STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ lg SACHSEN Die Staatsministerin SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 | 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.51-15/140 Dresden, Kleine Anfrage des Abgeordneten Horst Wehner, Fraktion DIE LINKE p . April 2015 Drs.-Nr.: 6/1159 9 Thema: Pflegeberatung in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Anfragen gab es in den Jahren 2010 bis 2014 über die Kontaktmöglichkeiten des PflegeNetzes (bitte nach Jahresscheiben aufgliedern)? Bis zum Jahr 2010 wurde die telefonische Service-Hotline zum PflegeNetz für Auskünfte zu einfachen Sachverhalten vorgehalten. Im Jahr 2010 wurden insgesamt 379 Anrufe bearbeitet. Die Internetseite www.pflegenetz.sachsen.de ermöglicht über die Rubrik „Fragen und Hinweise“ der Versand einer E-Mail an das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz. Im Berichtszeitraum wurden folgende Kontakte gezählt: Jahr Anzahl der E-Mails 2010 69 2011 35 2012 61 2013 73 2014 74 Darüber hinaus ist mithilfe eines Beratungsformulars der direkte Kontakt mit den Pflegekassen möglich. Nach Angaben der Pflegekassen wurden folgende Anfragen erfasst: Jahr 2010 2011 2012 2013 2014 AOK Plus 67 68 210 247 122 Knappschaft 0 0 0 0 0 IKK classic 3 0 0 0 0 Mausanschrift: Sächsisches Staatsministenum für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 10 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMINISTERIUIVI FÜR SOZIALES UND VERBRAUCUERSCHUTZ Nach Angabe des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) erfassen die Ersatzkassen die Kontakte nicht explizit, sodass diesbezüglich keine Angaben erfolgen können. Überdies besteht innerhalb des Beratungsformulars ein Telefonrückrufservice. Die IKK classic teilte mit, dass dieser Service nicht in Anspruch genommen wurde. Bei den übrigen Pflegekassen liegen diesbezüglich keine statistischen Daten vor. Frage 2: Wie viele der Anfragen davon waren mit einem Beratungstermin zu Hause verbunden (bitte nach Jahresscheiben aufgliedern)? Nach Angaben der Pflegekassen ergaben sich folgende Anzahlen an Beratungsterminen: Jahr 2010 2011 2012 2013 2014 Knappschaft 0 0 0 0 0 IKK classic 3 0 0 0 0 Nach Angabe des vdek erfassen die Ersatzkassen die Kontakte nicht explizit, sodass diesbezüglich keine Angaben erfolgen können. Die AOK Plus sowie der BKK Landesverband teilte für seine Betriebskrankenkassen mit, dass ihnen hierzu keine detaillierten Angaben vorliegen. Frage 3: Wie viele der Anfragen wurden über den Telefonservice des PflegeNet-zes geführt (bitte nach Jahresscheiben aufgliedern)? Es wird auf die Beantwortung zur Frage 1 verwiesen. Frage 4: Welche Themenschwerpunkte sind Hauptinhalte der Beratungstätigkeit? Die Anliegen der Beratungssuchenden im PflegeNetz waren schwerpunktmäßig auf die Gewinnung von Informationen zu den Leistungsmöglichkeiten nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI), nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) und dem Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) gerichtet. Frage 5: Gibt es Erkenntnisse wie das PflegeNetz besonders im ländlichen Raum genutzt wird? Der Sächsischen Staatsregierung liegen keine Erkenntnisse über die Nutzung der Beratung und Betreuung im PflegeNetz im Hinblick auf einer Unterscheidung zwischen ländlichem Raum und Ballungsräumen vor. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2