SÄC HSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Poslfach 10 09 10 1 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS Kleine Anfrage des Abgeordneten Andreas Heinz, CDU-Fraktion Drs.-Nr.: 6/11567 Thema: 8jähriges gemeinsames Lernen - Auswirkungen auf die Schulstruktur Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen: Im Koalitionsvertrag 2014 bis 2019 zwischen der CDU SACHSEN und der SPD SACHSEN steht: "Alle Kinder haben Anspruch auf erstklassige Schulbildung . Dafür wollen wir eine Bildungspolitik gestalten, die Bewährtes beibehält und sinnvolle Neuerungen mit Augenmaß auf den Weg bringt. ... An der achtjährigen gymnasialen Ausbildung halten wir fest." Der Sächsische Landtag hat sich mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Weiterentwicklung des Schulwesens im Freistaat Sachsen - auch aufgrund der guten Ergebnisse des sächsischen Schulwesens in internationalen und nationalen, bundesländerübergreifenden Bildungsvergleichen - mehrheitlich im April 2017 für die grundsätzliche Beibehaltung des gegliederten Schulsystems sowohl hinsichtlich der Schularten als auch der Schulstufen (siehe § 3 SächsSchuiG) entschieden. Für Planungen zu einer umfangreichen Veränderung der Schulstrukturen besteht somit für das Sächsische Staatsministerium für Kultus keine Veranlassung. Derartige Veränderungen wären sowohl im Hinblick auf die Anpassung der schulischen Infrastruktur der kommunalen Schulträger als auch hinsichtlich der Veränderung des Personalkörpers der Lehrkräfte für die Schularten in ihren Wechselwirkungen äußerst komplex und würden hinsichtlich der Investitionsbedarfe erhebliche Forderungen der kommunalen Schulträger nach deren vollständiger Finanzierung durch den Freistaat im Rahmen des Mehrbelastungsausgleichs nach Artikel 85 Absatz 2 Satz 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen nach sich ziehen, weil das Land die Veränderung des Schulsystems im Sinne der Fragestellung verursacht hätte. Seite 1 von 3 S SACHsEN Der Staatsminister Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1 053/11/49 Dresden, ;1r?. Januar2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Kultus Carolaplatz 1 o 1 097 Dresden www.smk.sachsen.de De-Maii-Zugang: poslstelle@smk-sachsen.de-mail .de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 7. 8 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS S SACHsEN Frage 1: Welche Auswirkungen auf die Schulstandorte (Grund- und Oberschule, Gymnasien) sieht die Staatsregierung bei einer Verlängerung des gemeinsamen Lernens von 4 auf 8 Jahre (1.- 8. Klasse)? Sämtliche Grundschulstandorte müssten entsprechend ihrer Zügigkeit vier Klassen, die Klassenstufen 5, 6, 7 und 8, aufnehmen. Frage 2: Welche Veränderungen im Raumbedarf an den bestehenden Schulstandorten (Grund- und Oberschule, Gymnasien) hätte eine Verlängerung des gemeinsamen Lernens von 4 auf 8 Jahre (1.- 8. Klasse) zur Folge? Der höhere zusätzliche Raumbedarf an Klassen- und Fachräumen wäre abhängig von den konkreten Gebäudeverhältnissen an jedem einzelnen Grundschulstandort. Eine generelle Beantwortung dieser Frage ist dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus daher nicht möglich. Frage 3: Welchen Investitionsbedarf hätte ein auf 8 Jahre (1. - 8. Klasse) gemeinsames Lernen angepasstes Raumkonzept zur Folge? Der Investitionsbedarf des kommunalen Schulträgers wäre abhängig vom jeweils notwendigen zusätzlichen Raumbedarf an jedem einzelnen Grundschulstandort. Dieser Raumbedarf wäre ggf. des Weiteren davon abhängig, ob die Nutzung frei werdender Raumkapazitäten an den weiterführenden Schulen - Oberschule und Gymnasium, die dann zwei Klassenstufen weniger aufzuweisen hätten - möglich wäre. Eine generelle Beantwortung dieser Frage ist dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus daher nicht möglich. Frage 4: Welche Veränderungen beim Bedarf an Lehrern (Grund- und Oberschullehrer , Gymnasiallehrer) hätte eine Verlängerung des gemeinsamen Lernens von 4 auf 8 Jahre (1.- 8. Klasse) zur Folge? Frage 5: Welche Auswirkungen hätte die Verlängerung des gemeinsamen Lernens von 4 auf 8 Jahre (1. - 8. Klasse) auf die Ausbildungskapazitäten für Lehrer (Grund- und Oberschullehrer, Gymnasiallehrer)? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5: Bei einer Verlängerung der Grundschulzeit um vier Schuljahre erhöht sich zunächst quantitativ der Bedarf an Grundschullehrern. Darüber hinaus wäre in Abhängigkeit einer dann für die Klassenstufen 5 bis 8 zu konzipierenden Stundentafel zu prüfen, welche qualitativen fachlichen Bedarfe bestehen. Im Gegenzug vermindert sich entsprechend der Bedarf an Lehrkräften für Oberschulen und Gymnasien. Viele Lehrkräfte der Schularten Oberschule und Gymnasium müssten ggf. an die Grundschule abgeordnet werden und insoweit schulartfremd Unterricht erteilen. Die Ausbildungsbildungskapazitäten an den lehramtsausbildenden Universitäten und am Landesamt für Schule und Bildung müssten schrittweise im Hinblick auf die geänderte Schulstruktur umgeändert werden. Zugleich wäre das Lehramtsstudium für die Schularten Grundschule, Oberschule und Gymnasium neu zu konzipieren. Bei massiven Eingriffen in die derzeit bestehenden Studiengänge bedürfte es einer umfassenden Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS ~SACHsEN Abstimmung mit den lehramtsausbildenden Hochschulen, die das Überwinden massiver Widerstände auf Seiten der Hochschulen einschlösse. Da jedoch jeder Lehramtsstudierende einen Anspruch darauf hat, sein einmal begonnenes Studium in seiner Schulart abzuschließen und anschließend in den Vorbereitungsdienst einzutreten, würde dieser umfangreiche Umstellungsprozess mindestens rd. sieben Jahre dauern. Eine Abschätzung der Mehrbedarfe an Grundschullehrkräften und der Ausbildungskapazitäten ist dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus daher nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen , Seite 3 von 3 2018-01-11T12:55:08+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes