammlungen wurden am 2. März 2015 in Chemnitz mit welcher Zahl von Teilnehmern und welchen Routen angemeldet und durchgeführt (Bitte nach Versammlungsort, Datum der Anmeldung, angemeldeter und tatsächlicher Teilnehmerzahl untergliedern)? Es wird auf die Anlage 1 verwiesen. Frage 2: Welche Straftaten wurden im Zusammenhang mit dem Versammlungsgeschehen an welchen Orten im Stadtgebiet von Chemnitz angezeigt oder registriert (Bitte nach konkretem Tatvorwurf und Tatort der Straftaten untergliedern / soweit möglich bitte nach politischer Motivation und im Umfeld welcher bzw. aus welcher Demonstration)? Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Frage 5: Gegen wie viele Personen wurden aus welchen wesentlichen Gründen ein Strafverfahren oder ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 5: Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Eine mögliche politische Motivation ist Bestandteil der polizeilichen Ermitt- B^tomTnipfangw lungen. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Nicht erfasst wird, str. 2 oder4meiden. STAATSM1N1STER11JM des mmm Freistaat SACHSEN „im Umfeld welcher bzw. aus welcher Demonstration“ sich eine Straftat ereignet. Insofern ist dazu keine Auskunft möglich. Im Weiteren wird auf die Anlage 2 verwiesen. Frage 3: Wie viele Platzverweise wurden an welchen Orten in der Stadt Chemnitz aus welchen wesentlichen Gründen ausgesprochen (Bitte nach Ort, Gründen und Zahl der ausgesprochenen Platzverweise untergliedern)? Frage 4: Gegen wie viele Personen wurden aus welchen wesentlichen Gründen welche Maßnahmen zur Identitätsfeststellung oder erkennungsdienstlichen Maßnahmen auf welcher Ermächtigungsgrundlage getroffen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4: Bei allen Betroffenen zu den in der zusammenfassenden Antwort auf die Fragen 2 und 5 aufgeführten Ordnungswidrigkeiten wurden Maßnahmen zur Identitätsfeststellung auf Grundlage des SächsPolG bzw. des OWiG durchgeführt. Im Weiteren können die Fragen nicht beantwortet werden. Wie viele Platzverweise an welchen Orten in der Stadt Chemnitz aus welchen wesentlichen Gründen ausgesprochen wurden und gegen wie viele Personen aus welchen wesentlichen Gründen welche Maßnahmen zur Identitätsfeststellung oder erkennungsdienstliche Maßnahmen auf welcher Ermächtigungsgrundlage durchgeführt wurden, wird statistisch nicht erfasst. Die vollständige Beantwortung der Frage würde daher die Durchsicht und Auswertung aller in Betracht kommenden Einsatfcunterlagen erfordern. Dies ist im Hinblick auf die zur Beantwortung einer Kleinen $nfr^ge zur Verfügung stehenden Zeit unverhältnismäßig und ohne Einschränkung der Punktionsfähigkeit der sächsischen Polizei nicht zu leisten. Mit freundlichen Grüßen t; ix. > Markus Ulbig Anlagen; 2 \ Seite 2 von 2 Anlage 1 Datum der Anmeldung Versammlungsort gemeldete Teilnehmer- zahl tatsächliche Teilnehmer- zahl angezeigte Route durchgeführte Route 22.02.2015 Chemnitz, Brückenstr., Rondell vor Behördenkomplex 1000 500 Brückenstr. - Mühlenstr. - Georgstr. -Bahnhofstr. - Brückenstr. Bis Rondell Brückenstr. Brückenstr. - Mühlenstr. - Georgstr. -Bahnhofstr. - Brückenstr. Bis Rondell Brückenstr. 23.02.2015 Chemnitz, Brückenstr./ Str. der Nationen Höhe Zugang Stadthallenvorplatz 400 300 Brückenstr., Karl-Marx-Monument -Brückenstr. - Theaterstr. - Bahnhofstr. -Zwischenkundgebung Höhe Reitbahnstr. -Brückenstr. bis Karl-Marx-Monument keine Anlage 2 Tatzeit Straftat/Ordnungswidrigkeit Tatort Tatverdächtige 02.03.2015 Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gern. § 86 a StGB Chemnitz, OT Zentrum Brückenstraße - 02.03.2015 Verstoß § 118 OWiG (öffentliches Urinieren) Chemnitz, OT Zentrum Brückenstraße 1 02.03.2015 Verstoß § 118 OWiG (öffentliches Urinieren) Chemnitz, OT Zentrum Brückenstraße 1