SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948101076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN Kleine Anfrage der Abgeordneten Verena Meiwald, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/11577 Thema: Steuersehwache Gemeinden im Freistaat Sachsen im Ausgleichsjahr 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Gemäß SächsFAG erhalten bedürftige Gemeinden Schlüsselzuweisungen zur Stärkung ihrer mangelnden eigenen Steuerkraft. Dabei bemisst sich die Höhe der Zuweisungen für die einzelne Gemeinde nach ihrer Steuerkraft sowie dem nach Einwohnern und Schülern bezogenen durchschnittlichen Finanzbedarf. Ist der Finanzbedarf höher als die Steuerkraft, so wird die Differenz zu 75% über Schlüsselzuweisungen ausgeglichen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Hinsichtlich ihrer Aussagekraft zur relativen Steuerschwäche stellt die Reihung nach Schlüsselzuweisungen im Ausgleichsjahr 2017 eine Besonderheit dar. In diesem Jahr kommen die zurückliegenden hohen Steuererstattungen der so genannten „Vattenfall-Gemeinden" zum Tragen. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) UK/23-FV 6005/6/676- 2017162896 Dresden, lf S'. Januar 2018 Zertifikat seit 2013 audit berufundfamilie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564 4000 Telefax +49 351 564 4009 minister@smf.sachsen.de" www.smf.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden. •Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.smf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzunoen. STAATSMlNlSTERlUM DER FlNANZEN Die Höhe der Schlüsselzuweisungen für diese Gemeinden spiegelt deshalb in besonderer Weise die Systematik des kommunalen Finanzkraftausgleichs wider. Im Gegensatz zu den Vorjahren befinden sich insoweit aufgrund dieses Sondereffekts auch die meisten der aufgeführten Gemeinden im Landkreis Görlitz. Frage 1: Welche 12 kreisangehörigen Gemeinden stellten sich unter dem Aspekt des höchsten pro Gesamtansatz 1 erhaltenen Betrages an Schlüsselzuweisungen gemäß § 6 SächsFAG im gefragten Zeitraum als die steuerschwächsten dar (bitte die Berechnungsgrundlagen in der inhaltlichen Form analog der Drs 6/9382 darstellen)? Frage 2: Wie verteilen sich die steuerschwachen Gemeinden auf die sächsischen Landkreise? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Die Angaben können der Anlage entnommen werden. Mit freundlichen Grüßen ~~r flf Dr. Matthias Haß Anlage 1 Der Gesamtansatz einer Gemeinde berechnet sich aus dem Hauptansatz (nach Größenklassen gewichtete Einwohnerzahl) zuzüglich des Schüleransatzes (nach Schulart und Schülerzahl berechnete Grundlage). Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN AGS 14626060 14626560 14626260 14626460 14626600 14521500 14521040 14625630 14625470 14626320 14626590 14626500 Anlage zur Kleinen Anfrage Drs: 6/11577 Berechnungsgrundlagen und Zuweisungen gemäß SächsFAG der steuerschwächsten kreisangehörigen Gemeinden im Freistaat Sachsen im Ausgleichsjahr 2017 Schlüsselzu- Schlüssel zu- Steuerkraft- Steuerkraft- Name weisung Gesamt- weisungje messzahl messzahlje Landkreis ansatz Gesamtansatz Gesamtansatz in EUR in EUR in EUR in EUR Boxberg/O.L. 8.565.303 5.977 1433,13 -7.289.045 -121 9,59 Görlitz Trebendorf 417.747 925 451 ,62 82.411 89,09 Görlitz Kreba-Neudorf 434.301 1.054 41 2,07 149.475 141,82 Görlitz Rietschen 1.254.978 3.188 393,71 530.111 166,31 Görlitz Weißwasser/O.L., Stadt 9.787.506 26.812 365,04 5.484.029 204,53 Görlitz Raschau-Markersbach 2.282.622 6.507 350,81 1.454.261 223,50 Erzgebirgskreis Auerbach 1.374.107 4.032 340,82 954.784 236,82 Erzgebirgskreis Wilthen, Stadt 2.916.596 8.741 333,68 2.153.1 80 246,34 Bautzen Räckelwitz 624.040 1.894 329,51 477.050 251 ,90 Bautzen Mücka 604.444 1.865 324,06 483.401 259,17 Görlitz Weißkeißel 416.122 1.285 323,83 333.427 259,48 Görlitz Schönau-Berzdorf a. d. Eigen 613.526 1.901 322,74 496.01 1 260,93 Görlitz 2018-01-15T14:06:32+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes