STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/11541 Thema: Beobachtung von sog. Preppern in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Am 07.12.17 titelte der Deutschlandfunk: ,Innenminister wollen offenbar Prepper-Szene beobachten lassen'. Das Redaktionsnetzwerk Deutschland berichtete vor der Innenministerkonferenz in Leipzig entsprechend , dass ein dahingehender Antrag von Union und SPD gemeinsam unterstützt würde. In der Antwort auf die Kleine Anfrage Drs. : 6/10809 teilte die Staatsregierung am 19.10.17 mit, dass die sog. Prepper-Szene kein Beobachtungsobjekt des Landesamtes für Verfassungsschutz in Sachsen sei. Sie führte u. a. aus: 4...] Die Motive, aus denen heraus Personen dem gegebenenfalls nachkommen, sind vielschichtig , kaum sicher abgrenzbar und deuten für sich genommen weder auf einen potentiellen Extremismusbezug noch auf mangelnde Rechtstreue.' Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In welchem Umfang wurde das Thema der sog. Prepper-Szene während der letzten Innenministerkonferenz in Leipzig aufgegriffen? Frage 2: Sind konkrete Beschlüsse zum Umgang mit der sog. Prepper-Szene während der letzten Innenministerkonferenz in Leipzig gefasst worden und wenn ja, welche? Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/3199 Dresden, 11. Januar 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6,7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Die Innenministerkonferenz hat auf ihrer Herbsttagung 2017 unter TOP 13 folgenden Beschluss gefasst: 1. Die IMK nimmt den mündlichen Bericht des Vertreters des Landes Mecklenburg- Vorpommern zu einem Ermittlungsverfahren gegen zwei Beschuldigte der sogenannten Prepper-Szene zur Kenntnis. 2. Sie sieht das Erfordernis, die bundesweiten Erkenntnisse von Polizei und Verfassungsschutz zur "Prepper-Szene in den fortzuschreibenden Lagebericht zu den Reichsbürgern und Selbstverwaltern einzubeziehen. Neben Erkenntnissen über die Zusammensetzung und Ziele der Szene ist auch zu klären, ob eine Affinität zu Waffen besteht und ob es mögliche Radikalisierungstendenzen und Bezüge zum Extremismus gibt. 3. Die IMK beauftragt den AK IV unter Beteiligung des AK II, ihr einen gemeinsamen Bericht zur IMK-Frühjahrssitzung 2018 vorzulegen. Frage 3: Sofern keine Beschlüsse dahingehend gefasst wurden: Gibt es konkrete Verabredungen , dieses Thema in der Zukunft auf die Tagesordnung der IMK zu setzen? Entfällt. Frage 4: Bleibt die Staatsregierung bei ihrer in Drs. : 6/10809 ausgeführten Meinung oder liegen ggf. neue Erkenntnisse vor, die die Staatsregierung zu einer Änderung ihrer Ansicht bewegen? Frage 5: Sofern neue Erkenntnisse vorliegen: Welche sind dies und ab wann wäre bzw. ist ein Verhalten einer Person, die der sog. Prepper-Szene angehöhrt, beobachtungswürdig ? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5: Die Staatsregierung bleibt bei ihren Ausführungen in der Antwort auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/10809. Derzeit liegen keine neuen Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Die Erarbeitung einer bundesweit einheitlichen Begriffsbestimmung sowie die Klärung der eventuellen Voraussetzungen für eine Beobachtung der „Prepper-Szene wird im Übrigen Gegenstand des mit dem Beschluss der Innenministerkonferenz in Auftrag gegebenen Berichtes sein. fre ,ndlichen Grüßen Prof. Dr. Roland VVöller Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 2018-01-11T10:01:02+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes