STAATSM1NISTER1UM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhardt -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/11557 Thema: Polizei in Bus und Bahn in Leipzig Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In der Leipziger Volkszeitung vom 5. Dezember 2017 heißt es: ,Polizisten mit Schlagstock und Pistole — in Leipzigs Bussen und Straßenbahnen wird das ab Mittwoch zum Alltag gehören. LVB und Polizei wollen künftig bei der Sicherheit noch enger zusammen. Beamte sollen dafür rund um die Uhr bei der LVB mitfahren. Leipzigs OBM begrüßt das.' Weiterhin soll es künftig auch ,gemeinsame Komplexkontrollen von Beamten und LVB-Mitarbeitern geben.' Laut Polizeipräsident Bernd Merbitz seien ,Busse und Bahnen bereits jetzt ein besonders sicheres Verkehrsmittel'. Gemeinsam mit dem Oberbürgermeister Jung nimmt er Bezug auf das ,Sicherheitsgefühl' von ÖPNV- Nutzerinnen. (vgl. http://www.lvz.de/Leipzicr/Lokales/ Kom plexkontrollen-und-Polizeistreifen-in-Leipzicrer-Strassen bahnen)" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Kriminalitätslage/Einsatzlagen/Lagebewertungen machen den Einsatz von Polizeibeamtinnen in Bussen und Bahnen der LVB erforderlich oder geht es mit dem „Projekt" um eine reine Reaktion auf ein „Unsicherheitsgefühl"? Die Fallzahlen zu registrierten Straftaten im Bereich der öffentlichen Verkehrsmittel (in Bus und Bahn bzw. in Haltestellenbereichen) in der Stadt Leipzig bewegen sich seit Jahren im mittleren dreistelligen Bereich. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-1053/41/41 Dresden, 16. Januar 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTER1UM DES INNERN Hintergrund der Kooperationsvereinbarung ist das Ziel, ein erhöhtes Maß an Sicherheit und den notwendigen Service im öffentlichen Verkehrsraum, insbesondere bei Nutzung von Bus und Bahn, zu gewährleisten und somit das objektive und subjektive Sicherheitsgefühl zu stärken. Die Zusammenarbeit zwischen der Polizeidirektion Leipzig und den Leipziger Verkehrsbetrieben besteht in diesem Rahmen seit 2010 und stellt mit der Vereinbarung von 2017 eine Fortsetzung dar. Frage 2: Wie viele Polizeibeamrinnen welcher Einheiten/Dienststellen werden wann, in welchen Linien und in welcher Regelmäßigkeit bzw. aus welchem Anlass eingesetzt ? Gemäß der Kooperationsvereinbarung ist eine gemeinsame Kontrolle pro Quartal geplant . Ort und Zeitraum der nächsten gemeinsamen Kontrolle sowie die Anzahl der daran beteiligten Polizeibediensteten sind bislang nicht vereinbart. Frage 3: Was sind in diesem Kontext „Komplexkontrollen" und gemäß welcher Rechtsgrundlagen finden diese statt? Der Begriff „Komplexkontrolle" ist im polizeilichen Sinne nicht rechtsverbindlich definiert . Kontrollen des Polizeivollzugsdienstes dienen im Rahmen der Gefahrenabwehr und der Strafverfolgung insbesondere in diesem Sachzusammenhang dem Feststellen von Identitäten, dem Feststellen oder Verhindern von Rechtsverstößen und dem Prüfen der Echtheit und Gültigkeit von Dokumenten. Die Rechtsgrundlagen sind hierbei das Polizeigesetz des Freistaates Sachsen sowie die Strafprozessordnung. Da die Kontrollen gemeinsam mit Mitarbeitern der Leipziger Verkehrsbetriebe zu bestimmten Zeiten mit z. T. höherem Personalaufwand durchgeführt werden, wird insoweit der Begriff „Komplexkontrolle" verwendet. Miteundlichin 9,tüßen 4.9 Pröf. Dr. Roland Wöller Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 2018-01-16T09:30:31+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes