STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolf -Dietrich Rost, CDU- Fraktion Drs.-Nr.: 6/11540 Thema: Sturmschäden am 28.10.2017 / 29.10.2017 als Folge des Orkans „Herwart" auf Sachsens Sportanlagen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Sportanlagen wurden im Freistaat Sachsen durch den Orkan beschädigt? Frage 2: Wie hoch ist die Schadenssumme der betroffenen Sportanlagen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Weder Kommunen noch Vereine oder andere private Eigentümer von Sportanlagen in Sachsen sind verpflichtet, Schadensmeldungen an das Sächsische Staatsministerium des Innern zu liefern. Daher liegen keine Informationen darüber vor, welche Sportanlagen im Freistaat Sachsen durch den Orkan beschädigt wurden und wie hoch die Schadenssumme von eventuell betroffenen Anlagen ist. Frage 3: Sind betroffene Sportanlagen über die Gebäudeversicherung abgedeckt oder ist das Risiko „Sturm" nicht im Versicherungsumfang? Auch hierzu können keine Angaben gemacht werden. Der Abschluss einer Versicherung ist eine privatrechtliche Angelegenheit. Die Frage betrifft ausschließlich Tätigkeiten, die von Kommunen bzw. einem Privaten in eigener Zuständigkeit wahrgenommen werden. Es werden im Hinblick auf den nachgefragten Sachverhalt keine öffentlichen Aufgaben wahrgenommen. Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 43-1053/18/69 Dresden, 11. Januar 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6,7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 4: Gibt es für nicht ausreichend versicherte Vereine eine Unterstützung vom Freistaat Sachsen? Im Rahmen der investiven Sportförderung besteht generell die Möglichkeit, bei der Behebung eines Schadens, z. B. durch einen Orkan, vom Freistaat Sachsen im Rahmen der Förderung von Investitionen in Sportstätten unterstützt zu werden. Dabei gelten die aktuellen Fördervoraussetzungen nach der Sportförderrichtlinie. Mit,frerdlichen Green Pröf. Dr. Roland VVöller Seite 2 von 2 2018-01-11T10:00:05+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes