STAATSMINISTER1UM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/11572 Thema: Neonazi -Großveranstaltung im April 2018 in Ostritz (Landkreis Görlitz) Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Wie der MDR berichtet (https://www.mdr.de/sachsen/bautzen/neonaziveranstaltungostritz - 100.html) haben Thüringer Neonazis im April 2018 eine mehrtägige Veranstaltung in Ostritz angemeldet" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Der Fragesteller verwendet in der Kleinen Anfrage den Begriff „extrem rechte Akteure". Für die Beantwortung wird insoweit auf die Vorbemerkung Nummer I. in der Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Große Anfrage Drs.-Nr. 5/4956 verwiesen. Der Sächsischen Staatsregierung liegen zu der Kleinen Anfrage auch Erkenntnisse vor, deren Mitteilung überwiegende Belange des Geheimschutzes (Art. 51 Abs. 2 SächsVerf) entgegenstehen. Es handelt sich dabei um Informationen, die gemäß Nummer 8 in Verbindung mit den Nummern 3.2, 3.3 und 3.4 der Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung über die Behandlung von Verschlusssachen vom 4. Januar 2008 (SächsABI. Sonderdruck Jg. 2008) als Verschlusssache eingestuft wurden. Die Einstufung erfolgte zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen und zum Schutz nachrichtendienstlicher Zugänge. Die Informationen sind durch nachrichtendienstliche Mittel (§ 5 Abs. 1 SächsVSG) erlangt worden. Die Weitergabe dieser Informationen würde die eingesetzten Methoden der Nachrichtenbeschaf- Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/3202 Dresden, 16. Januar 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERDJM DES INNERN fung den im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens zu beteiligenden Personen offenbaren oder Rückschlüsse auf die Art nachrichtendienstlicher Zugänge ermöglichen und somit die Arbeitsfähigkeit des LfV Sachsen gefährden. Im Falle des Einsatzes von Personen nach § 5 Abs. 1 SächsVSG stehen zudem Rechte Dritter im Sinne von Art. 51 Abs. 2 SächsVerf entgegen. Diese Personen wären bei einer Mitteilung in ihren Grundrechten auf Leben, körperliche Unversehrtheit oder Freiheit der Person gefährdet. Die Staatsregierung trifft eine Schutzpflicht gegenüber ihren nachrichtendienstlichen Quellen und sie hat insoweit jegliche Handlungen zu unterlassen , die zu einer Enttarnung der Quelle führen können. Darüber hinaus ist das Vertrauen in die Fähigkeit eines Nachrichtendienstes, die Identität seiner Quellen zu schützen, für seine Funktionsfähigkeit essentiell. Die Mitteilung von Erkenntnissen im gewählten Verfahren, die Rückschlüsse auf nachrichtendienstliche Zugänge zulassen, würde sich nachhaltig negativ auf die Fähigkeit des UV Sachsen auswirken, solche Zugänge zu gewinnen bzw. solche Kontakte fortzuführen. Diese teils dauerhafte Beeinträchtigung von Rechtsgütern war mit dem Informationsinteresse der Abgeordneten abzuwägen. Die Abwägung ergab, dass dem Geheimschutz und dem Schutz der Rechte Dritter Vorrang vor dem Informationsanspruch der Abgeordneten zukommt. Die Sächsische Staatsregierung hat in die Abwägung einbezogen, ob andere Formen der Informationsübermittlung möglich sind, die das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheim haltungsinteressen der Regierung befriedigen . Mit Blick auf den im Rahmen der Beantwortung zu beteiligenden Personenkreis kam die Staatsregierung zu dem Ergebnis, dass der erforderliche Geheimschutz sowie der Schutz Dritter nur dann hinreichend gewährleistet werden kann, wenn die Informationsübermittlung unterbleibt. Es wird darauf hingewiesen, dass der Parlamentarischen Kontrollkommission auf deren Verlangen weitergehende Auskunft erteilt wird. Der Fragesteller begehrt weiterhin zum Teil Auskünfte über personenbezogene Daten, insbesondere Namen von Geschehensbeteiligten. Personennamen unterliegen dem Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 33 SächsVerf). Gleiches gilt für Angaben, wenn durch ihre Nennung Rückschlüsse auf Personen gezogen werden könnten. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein Recht Dritter im Sinne des Art. 51 Abs. 2 SächsVerf. Die Staatsregierung hat den Informationsanspruch des Fragestellers mit den Rechten Dritter am Schutz ihrer persönlichen Daten abgewogen. Die Abwägung hat in den Fällen, in denen der Staatsregierung über die in der Beantwortung enthaltenen Angaben hinaus personenbezogene Daten bekannt sind, zu dem Ergebnis geführt, dass dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung Vorrang zukommt, so dass die Angabe dieser Daten unterbleiben musste. Freistaat SACHSEN Seite 2 von 3 STAATSMINISTERDJM DES INNERN Frage 1: Durch wen wurde die Veranstaltung wann für welchen Zeitraum angemeldet? Die Veranstaltung wurde am 20. November 2017 durch ein Mitglied des Thüringer Landesverbandes der NPD beim LRA Görlitz für den Zeitraum 20. bis 21. April 2018 angemeldet . Frage 2: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über Interpreten, Bands und Redner sowie deren Zugehörigkeit zum verbotenen Blood&Honour-Netzwerk? Hinsichtlich der Namen der an der Veranstaltung beteiligten Bands und Redner verweist das LfV auf die Internetseite www.schildundschwertfestival.de. Darüber hinausgehende Auftritte sind hier nicht bekannt. Des Weiteren liegen dem LfV zu einigen Teilnehmern Erkenntnisse zu einer Blood&Honour-Zugehörigkeit vor. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Frage 3: Welches Sicherheitskonzept verfolgen Landkreis sowie Polizei im Zusammenhang mit der Durchführung dieser mehrtägigen Veranstaltung? Zu der angezeigten Veranstaltung liegen noch nicht alle Informationen vor, so dass die Erstellung eines Sicherheitskonzeptes noch Gegenstand laufender Abstimmungen ist. Frage 4: Welche weiteren Veranstaltungsanmeldungen liegen seitens des Anmelders oder anderer extrem rechter Akteure für das Jahr 2018 im Landkreis Görlitz ggf. vor? Frage 5: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung hinsichtlich der Teilnahme an der sowie der organisatorischen Einbindung in die seit 2015 jährlich stattfindende Veranstaltung „Kampf der Nibelungen" bzw. des Vorläufers „Ring der Nibelungen " seitens sächsischer Neonazis (insbesondere des Imperium Fight Teams bzw. seiner Mitglieder)? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5: Weitere Veranstaltungsmeldungen im Sinne der Fragestellung liegen derzeit nicht vor. Mit fre-Undlichen Griißen Prbf.br. Roländ nrler Freistaat SACHSEN Seite 3 von 3 2018-01-16T09:18:47+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes