2015/9184 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 10 05 10 | 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/1158 Thema: Gentechnisch veränderten Pflanzen an Verkehrswegen Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 Poststelle® smul.sachsen.de* Ihr Zeichen PD 2-2012 Pa/Ho Ihre Nachricht vom 12. März 2015 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-0141Jo/19/4829 Dresden, Oi. OY. Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In der Schweiz werden trotz des Verbotes von gentechnisch veränderten Pflanzen (GVP) an Bahntrassen genetisch veränderte Rapspflanzen gefunden. Die Pflanzen sind resistent gegen Glyphosat und bekommen einen Standortvorteil, wenn die Bahntrassen mit Glyphosat behandelt werden. Die Gefahr, die von Ihnen ausgeht, ist die Auskreuzung auf einheimische Pflanzen verwandter Arten. Die negativen Folgen sind nicht abschätzbar.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Ist der Staatsregierung das Schweizer Problem bekannt und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus? Der Staatsregierung ist bekannt, dass in der Schweiz insbesondere in den Jahren 2011 und 2012 an Bahnanlagen infolge von Körnerverlusten beim Transport gentechnisch veränderte Rapspflanzen nachgewiesen wurden. Dagegen wurden nach derzeitigem Kenntnisstand der Staatsregierung in keiner der in Deutschland in den Jahren 2010 bis 2014 durchgeführten Untersuchungen gentechnisch veränderte Pflanzen (GVP) an Transportwegen nachgewiesen. Gleichwohl ist aufgrund der globalen Warenflüsse, der weltweit steigenden Nutzung von GVP sowie des hohen Ausbreitungsund Verwilderungspotenzials von Rapspflanzen, das Auftreten von Ruderalpopulationen von GVP auch in Deutschland nicht auszuschließen. 2015 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbind ung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. Seite 1 von 2 * Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente D2015/9184 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN Frage 2: Was gedenkt die Staatsregierung zu unternehmen, um den Eintrag von GVP in Sachsen durch Grenz- und Transitverkehr zu verhindern? Frage 3: Ist es geplant, diese Problematik in Sachsen bspw. durch Monitoring zu überprüfen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: Aufgrund der in Deutschland erzielten Untersuchungsergebnisse ist derzeit nicht geplant, das Auftreten von GVP an Verkehrswegen im Freistaat Sachsen systematisch zu überprüfen. Bei Bedarf, beispielsweise in konkreten Verdachtsfällen, können solche Untersuchungen jederzeit durchgeführt werden. Unabhängig davon wird in Deutschland gehandeltes Rapssaatgut im Rahmen eines länderübergreifenden Monitorings stichprobenartig auf das Vorhandensein von GVP kontrolliert. Frage 4: Treten in Sachsen u.a. auf glyphosatbehandelten Flächen GVP auf und wie werden diese beseitigt (bitte nach Arten und Orten getrennt aufschlüsseln)? Frage 5: Wenn ja, auf welchen Wegen sind GVP eingetragen worden und wie wird sichergestellt, dass der Eintrag von GVP zukünftig unterbleibt? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5: GVP treten im Freistaat Sachsen auf Flächen auf, auf denen bis zum Jahr 2001 von der Firma Bayer CropScience Freisetzungsversuche mit gentechnisch veränderten Rapspflanzen durchgeführt wurden, die eine Resistenz gegen das Totalherbizid Glufosinat besaßen. Es handfeit sich dabei um fünf Standorte in den Gemeinden Bockeiwitz (Landkreis Mittelsachsen), Breitenbach (Landkreis Zwickau), Gaußig (Landkreis Bautzen) und Krostitz (Landkreis Nordsachsen). Die Flächen befinden sich in der gentechnikrechtlich vorgeschriebenen Nachbeobachtungsphase. In dieser Phase darf dort kein konventioneller Raps angebaut werden, sondern nur andere Kulturen. Die auf diesen Flächen auftretenden GVP, der sogenannte Durchwuchsraps, wird in der Regel mittels Grubbern oder Scheibenegge in den Boden eingearbeitet. Zudem wird vor der Aussaat eine geeignete Standort- und kulturpflanzenspezifische Unkrautbekämpfung durchgeführt, bei der auch Totalherbizide eingesetzt werden können. Mit freundlichen Grüßen likj Thomas Schmidt Seite 2 von 2