STAATSþIINlSTËRIUI/ DET JUSTIZ SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 I 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Wilke, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/11590 Thema: Klagen gegen den Rundfunkbeitrag Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Am 27.09.2017 hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein Urteil gefällt, wonach der Rundfunkbeitrag für Hotel- und Gästezimmer nur dann erhoben werden darf, wenn die Zimmer auch eine Empfangsmöglichkeit haben. ln der Folgezeit haben die Verfassungsrichter einen Fragenkatalog an alle Länder verschicktn um das Thema ,,Rundfunkbeitrag " grundlegend auf den Prüfstand zu stellen. Denn den Fragen des Bundesverfassungsgerichts liegt eine Reihe von Verfassungsbeschwerden von Privatpersonen und Unternehmen zugrunde." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: WiXðäsEru Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-1500 Telefax +49 351 564-1509 staatsmin¡ster@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1040E/13/1073 - KLR Dresden,| /-Januar 2018 Hausanschrlft: Sächs¡sches Staatsministerium der Justlz Hospilalstraße 7 01097 Dresden Briefpost über Deutsche Post 01095 Dresden www.justiz.sachsen.de/smj Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit Straßenbahnlinien 3,6,7,8, 11 Parken und behindertengerechter Zugang über Einfahrt Hosp¡talstraße 7 *Zugang für elektronisch signierte sowie lür verschlüsselte elektronische Dokumente nur übgr das Elektronische Gerichts- und VeMaltungspostfach; nähere lnformat¡onen unter www.egvp.deSeite 1 von 4 STAATSMINlSTHRIUM DãR JUSTIZ Freistaat SACHSENt Frage 1: Wie viele Klagen gegen den Rundfunkbeitrag sind gegenwärtig an den sächsischen Verwaltungsgerichten anhängig? (Bitte nach Anzahl der Klagen vor dem jeweiligen Gericht und Klägern Privat oder Unternehmen aufschlüsseln.) Die erbetenen Daten können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden Außerdem waren dazu beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht am 31. Dezember 2017 insgesamt 43 Rechtsmittelverfahren anhängig, 37 von natürlichen Personen und sechs von juristischen Personen. Frage 2: lst der Staatsregierung bekannt, ob, wie in anderen Bundesländer schon geschehen, die vor den sächsischen Gerichten laufenden Verfahren bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ausgesetzt wurden? Bei den drei sächsischen Verwaltungsgerichten werden nach den hiesigen Kenntnissen bisher Klagen gegen den Rundfunkbeitrag nicht bis zur Entscheidung des Bundesverfassu ngsgerichts ausgesetzt. Nach den hiesigen Erkenntnissen unterscheidet das Sächsische Oberverwaltungsgericht bei den insoweit anhängigen Rechtsmittelverfahren zunächst zwischen folgenden drei Konstellationen: 1 . Verfahren gegen Rundfunkbeitragsbescheide, am Stichtag 31. Dezember 2017 anhängige Klagen gegen den Rundfunkbeitrag 88 130 93 darunter Klagen von natürlichen Personen 87 126 90 darunter Klagen von juristischen Personen 1 4 3 Seite 2 von 4 STAATSI,IlN1STËRIUM DHR JUSTIZ Freistaat SACHSENW 2. Verfahren, die die Vollstreckung bestandskräftiger Rundfunkbeitragsbescheide betreffen und 3. Verfahren, die auf die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht aus sozialen Gründen gemäß S 4 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags gerichtet sind. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht entscheidet derzeit mit Blick auf die anstehenden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts über Verfassungsbeschwerden , die Rundfunkbeitragsbescheide zum Gegenstand haben, nicht über die anhängigen Rechtsmittelverfahren nach Ziffer 1. Die nach Zilter 2 und 3 anhängigen Rechtsmittelverfahren werden nach hiesiger Kenntnis nicht ausgesetzt. Frage 3: Wenn nicht, was tut das sächsische Staatsministerium der Justizn um einheitliche Rechtsanwendung zu gewährleisten? Frage 4: Sieht die Staatsregierung Möglichkeiten, in diesem Sinne auf die laufenden Verfahren im Sinne des Rechtsfriedens einzuwirken? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4: Das Staatsministerium der Justiz hat keine Möglichkeit auf anhängige gerichtliche Verfahren einzuwirken. Dies würde einen Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz darstellen. Die Unabhängigkeit der Justiz wird als Ausfluss der Gewaltenteilung verfassungsrechtlich nach Maßgabe der Artikel 20, 92 und 97 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland sowie Artikel 77 Absalz 7 der Verfassung des Freistaates Sachsen gewährleistet. Die Richter sind demnach sachlich und persönlich unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Da die Rechtsanwendung den Richtern obliegt, besteht für das Staatsministerium der Justiz insoweit kein Handlungsspielraum im Hinblick auf eine einheitliche Rechtsanwendung. Frage 5: Wie viele Mahnverfahren gegen die Zahlungsverweigerer laufen jährlich in Sachsen? (Bitte die Entwicklung seit 2012 darstellen.) Seite 3 von 4 STAATSM1NISTTRIUM DËR JUSTIZ Freistaat SACHSENf Rundfunkbeiträge werden in der Bundesrepublik Deutschland durch den ,,ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice", einer seit dem 1. Januar 2013 in Köln durch die neun öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland, dem Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF) und dem Deutschlandradio gemeinsam betriebenen Gemeinschaftseinrichtung, eingezogen. Da der ,,ARD zDF Deutschlandradio Beitragsservice" Vollstreckungstitel für rückständige Rundfunkbeiträge selbst schaffen kann, wird für die Beantwortung der Frage davon ausgegangen, dass mit dem fragegegenständlichen Begriff ,,Mahnverfahren" nicht das gerichtliche Mahnverfahren, sondern das Verfahren des ,,ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" zur Beitreibung rückständiger Rundfunkbeiträge gemeint ist. Fur die Jahre 2013 bis 2017 können die beim ,,ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" fur natürliche und juristische Personen in Sachsen geführten Beitragskonten mit Mahnstatus mitgeteilt werden. Für das Jahr 2012 liegen dazu keine lnformationen vor. Konten mit Mahnstatus sind solche, bei denen wegen eines Zahlungsrückstandes ein oder mehrere Schreiben (Erinnerungen, Festsetzungsbescheide , Mahnungen oder Vollstreckungsersuchen) durch den ,,ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" versandt worden sind. Dies bedeutet nicht, dass in jedem Einzelfall auch mit der Einleitung vollstreckungsrechtlicher Maßnahmen begonnen wurde. Hinter diesen Beitragskonten stehen in der Regel natürliche und juristische Personen, die den Rundfunkbeitrag zwar grundsätzlich zahlen, sich mit der Zahlung jedoch in Verzug befinden. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Beitragskonten insgesamt 2.109.383 2.221.261 2.170.344 2.336.496 2.328.085 Beitragskonten mit Mahnstatus 140.621 227.935 225.662 208.821 177.579 Seite 4 von 4 2018-01-15T15:22:04+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes