STAATSM1M1STFR1UM des mmm SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Lutz Richter, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/1154 Thema: Demonstrationsgeschehen am 9. März 2015 in Chemnitz Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Am 9. März 2015 fanden in Chemnitz Demonstrationen und Kundgebungen im Umfeld von CEGIDA statt.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Versammlungen wurden am 9. März 2015 in Chemnitz mit welcher Zahl von Teilnehmern und welchen Routen angemeldet und durchgeführt (Bitte nach Versammlungsort, Datum der Anmeldung, angemeldeter und tatsächlicher Teilnehmerzahl untergliedern)? Frage 2: Welche Straftaten wurden im Zusammenhang mit dem Versammlungsgeschehen an welchen Orten im Stadtgebiet von Chemnitz angezeigt oder registriert (Bitte nach konkretem Tatvorwurf und Tatort der Straftaten untergliedern / soweit möglich bitte nach politischer Motivation und im Umfeld welcher bzw. aus welcher Demonstration)? Frage 3: Wie viele Platzverweise wurden an welchen Orten in der Stadt Chemnitz aus welchen wesentlichen Gründen ausgesprochen (Bitte nach Ort, Gründen und Zahl der ausgesprochenen Platzverweise untergliedern)? Frage 4: Gegen wie viele Personen wurden aus welchen wesentlichen Gründen welche Maßnahmen zur Identitätsfeststellung oder erkennungsdienstlichen Maßnahmen auf welcher Ermächtigungsgrundlage getroffen? Freistaat Hl SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.50/8670 Dresden, . März 2015 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN freistaat ||| SACHSEN Frage 5: Gegen wie viele Personen wurden aus welchen wesentlichen Gründen ein Strafverfahren oder ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 5: Am 9. März 2015 fanden in Chemnitz keine Demonstrationen und Kundgebungen im Umfeld von CEGIDA statt. Insofern liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse im Sinne dei/Fragestellungen vor. Mit freundlichen Grüßen t \ f w Markus Ulbig Seite 2 von 2