STAATSMINISTERTUM DES INNERN Freistaat SACH SEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-N r.: 6/11544 Thema: Anti-Terror-Einsatz und Hausdurchsuchung in Sachsen am 13.12.2017 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Auf der Internetseite www.mdr.de ist unter der Überschrift ,Polizei stürmt Wohnung in Sachsen' zu lesen: ,Am Mittwochmorgen hat es einen Anti-Terror-Einsatz der Bundesanwaltschaft gegeben. Einsatzkräfte stürmten dabei eine Wohnung in Sachsen. [...] Festgenommen wurde laut Bundesanwaltschaft niemand. Die Behörde ermittelt den Angaben zufolge gegen drei Beschuldigte. Ihnen wird vorgeworfen, eine ausländische terroristische Vereinigung unterstützt zu haben.' (Quelle: https://www.mdr.de/sachsen/dresden/anti-terror-einsatz- 102.html, zuletzt aufgerufen am 13.12.2017)" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Hausdurchsuchungen fanden an welchen Orten in Sachsen aufgrund der Antiterrorermittlungen aus der Vorbemerkung statt? (Bitte aufschlüsseln nach Datum der Durchsuchung und Ort!) Frage 2: Aufgrund welcher Sachverhalte, Erkenntnisse und Informationen oder Ermittlungsverfahren welcher Behörden oder anderer Stellen des Freistaats Sachsen, anderer Bundesländer oder des Bundes fanden die Durchsuchungen aus Frage 1 statt? Frage 3: Wie viele Ermittlungsverfahren werden bzw. wurden wegen Verdachts zu welchen Straftatbeständen im Zusammenhang mit den Durchsuchungen aus Frage 1 von welchen Ermittlungsbehörden geführt? Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/41/40 Dresden, 12. Januar 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6,7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 4: Mit welchem Ergebnis wurden ggf. Ermittlungsverfahren aus Fragen 2, 3 und 4 inzwischen abgeschlossen? Frage 5: Wie viele Einsatzkräfte aus Sachsen waren an den Hausdurchsuchungen aus der Vorbemerkung beteiligt und in welchem Zeitraum fand der Einsatz statt? (Bitte aufschlüsseln nach Dienststellen!) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 5: Von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Gemäß Art. 50 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) ist die Staatsregierung verpflichtet, über ihre Tätigkeit den Landtag insoweit zu informieren, als dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Dieser Informationspflicht entspricht das Frage und Auskunftsrecht der Abgeordneten gegenüber der Staatsregierung nach Art. 51 SächsVerf. Die Staatsregierung ist dem Landtag und den Abgeordneten nur für ihre Amtsführung im Sinne einer Rechenschafts- und Einstandspflicht für eigenes Handeln verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die Vorgänge oder Umstände außerhalb ihres Verantwortungsbereichs betreffen (vgl. SachsAnhVerfG, Urteil vom 17. Januar 2000, NVwZ 2000, 671). Letzteres ist vorliegend der Fall, da die Ermittlungen durch den Generalbundesanwalt geführt werden und die damit im Zusammenhang stehenden Durchsuchungsmaßnahmen und die darüber hinaus gehenden Fragen insofern im Zuständigkeitsbereich des Bundes liegen. Mit -9undlichet Grüßen PrörDr. Roland VVöller Seite 2 von 2 2018-01-12T10:30:02+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes