STAATSM1N1STERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Gerd Lippold, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/1156 Thema: Genehmigungsverfahren Tagebau Nochten II Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 46-1053/13/31 Dresden, Q 2015 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vattenfall hält Bergwerkseigentum am Braunkohlefeld Nochten. Im Teilgebiet Nochten I wird derzeit Kohle hauptsächlich für das Kraftwerk Boxberg abgebaut. Für das Teilgebiet Nochten II wurde der Braunkohleplan genehmigt. Im Oktober 2014 hat Vattenfall einen Rahmenbetriebsplan nach Bundesberggesetz beantragt. Derzeit durchläuft dieser Antrag ein Planfeststellungsverfahren. Die Kraftwerksliste des geneh- * migten Szenario-rahmens der Bundesnetzagentur sieht eine Abschal-tung der Blöcke P und N des Kraftwerks Boxberg vor 2025 vor.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Um wie viele Jahre würde die Abschaltung der Blöcke P und N des Kraftwerkes Boxberg in 2020 bzw. in 2025 die Reichweite der Kohleversorgung für die Blöcke Q und R des Kraftwerkes Boxberg aus den bestehenden Aufschlüssen in Nochten und Reichwalde verlängern? Von einer Beantwortung dieser Frage seitens der Staatsregierung wird abgesehen, weil die Frage ausschließlich Tätigkeiten betrifft, welche von einem Privaten in eigener Zuständigkeit und Entscheidung wahrgenommen werden. Der Private nimmt im Hinblick auf den nachgefragten Sachverhalt auch keine öffentlichen Aufgaben wahr. Ferner bestehen keine vertraglichen Beziehungen der Staatsregierung zu dem Privaten im Hinblick auf den nachgefragten Sachverhalt. Der Exekutive sind zudem im konkreten Fall keine Mitgliedschaftsrechte in den Organen des bergbautreibenden Unternehmens eingeräumt gewesen und/oder aktuell eingeräumt. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstelle: Hoyerswerdaer Straße 1 01097 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7,8 Haltestelle Carolaplatz Seite 1 von 2 Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR STAATSMINISTERIUM Freistaat SACHSEN Frage 2: Welche rechtlichen Folgen ergeben sich für Vattenfall oder ein nachfolgendes Unternehmen, wenn es den Antrag auf Genehmigung des Rahmenbetriebsplanes Nochten II zurückzieht? Das Planfeststellungsverfahren würde durch das Oberbergamt eingestellt. Der weitere Betrieb und die Wiedernutzbarmachung des Tagebaus würden sich nach den Maßgaben des bestandskräftigen fakultativen Rahmenbetriebsplanes für das Abbaufeld I richten. Frage 3: Welche rechtlichen Folgen ergeben sich für Vattenfall oder ein nachfolgendes Unternehmen, wenn es nach einer Genehmigung des Rahmenbetriebsplanes Nochten II keine weiteren Schritte zur Umsetzung unternimmt? Mit der Umsetzung des Vorhabens muss innerhalb einer Frist von fünf Jahren nach Planfeststellung begonnen werden, da der Planfeststellungsbeschluss andernfalls seine Gültigkeit verlieren würde. Frage 4: Wie lange bleibt Vattenfall oder einem nachfolgenden Unternehmen das Bergwerkseigentum am Feld Nochten erhalten, wenn die Förderung eingestellt wird? Das Bergwerkseigentum am Feld Nochten ist ein unbefristetes und von einer Behörde nicht zu widerrufendes Recht. Eine Abhängigkeit von einer eventuellen Einstellung der Förderung besteht nicht. Frage 5: Wie beurteilt die Staatsregierung heute und für die nächsten 10 Jahre die Aussichten für den Betreiber der Kraftwerksblöcke P und N des Kraftwerks Boxberg, eine Genehmigung für eine Stilllegung der Blöcke zu erhalten? Von einer Bewertung durch die Staatsregierung wird abgesehen. Die Frage ist auf eine Bewertung gerichtet. Zu der Abgabe einer Bewertung ist die Staatsregierung nicht verpflichtet. Darüber hinaus hätte dies einen rein hypothetischen Charakter. Seite 2 von 2