STAATSNIINìSTERìUM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT SACHSISCHES STAATSMINISTERIUI\¡ FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Li ndena u-Platz 1 01067 Dresden Große Anfrage der AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/1 1553 Thema: Nachfrage zu Drs. 6/9301: Wildtiermonitoring im Freistaat Sachsen & Wildtiermanagement Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Große Anfrage wie folgt: Frage I Welche privatrechtlichen Vereine, lnstitutionen oder Unternehmen wurden im Zusammenhang mit dem Monitoring zu¡ Umsetzung der Flora-Fauna-Habitat- Richtlinie (RL 92/43 EWG) und der Vogelschutzrichtlinie (RL 2009/147tEGl für die Durchführung, Überwachung und/ oder Auswertung beauftragt? (Bitte kennzeichnen, wenn sowohl die Durchführung als auch die Auswertung des Sachverhaltes bei dem gleichen Vertragspartner beauftragt wurde.) Für die Durchführung und Überuvachung des Monitorings zur Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) (Richtlinie 92143 EWc) und der Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie 2009114718G) wurden die nachfolgend aufgeführten privatrechtlichen Vereine, lnstitutionen beziehungsweise Unternehmen/Einzelunternehmer beauftragt: Arbeitsgruppe Naturschutzinstitut Region Dresden e. V., Arbeitsgruppe Naturschutzinstitut Freiberg e. V., Arbeitsgruppe Naturschutzinstitut Region Leipzig e. V., Aldo Kermes(Privatperson), Firma Andreas Pschorn - Büro NaturPur, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland Landesverband Sachsen e. V., Büro Kareen Seiche (Dresden), Entomofaunistische Gesellschaft e. V. - Landesverband Sachsen, Firma Gerfried Klammer (Bitterfeld-Wolfen), Förderverein Natur- und Umweltzentrum Vogtland e. V., Förderverein Sächsische Vogelschutzwarte Neschwitz e. V l5 FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 35'1 564-2000 Ielefax +49 351 564-2009 poststelle@ smul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 19. Dezember 2017 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t1t1106 Dresden, 0e.ú'lOA s¡mu1+ o (o o) @ o c\,1 Dh ¡uluú¡ñtrñ ¡.¡ gdtM hañ¡ñhtdúilÆ¡Ùm[uñdNdebÀ Hausanschrift: Sächsisches Staatsmin¡sterium für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße I 01 097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6,7,8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. " Ke¡n Zugang fúr elêktronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische DokumenteSeite 1 von 7 STAATSI\4 I N I STERì U I\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Hochfrequent - Meisel & Roßner GbR, Firma Landschaftsökologie, Natur- und Artenschutz - Büro - lnhaber Martin Görner, Landesjagdverband Sachsen e. V., Naturschutzbund Deutschland - Landesverband Sachsen e. V., Naturschutzbund Deutschland Landesverband Sachsen e. V., Naturschutzgruppen : - Beobachtergruppe Zschorna, - Fachgru ppe Orn itholog ie Großd ittmannsdorf, - Regionalgruppe Kamenz, - Regionalgruppe Meißen, - Regionalgruppe Torgau, pro Natura Elbe-Röder e. V. - Naturschutzzentrum Seußlitz Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung, Steffen Gerlach (Privatperson), Firma Sven Büchner - Büro für ökologische Studien, Naturschutzstrategien und Landschaftsplanung, Verein Dübener Heide e. V., Verein Sächsischer Ornithologen e. V. Die Auswertung der Monitoringdaten erfolgt durch das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie im Zusammenwirken mit der Staatlichen Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft. Frage 2: ln der Antwort zu Frage 4 wird ausgeführt, dass in Bezug auf die FFHund Vogelschutzrichtlinie sowie in Bezug auf den Umgang mit großen Raubsäugerarten wie den Wolf eine länderübergreifende Abstimmung mit der Agentur für Natur- und Landschaftsschutz der Tschechischen Republik (FFH- und Vogelschutz) sowie mit weiteren Experten aus den Republiken Tschechien und Polen erfolgt. a. Welche Gründe führen dazu, dass das FFH- und Vogelmonitoring nicht mit staatlichen lnstitutionen der Republik Polen abgestimmt wird? b. ln welchem Rahmen und wie oft erfolgen die Abstimmungen der Experten der Republiken Polen und Tschechien bezüglich des Umgangs mit großen Raubsäugerarten? zu a: Die Abstimmungen über das Monitoring entsprechend der FFH- und Vogelschutzrichtlinie erfolgen mit den polnischen lnstitutionen auf Bundesebene. zub Wie sich die Experten aus der Republik Polen und der Tschechischen Republik bezüglich des Umgangs mit großen Raubsäugerarten abstimmen, ist der Staatsregierung nicht bekannt. Seite 2 von 7 STAATSI\4 I NI STERI U I\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Frage 3: ln der Antwort zu Frage 7 wurden die bisher im Rahmen des Distance Sampling befahrenen Jagdreviere aufgelistet, sowohl Verwaltungs-jagdbezirke als auch angrenzende gemeinschaftliche Jagdbezirke. Wir viele angrenzende Jagdbezirke wurden ursprünglich angeschrieben, ob sie an dem Distance-Sampling-Projekt teilnehmen wollen und waren mit der Teilnahme an dem Projekt Kosten verbunden? lm betroffenen Zeitraum wurden insgesamt 24 Jagdausübungsberechtigte von an Verwaltungsjagdbezirken angrenzenden gemeinschaftlichen Jagdbezirken hinsichtlich einer Beteiligung am Distance-Sampling-Verfahren angeschrieben. Mit der Teilnahme waren für die Jagdausübungsberechtigten keine Kosten verbunden. Frage 4: Wie wurden die Jagdausübungsberechtigten darüber informiert, dass die systematische Erfassung bestimmter Wildarten zukünftig über die On line-Anwend u n g,,Wi ldtiermon itori ng" erfolgen sol l? Gemäß $ 2 Absatz 6 der Sächsischen Jagdverordnung (SächsJagdVO) macht die obere Jagdbehörde im Sächsischen Amtsblatt bekannt, für welche Wildarten und Zeitdauer ein Wildmonitoring durchgeführt wird. Salz 2 regelt, dass durch den Jagdausübungsberechtigten Wahrnehmungen dieser Wildarten im Jagdbezirk elektronisch der Jagdbehörde zu übermitteln sind. Die entsprechenden Bekanntmachungen der oberen Jagdbehörde (erstmals mit Datum vom 18. Februar 2014, siehe Sächsisches Amtsblatt Nummer 10 Seite 466) enthalten dabei ausdrücklich den Hinweis, dass für die elektronische Übermittlung gemäß $ 2 Absatz 6 Satz 2 SächsJagdVO die EDV-Anwendung ,,Sächsisches Wildmonitoring" zu nutzen ist. Die aktuellen Bekanntmachungen der oberen Jagdbehörde sind auf der Startseite der EDV-Anwendung unter dem Link https://www.wildmonitorino.de/wildmonitorino/ abrufbar. Frage 5: Wurden auch vor der Einführung der Online-Anwendung ,,Wildtiermonitoring " Jagdausübungsberechtigte aufgefordert an der erweiterten Präsenzerfassung teilzunehmen? Wenn ja, wie viel Prozent der Jagdbezirke hatten für diese Zeiträume an dieser erweiterten Erfassung jeweils teilgenommen? Vor der Einführung der EDV-Anwendung ,,Sächsisches Wildmonitoring" erfolgte keine explizite Aufforderung an die Jagdausübungsberechtigten zur Teilnahme an der enryeiterten Präsenzerfassung. Frage 6: ln welchem Umfang und in welche finanzieller Höhe wurden definierte befristete Leistungen nach Vergaberecht in den Jahren seit 2015 an nicht staatliche Einrichtungen, wie Vereine, Verbände oder Unternehmen , für die Durchführung, Übenarachung und Auswertung geschützter und besonders geschützter Tierarten vergeben? (Bitte Auslistung inkl. Angabe der beauftragten Einrichtungen und für das Monitoring welcher Tierart die Aufträge vergeben wurden.) Seite 3 von 7 STAATS[4INISTERIUÏ\4 FÜR UT4WELT UND LANDWIRTSCHAFT Die nach beauftragten Einrichtungen und Tierarten differenzierte Auflistung des finanziellen Umfangs der nach Vergaberecht in den Jahren seit dem Jahr 2015 an nicht staatliche Einrichtungen, wie Vereine, Verbände oder Unternehmen für die Durchführung , Übenruachung und Auswertung geschützter und besonders geschützter Tierarten vergebenen Leistungen ist der Anlage zu entnehmen. Frage 7: ln der Antwort zu Frage 50 wird ausgeführt das im Doppelhaushalt 201 512016 fi.ir Kartierschulungen von Koordinatoren und Spezialisten für FFH-Artengruppen 1,210 € bereitgestellt wurden, im Doppelhaushalt 201l20l8 wurde das ca. l6-fache der finanziellen Mittel eingeplant, 20.000€. Was sind die Gründe für den geplanten Mittelzuwachs? Müssen mehr Schulungen durchgeführt werden und wenn ja, aus welchen Grtinden und für welche FFH-Artengruppen? Der gewachsene Schulungsbedarf ergibt sich aus einer Aktualisierung des digitalen Erfassungsprogrammes und der Gewinnung neuer Nutzerkreise. Für die Schulungen müssen spezielle Computerräume angemietet werden. Frage 8: ln der Antwort zu den Fragen 52 und 53 wurde aufgelistet wie viele Fotofallen vom Freistaat Sachsen oder aus Mitteln der Jagdabgabe finanziert wurden. Es wurde auch aufgeführt, wie viele Fotofallen beim SBS eingesetzt werden. a. Wurden die Fotofallen des SBS aus Mitteln des Freistaates Sachsen oder der Jagdabgabe finanziert? b. Wie viele der durch den Freistaat Sachsen oder aus Mitteln der Jagdabgabe finanzierten bzw. beim SBS eingesetzten Fotofallen sind Spezialfotofallen, beispielsweise mit besonders kurzen Belichtungszeiten? zu al Die in der Antwort zu den Fragen 52 und 53 der Drucksache Nummer 6/9301 aufgelisteten Fotofallen wurden ausschließlich aus Haushaltsmitteln des Freistaates Sachsen finanziert. zub: Bei allen enrvorbenen Fotofallen handelt es sich um spezielle Wildkameras, die eine sehr kuze Reaktionszeit für die Auslösung besitzen. Frage 9: Die Frage 55 beschäftigte sich mit dem Monitoring des Luchses. Zu den Ausflihrungen bestehen noch folgende Fragen: a. Welche Maßnahmen werden ergriffen oder sind geplant, um den Bekanntheitsgrad zur Durchführung und den Ablauf des Luchsmonitoring bei den Jagdausübungsberechtigten zu erhöhen? b. Welche Maßnahmen werden ergriffen oder sind geplant, um Jagdausübungsberechtigten bei dem sicheren ldentifizieren von Luchsrissen zu unterstützen? Freistaat SACHSEN Seite 4 von 7 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 zu a" Mit den zu Luchs-Erfassern geschulten Personen, welche in etwa zur Hälfte Jäger sind, und den im Rahmen des sächsischen Wildmonitorings zu Wildtierbeauftragten geschulten Jägern ist das Beobachternetz zur Dokumentation der aktuellen Einzelnachweise im Freistaat Sachsen grundsätzlich ausreichend etabliert. Um den Bekanntheitsgrad des Luchsmonitorings bei den Jagdausübungsberechtigten und Jägern zu erhöhen, wird ein Artikel im Mitteilungsblatt des Landesjagdverbandes Sachsen e. V. ,,Wir Jäger in Sachsen" veröffentlicht. Das Mitteilungsblatt erreicht circa 50 Prozent der sächsischen Jäger. zub Die Luchs-Erfasser und die Wildtierbeauftragten wurden im Rahmen ihrer Schulungen auch zum Erkennen von Luchsrissen geschult. Zudem besitzen auch die Rissgutachter flrr den Wolf einen guten allgemeinen Kenntnisstand zum ldentifizieren von Rissen durch Großcarnivoren und damit ebenfalls zum Luchs. Dieser Personenkreis steht den Jagdausübungsberechtigten unterstützend zur Verfügung. Darüber hinaus können sich die Jagdausübungsberechtigten über vorliegendes Schulungsmaterial, zum Beispiel die Publikation der Wildland-Stiftung Bayern ,,Wer war es?", informieren. Frage l0: ln der Antwort der Frage 69 wird in Bezug auf die Ausbreitung von Mink, Marderhund und Waschbär ausgeführt, dass die Staatsregierung lokale Bejagungsschwerpunkte und Präventionsmaßnahmen an besonders gefährdeten Schutzgütern untersttitzt, beispielsweise in einem Projekt zur Wirksamkeit von PET-Manschetten an Bäumen gegentiber kletternden Prädatoren. a. Welche konkreten Bejagungsschwerpunkte werden durch die Staatsregierun g unterstützt? b. Durch welche konkreten Maßnahmen werden die Einrichtung und die Durchführung von Bejagungsschwerpunkten unterstützt? c. Auf welchen Zeitraum ist das Projekt zur Untersuchung der Wirksamkeit von PET-Manschetten gegen kletternde Prädatoren angelegt und in welchem Rahmen sollen die Ergebnisse veröffentlicht werden? d. Welche weiteren Präventionsmaßnahmen an besonders gefährdeten Schutzgütern werden durch die Staatsregierung aktuell unterstützt? zu a" Bejagungsschwerpunkte können von den Naturschutzbehörden in Abstimmung mit den Jagdausübungsberechtigten zur Umsetzung der Verordnung (EU) 114312014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten festgelegt und unterstützt werden. Aktuell wird ein Vorhaben des Landkreises Görlitz zur Reduktion der Prädation von Wasservögeln durch Mink, Waschbär und Marderhund im Teichgebiet Niederspree aus der Richtlinie Natürliches Erbe unterstützt . Seite 5 von 7 STAATSI\4 I N I STE Rì U TVI FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 zu b: Konkrete Maßnahmen für die Einrichtung und die Durchführung von Bejagungsschwerpunkten leiten sich im Einzelfall aus den speziellen Zielsetzungen für das jeweilige Schutzgebiet ab. Die Umsetzung kann zum Beispiel aus der Richtlinie Natürliches Erbe unterstützt werden. zu c: Die Untersuchungen finden in den Jahren 2014 bis 2019 statt. Eine Veröffentlichung ist im Rahmen des Projektes ,,Rotmilan - Land zum Leben" vorgesehen. Zwischenergebnisse der Untersuchungen sind unter nachfolgendem Link verfugbar: http://www. rotm ilan. oro/word press/wpconten Vuploads/2O1 5/06/6 W.Nachtisall Nestbaumschutz.pdf. zu d: Hiezu wird auf die Antwort zu Buchstabe a veruviesen Frage 11: ln der Antwort auf Frage 77 bezüglich der Unterstützungsmöglichkeiten für die Jagd auf invasive Tierarten wurde unter b) ausgeführt, dass Jagdausübungsberechtigte grundsätzlich nach der Förderrichtlinie Natürliches Erbe antragsberechtigt sind und auch Technik und Ausstattung zur Umsetzung von Vorhaben förderfähig ist. Zudem können auch jagdliche Ausrüstungsgegenstände gemäß der Verwaltungsvorschrift Jagdabgabe im Rahmen von Projekten gefördert werden. a. Wie viele jagdliche Projekte wurden nach der Förderrichtlinie Natürliches Erbe seit dem Jahr 2014 allgemein gefördert und viele dieser Projekte hatten die Bekämpfung oder die Eingrenzung invasiver Arten zumZiel? (Bitte auch Nennung der jeweiligen Förderhöhen.) b. Welche Projekte wurden bislang durch Mittel der Jagdabgabe gefördert, welche die Bekämpfung oder Eingrenzung invasiver Arten zumZiel hatten? zu a" Aus der Richtlinie Natürliches Erbe wurde seit dem Jahr 2014 bislang ein jagdliches Vorhaben mit einer bewilligten Förderhöhe von 97.600 Euro im Sinne der Fragestellung unterstützt. zub: Aus Mitteln der Jagdabgabe wurde bisher kein Projekt im Sinne der Fragestellung finanziert. Frage 12= ln der Antwort auf Frage 79 wurden Projekte aufgezählt, die aus Mitteln der Jagdabgabe finanziert wurden. Sind die Projektergebnisse öffentlich einsehbar und wenn ja, wo? Ausgewählte Projektergebnisse sind unter nachfolgendem Link verfügbar: https : //www. forsten. sachsen. de/wald/ 1 545. htm. Seite 6 von 7 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSENÐ Frage l3: ln der Antwort auf Frage 89 wurde ausgeführt, dass sich der Freistaat Sachsen im Rahmen eines Kooperationsprojektes an der Kontaktstelle Bibermanagement mit Sitz in Bad Düben beteiligt. a. Mit welchen finanziellen Mittel beteiligt sich der Freistaat an diesem Kooperationsprojekt und auf welchen Zeitraum ist dieses Projekt ausgelegt? b. Welche konkreten Projekte wurden von der Kontaktstelle Bibermanagement seit ihrer Gründung durchgeführt und wo werden die Ergebnisse veröffentlicht? (Bitte auch Nennung der Zeiträume der Projekte) zu a'. Der Freistaat Sachsen beteiligt sich jährlich mit 67.000 Euro an diesem Kooperationsprojekt . Das im August 2015 begonnene Projekt endet am 31. Dezember 2020. zub: Die ïätigkeiten der Kontaktstelle Bibermanagement sind auf eine kontinuierliche Durchführung angelegt und nicht in Projekte untergliedert. Entsprechend können projektbezogene lnformationen nicht gegeben werden. Die Aufgabenstellung der Kontaktstelle umfasst vielmehr eine Vielzahl von einzelnen gutachtlichen Beratungs-, Schulungsund Präsentationsleistungen zum Bibermanagement im Rahmen von Ortsterminen, Beratungen, Schulungen, Präsentationen sowie von Beiträgen für Publikationen Dritter (zum Beispiel: Zeitungsartikel, Broschüren, lnternetseiten). ichen Grüßen Thomas Schmidt Anlage: 1 Seite 7 von 7 Anlage Beauftragte, nach Tierarten differenzierte, Einrichtungen und Höhe des finanziellen Umfangs (Euro) in den Jahren 2015 bis 2017 Einrichtung (TierarU-arten g ru ppe) 2015 2016 2017 AG Naturschutzinstitut Region Dresden e. V (Brutvögel, Wasservögel) 190 6 990 680 AG Naturschutzinstitut Freiberg e. V. (Brutvögel, Wasservögel, Säugetiere partim IPräsenzdatenl) 820 3 610 35 124 AG Naturschutzinstitut Region Leipzig e. V (Gänse, Wasservögel, Feldhamster) 40 610 43 826 39 829 Aldo Kermes (Brutvögel) 1 190 Andreas Pschorn - Büro NaturPur (Brutvöqel) 4 010 5 550 400 BUND - Landesverband Sachsen e. V (Wildkatze) 850 Büro Kareen Seiche (Dresden) (Kormoran, Grau- und Silberreiher) 23 847 24 180 25 025 Entomofaunistische Gesellschaft e. V. - Landesverband Sachsen (Entomofauna) 59 000 79 093 r8 031 Firma Gerfried Klammer (Bitterfeld-Wolfen) (Baumfalke) 900 900 900 Förderverein Natur- und Umweltzentrum Vogtland e. V. (Wildkatze) 7 095 Förderverein Sächsische Vogelschutzwarte Neschwitz e. V. (Brutvöoel) 3 517 20 480 18 813 hochfrequent - Meisel & Roßner GbR (Steinkauz) 595 595 595 Landschaftsökologie, Natur- und Artenschutz - Büro - lnh. Martin Görner (Wildkatze) 3 939 NABU - Landesverband Sachsen e. V (Fischotter, Amphibien [Präsenzdaten] Säuqetiere partim, Herpetofauna) 109 741 83 211 58 607 NABU - Landesverband Sachsen e. V., Beobachtergruppe Zschorna (Brutvöqel) 2 170 NABU - Landesverband Sachsen e. V., Fachgruppe Ornithologie Großdittmannsdorf (Brutvösel) 4 820 4 820 NABU - Landesverband Sachsen e. V., Regionalgruppe Kamenz (Brutvöqel) 250 NABU - Landesverband Sachsen e. V., Regionalgruppe Meißen (Brutvösel) 2 080 200 NABU - Landesverband Sachsen e. V., Regionalgruppe Torgau (Brutvöqel) 3 850 3 850 1 Anlage Einrichtung (TierarU-arten g ru ppe) 2015 2016 2017 pro Natura Elbe-Röder e. V. - Naturschutzzentrum Seußlitz (Brutvöqel) 670 6 100 10 900 Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung (Wolf [wissenschaftliche Begleituntersuchunsen Manaqementl, Wildkatze [Genetikl) 108 320 93 204 125 344 Steffen Gerlach (Brutvösel) 1 760 Sven Büchner - Büro für ökologische Studien, Natu rsch utzstrateg ien u nd Landschaftsplan u ng (Brutvösel) 2 059 298 Verein Dübener Heide e. V (Biber) 7 993 21 424 Verein Sächsischer Ornithologen e. V (Brutvöqel, Wasservögel) 5 610 5 610 7 930 -2- 2018-03-08T14:56:41+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes