STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Postfach 10 09 20 I 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) L-1053/2/265-2018/ Dresden, .Januar 2018 Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Wilke, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/11586 Thema: Nichtwissenschaftiiches Personal an sächsischen Hochschu len Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hoch sind die Personalkosten für nichtwissenschaftliches Personal an den sächsischen Hochschulen unter Ausnahme der Univer sitätskliniken? (Bitte Entwicklung der letzten 10 Jahre aufgeschlüsselt nach Hochschulen angeben) Frage 2: Wie hoch ist der Anteil der Personalkosten für nichtwissen schaftliches Personal an den sächsischen Hochschulen unter Aus nahme der Universitätsklinken an den Gesamtkosten in Prozent? (Bitte Entwicklung der letzten 10 Jahre aufgeschlüsselt nach Hochschulen an geben) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Der Staatsregierung liegen die erfragten Daten nicht vor. Die sächsischen Hochschulen berichten gemäß § 10 Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz (SächsHSFG) auf der Basis steuerungsrelevanter und bezüglich Definition, Erfassung sowie Weitergabe standardisierter Daten über ihre fachliche, strukturelle, personelle und finanzielle Entwicklung und die Er gebnisse ihrer Leistungsprozesse in Lehre und Forschung. Die Betrachtung der Entwicklung von Personalkosten für nichtwissenschaftliches Personal kommt bei den sächsischen Hochschulen insbesondere gemäß den im Teil I Gliederungspunkte E. Kostenrechnung und G. Berichtswesen des Anhangs der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Wissen schaft und Kunst zur Bekanntmachung des Rahmenhandbuches Neue Hoch schulsteuerung vom 28. Februar 2013 (SächsABI. SDr. S. S 246), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 8. Dezember 2015 (SächsABI. SDr. S. S ir Zerttfikat seit 2007 audit t)erufundfamilie Hausanschrift: Staatsministerlum fOr Wissenschaft und Kunst Wigardstraße 17 01097 Dresden www.smwk.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßen bahnlinien 3, 6, 7, 8. 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplatze am Hintereingang der Wigardstraße 17. Für alle Besucherparkpiatze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. *Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronlscfie Dokümente STAATSMINISTERIIIM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEIN 414) (Rahmenhandbuch NHS) beschriebenen Rahmenvorgaben zur internen Steuerung zur Anwendung. Von einer externen Berichtspflicht wurde unter Würdigung der geringen hochschulübergreifenden Vergleichbarkeit, der eingeschränkten Aussagekraft und des mit einer Berichterstattung verbundenen Aufwands abgesehen. Frage 3: Welche Rechtsvorschriften sind In Bezug auf wissenschaftliches- und nichtwissenschaftllches Personal an den Hochschulen einschlägig? Die Vorschriften zur Regelung der Dienstverhältnisse des wissenschaftlichen und nicht wissenschaftlichen Personals finden sich im SächsHSFG wieder, insbesondere in den 55 57 und 78 SächsHSFG. Mit freundlichen Grüßen Dr. Eva-Maria Stange Seite 2 von 2 2018-01-10T10:34:28+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes