SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 09 10 101079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS Kleine Anfrage des Abgeordneten Andreas Heinz, CDU-Fraktion Drs.-Nr.: 6/11551 Thema: Längeres gemeinsames Lernen- Auswirkungen auf die Oberschulen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Auswirkungen auf die Oberschulstandorte sieht die Staatsregierung bei einer Verlängerung der Grundschulzeit von 4 auf 6 Jahre? Durch den Wegfall der beiden Klassenstufen 5 und 6 würde sich die Schülerzahl an den vorhandenen Oberschulen entsprechend ihrer jeweiligen Zügigkeit verringern. Frage 2: Welche Veränderungen im Raumbedarf an den bestehenden Oberschulen hätte eine Verlängerung der Grundschulzeit von 4 auf 6 Jahre zur Folge? Die an den Oberschulstandorten vorhandenen Raumkapazitäten würden nicht mehr ausgelastet. Ob eine schulische oder sonstige Nachnutzung überhaupt möglich wäre, kann das Sächsische Staatsministerium für Kultus nicht einschätzen. Frage 3: Welchen Investitionsbedarf hätte ein auf 6 Jahre Grundschulzeit angepasstes Raumkonzept zur Folge? Ein Investitionsbedarf des kommunalen Schulträgers für die frei werdenden Klassen- und ggf. Fachräume wäre abhängig von einer möglichen Nachnutzung unter Berücksichtigung der Bedingungen jedes einzelnen Gymnasialstandortes . Eine generelle Beantwortung dieser Frage ist dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus daher nicht möglich. Seite 1 von 2 ~SACHsEN Der Staatsminister Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1053/11/47 Dresden,A1 · Januar 2018 Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium tor Kultus Carolaplatz 1 o 1 097 Dresden www.smk.sachsen.de De-Maii-Zugang: poststelle@smk-sachsen.de-mail.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 7. 8 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS ljSACHsEN Frage 4: Welchen Bedarf an Lehrern für Oberschulen hätte eine Verlängerung der Grundschulzeit von 4 auf 6 Jahre zur Folge? Frage 5: Welche Auswirkungen hätte die Verlängerung der Grundschulzeit (von 4 auf 6 Jahre) auf die Ausbildungskapazitäten für Oberschullehrer? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5: Bei einer Verlängerung der Grundschulzeit um zwei Schuljahre erhöht sich zunächst quantitativ der Bedarf an Grundschullehrern. Darüber hinaus wäre in Abhängigkeit einer dann für die Klassenstufen 5 und 6 zu konzipierenden Stundentafel zu prüfen, welche qualitativen fachlichen Bedarfe bestehen. Im Gegenzug vermindert sich entsprechend der Bedarf an Lehrkräften für Oberschulen. Viele Lehrkräfte der Schulart Oberschule müssten ggf. an die Grundschule abgeordnet werden und insoweit schulartfremd Unterricht erteilen. Die Ausbildungskapazitäten an den lehramtsausbildenden Universitäten und am Landesamt für Schule und Bildung müssten schrittweise im Hinblick auf die geänderte Schulstruktur umgeändert werden . Zugleich wäre das Lehramtsstudium für die Schularten Grundschule und Oberschule neu zu konzipieren. Bei massiven Eingriffen in die derzeit bestehenden Studiengänge bedürfte es einer umfassenden Abstimmung mit den lehramtsausbildenden Hochschulen, die das Überwinden massiver Widerstände auf Seiten der Hochschulen einschließen würde. Da jedoch jeder Lehramtsstudierende einen Anspruch darauf hat, sein einmal begonnenes Studium in seiner Schulart abzuschließen und anschließend in den Vorbereitungsdienst einzutreten, würde dieser umfangreiche Umstellungsprozess mindestens rd . sieben Jahre dauern. Eine Abschätzung der Bedarfe und der Ausbildungskapazitäten ist dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus daher nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2 2018-01-12T10:28:49+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes