STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 I 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Meier, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/11591 Thema: Sofortprogramm „Saubere Luft 2017 - 2020" des Bundes: Förderung des Öffentlichen Personennahverkehrs und der Elektromobilität zum Zwecke der Luftreinhaltung Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 66-1053/42/30 Dresden, ^ ^ Jan. m Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Am 15.12.2017 haben drei Bundesministerien eine gemeinsame PM zum "Sofortprogramm Saubere Luft 2017-2020" veröffentlicht: http://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2017/20171215- umsetzung-des-sofortprogramms-saubere-luft-2017.html Darin heisst es: "Der Bund hat auf dem zweiten Kommunalgipfel am 28. November 2017 mit dem „Sofortprogramm Saubere Luft" ein Ma߬ nahmenpaket für bessere Luft in Städten aufgelegt. Für das Sofortpro¬ gramm steht ab sofort 1 Milliarde Euro bereit. Gegenstand des Programms sind Maßnahmen für die Elektrifizierung des Urbanen Ver¬ kehrs und die Errichtung von Ladeinfrastruktur, für die Digitalisierung von Verkehrssystemen sowie zur Nachrüstung von Diesel-Bussen im ÖPNV mit Abgasnachbehandlungssystemen. Alle Maßnahmen sollen bis 2020 Wirkung entfalten." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse liegen der Staatsre¬ gierung bezüglich der Wirksamkeit von Sozialtickets und der Vergünstigung von Tarifen im Öffentlichen Personennahver¬ kehr (ÖPNV) zu Gunsten der Luftreinhaltung durch die Ver¬ meidung von verkehrsbedingten Feinstaubemissionen aufgrund steigender Fahrgastzahlen im ÖPNV vor und welche Schlussfolgerungen ergeben sich daraus aus Sicht der Staatsregierung hinsichtlich der Notwendigkeit einer Attrakti¬ vitätssteigerung des ÖPNV im Freistaat Sachsen? Zertifikat seit 2006 audit bcrufundfamilic Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-ßuck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung; Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7,8 Haltestelle Carolaplatz Seite 1 von 3 Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Die Staatsregierung hat keine speziellen wissenschaftlichen Expertisen im Sinne der Fragestellung vorgenommen bzw. gezielt ausgewertet, Frage 2: Inwieweit setzt sich die Staatsregierung beim Bund dafür ein, die För¬ derung aus den Mitteln des Sofortprogramms Saubere Luft 2017 - 2020 der Bundesregierung auch für die Finanzierung von vergünstigten Tari¬ fen des ÖPNV zu öffnen? Eine Programmöffnung im Sinne der Fragestellung ist durch den Bund nicht vorgese¬ hen. Die begrenzten finanziellen Ressourcen des Programms sollen so effizient und zielgerichtet wie möglich für konkrete Projekte im Rahmen der vom Bund beschriebe¬ nen Maßnahmenkomplexe eingesetzt werden. Frage 3: Unter welchen Förderbedingungen und in welchem finanziellen Umfang fördert die Staatsregierung die sächsischen Kommunen bei der Finan¬ zierung von Sozialtickets und vergünstigten Tarifen des ÖPNV, bzw. inwiefern ist diese Förderung geplant? Organisation, Planung und Ausgestaltung des Öffentlichen Personennahverkehrs ob¬ liegen gemäß sächsischem ÖPNV-Gesetz den kommunalen Aufgabenträgern und de¬ ren Zusammenschlüssen. Gemäß § 7 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr im Freistaat Sachsen (ÖPNVG) soll der öffentliche Personennah¬ verkehr seine Aufwendungen soweit wie möglich selbst erwirtschaften. Die Tarifauto¬ nomie liegt bei den relevanten Verkehrsunternehmen sowie bei den kommunalen Aufgabenträgern, die sachsenweit bereits eine Vielzahl sehr unterschiedlicher Sozialta¬ rife initiiert haben. Besagte Tarife sind unter Beachtung der jeweiligen lokalen Spezifika besonders zielgerichtet und wirtschaftlich umsetzbar. Frage 4: Unter welchen Förderbedingungen und in welchem finanziellen Umfang fördert die Staatsregierung die Ausrüstung von durch kommunale Be¬ triebe und Einrichtungen genutzten Dieselfahrzeugen mit Abgasnach¬ behandlungssystemen, die Beschaffung von Elektrofahrzeugen für kommunale Betriebe und Einrichtungen sowie den Bau kommunaler Ladestationen für Elektrofahrzeuge? Im Rahmen der Richtlinie Speicher fördert der Freistaat Sachsen dezentrale Anlagen zur Speicherung von Energie aus Photovoltaikanlagen, um den Eigenverbrauch der selbst erzeugten Energie zu erhöhen. Die mit dieser Richtlinie geförderte Ladeinfra¬ struktur für Elektrofahrzeuge ist gekoppelt an einen zur Förderung beantragten Strom¬ speicher bzw. Nachrüstsatz, d. h. Erweiterung eines bestehenden Stromspeichers. Für die mit dem Stromspeicher verknüpfte Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge beträgt die Zuwendung 400 Euro pro Ladepunkt AC und 1.500 Euro pro Ladepunkt DC (Fest¬ betragsfinanzierung). Seit Anfang 2017 wird im Rahmen der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahr¬ zeuge der Aufbau von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur durch eine anteilige Finanzierung der Investitionskosten durch das Bundesministerium für Verkehr und digi¬ tale Infrastruktur gefördert. Ziel ist der Aufbau von mindestens 15.000 Ladesäulen bis 2020. Die Bundesregierung stellt dafür 300 Millionen Euro von 2017 bis 2020 bereit. Unterstützt werden sowohl private Investoren als auch Städte und Gemeinden. Geför¬ Seite 2 von 3 STAATSMINISTERtUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN dert werden Normalladepunkte mit einer Ladeleistung bis 22 Kilowatt, Schnellladepunk¬ te mit mehr als 22 Kilowatt, sowie der erforderliche Anschluss an das Nieder- bzw. Mit¬ telspannungsnetz. Die technischen Mindestanforderungen an geförderte Ladein¬ frastruktur werden durch die Ladesäulenverordnung vorgegeben. Ergänzt werden weitere Vorgaben, die die Kundenfreundlichkeit der Ladeinfrastruktur stärken. Die vom Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft Arbeit und Verkehr finanzierte und ins Leben gerufene Kompetenzstelle „Effiziente Mobilität Sachsen" bei der SAENA GmbH berät und unterstützt sächsische Akteure bei der Beantragung von För¬ dermitteln. Zu sämtlichen Themen der Elektromobilität werden regelmäßig Informati¬ onsveranstaltungen angeboten. Frage 5: Inwieweit ist von Seiten der Sächsischen Staatsregierung ein eigenes, sächsisches Sofortprogramm zur Luftreinhaltung mit welchem finanzi¬ ellen Umfang und welchen Fördergegenständen und -bedingungen ge¬ plant? Die Staatsregierung plant zurzeit kein spezielles sächsisches Sofortprogramm im Sinne der Fragestellung. :hen Grüßen Seite 3 von 3 2018-01-24T10:26:22+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes