STAATSM1NISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/11542 Thema: Ausstattung und Einsatzfähigkeit des Technischen Hilfswerkes (THW) im Freistaat Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über den Zustand und die Einsatzfähigkeit des Technischen Hilfswerkes auf dem Territorium des Freistaates Sachsen? Frage 2: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung insbesondere über die Anzahl der haupt- und ehrenamtlich in dem Landesverband Sachsen (Thüringen) bzw. in den sächsischen Ortsverbänden des THW tätigen Personen? Frage 3: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung insbesondere über den Zustand der Ausstattung (Geräte, Fahrzeuge etc.) des THW Landesverbandes Sachsen (Thüringen) bzw. der sächsischen Ortsverbände? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Erkenntnisse liegen der Staatsregierung in Bezug auf die Anzahl der ehrenamtlich tätigen Personen auf der Grundlage einer Zuarbeit, anlässlich der Tagung der Ortsbeauftragten des THW am 28. November 2015 vor. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 38-1053/41/39 Dresden, 11. Januar 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Danach gehören dem Landesverband Sachsen, Thüringen, der Dienststelle des Landesbeauftragten in Altenburg, den vier hauptamtlich besetzten Geschäftsstellen Chemnitz , Dresden, Erfurt und Leipzig sowie den 34 Ortsverbände ca. 3000 ehrenamtliche Helfer an (Stand: Oktober 2015). Ergänzend wird auf die Internetseite des Landesverbandes Sachsen, Thüringen verwiesen. Im Übrigen wird von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung abgesehen. Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich. Sie ist daher lediglich in Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereiches liegen (SachsAnhVerfG, Urt.v.17.Januar 2000, NVwZ 2000, 671). Letzteres ist hier der Fall, denn das THW ist eine nicht rechtsfähige Bundesanstalt mit eigenem Verwaltungsaufbau im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern, § 1 Absatz 1 des Gesetzes über das Technische Hilfswerk (THW-Gesetz). Es leistet nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 des THW-Gesetzes bei der Bekämpfung von Katastrophen, öffentlichen Notständen und Unglücksfällen größeren Ausmaßes auf Anforderung der für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen technische Hilfe. Eine darüberhinausgehende Einbindung des THW in die örtliche Gefahrenabwehr sieht das Bundesrecht nicht vor. Im Freistaat Sachsen kann das THW bei Bedarf von den jeweiligen BRK-Behörden angefordert werden. Das THW ist keine Katastrophenschutzeinheit des Freistaates Sachsen, s. § 38 Absatz 1 und Absatz 3 Sächsisches Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz i. V. m. § 1 Sächsische Katastrophenschutzverordnung -SächsKatSVO und unterfällt damit nicht dem Zuständigkeitsbereich des Sächsische Staatsministerium des Innern als oberste Brandschutz-, Rettungsdienstund Katastrophenschutzbehörde des Freistaates Sachsen. Fragen bezogen auf den Zustand und die Einsatzfähigkeit des THW, zur Anzahl hauptund ehrenamtlich tätiger Personen im Landesverband Sachsen, Thüringen bzw. in den sächsischen Ortsverbänden des THW sowie bezüglich des Zustands der Ausstattung des THW Landesverbandes Sachsen bzw. der sächsischen Ortsverbände fallen nicht in den Verantwortungsbereich der Sächsischen Staatsregierung. Frage 4: Wann und in welchem Umfang vernetzte sich das Staatsministerium zuletzt mit Ansprechpartnern des THW zur gemeinsamen Absprache bzw. zum Austausch für den Umgang mit möglichen Krisensituationen? Das Staatsministerium des Innern unterstützt die Initiative des THW, die Mitwirkung des THW gemäß seiner Aufgabenzuweisung nach dem THW-Gesetz im Katastrophenschutz auch in das Landesrecht zu übernehmen. Damit soll zu Gunsten des THW klargestellt werden, dass die Bundesanstalt THW nach § 1 THW-Gesetz befugt ist, bei Katastrophen Amtshilfe zu leisten. Hierfür ist eine Novellierung des SächsBRKG erforderlich . Freistaat SACHSEN Seite 2 von 3 STAATSM1N1STERRJM DES 1NNERN Darüber hinaus hat das Staatsministerium des Innern zuletzt mit dem THW im Rahmen der Vorbereitung und Planung des Forums „Gefahrenabwehr", einer Plattform zum interdisziplinären Austausch zwischen Fachberatern einzelner Hilfsorganisationen, Behörden sowie Führungspersonal von Verwaltungsstäben, zusammengearbeitet. Dieses Forum wird von den der Bundeswehr angehörenden Landeskommando Sachsen sowie dem DRK-Landesverband ausgerichtet, findet am 27. Januar 2018 statt und dient dem Erfahrungsaustausch bei der Bewältigung von Krisensituationen. Prof. Dr. Roland VVöller Mit dlichen 9früßen (//,z / 4(,) Freistaat SACHSEN Seite 3 von 3 2018-01-11T10:02:13+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes