STAATSMIN1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippe!, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/11595 Thema: Nachfrage zu Drs. 6/11136: Sicherheitsleistungen nach dem AsylbLG in Sachsen 2016-2017 1. Hj. Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vorbemerkung: In der Antwort auf Frage 2 wurden insgesamt 35 Fälle genannt, bei denen Sicherheitsleistungen angeordnet wurden." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Bei wie vielen dieser 35 Fälle machten die Asylbewerber in ihrer vorherigen Erklärung zum eigenen Vermögen und Einkommen korrekte Angaben ? Wie viele Asylbewerber machten falsche Angaben? Untere Unterbringungsbehörden Aus der Antwort der Staatsregierung auf die Frage 2 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/11136 ging hervor, dass insgesamt im Jahr 2016 und 1. Halbjahr 2017 in 16 Fällen Sicherheitsleistungen gemäß § 7a AsylbLG durch die Landkreise bzw. Kreisfreien Städte angeordnet wurden. In den zwei Fällen des Landkreises Mittelsachsen lagen korrekte Angaben der Asylbewerber vor. Von der Stadt Leipzig erfolgte zu dem dort betroffenen Fall keine Rückmeldung . In den übrigen 13 Fällen haben die Asylbewerber keine Angaben zu vorhandenem Vermögen gemacht. Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24b-1053/39/35 Dresden, 19. Januar 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Landesdirektion Sachsen In sämtlichen die Landesdirektion Sachsen betreffenden Fällen wurden die Vermögensgegenstände bzw. -werte durch die Polizei festgestellt, bevor die Abgabe von schriftlichen Erklärungen zu Vermögenswerten gegenüber der Landesdirektion Sachsen erfolgen konnte (vgl. Antwort auf die Frage 4). Frage 2: Wie viele Verfahren aufgrund des Verdachts auf Sozialleistungsbetrug wurden wegen der falschen Angaben (siehe Frage 1) eingeleitet? Untere Unterbringungsbehörden Die Landkreise und Kreisfreien Städte erstatteten Fehlmeldung. Landesdirektion Sachsen Die Antwort entfällt mit Verweis auf die Antwort auf die Frage 1. Frage 3: Wie viele Asylbewerber wurden 2016 und 2017 durchsucht, um festzustellen, ob sie eigenes Vermögen/Einkommen besitzen? Vorab ist darauf hinzuweisen, dass Durchsuchungen zum Zweck der Feststellung von Vermögen/Einkommen nicht durchgeführt werden. Soweit anlässlich von Durchsuchungen Vermögen/Einkommen durch andere Behörden als die Ausländerbehörden festgestellt wurden, ist diesbezüglich bei Gelegenheit von Durchsuchungen aus anderen Gründen geschehen. Auf diese Fälle beziehen sich die nachstehenden Ausführungen . Untere Unterbringungsbehörden Die Landkreise und Kreisfreien Städte erstatteten Fehlmeldung. Landesdirektion Sachsen Es liegt keine statistische Erfassung vor. Von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt ist. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Im vorliegenden Fall wäre durch eine vollständige Beantwortung die Arbeits- und Funktionsfähigkeit der Staatsregierung gefährdet. Zur Beantwortung dieser Frage müsste durch die Landesdirektion Sachsen die Akte jedes Asylbewerbers manuell auf entsprechende Informationen hin überprüfen werden, der seit dem 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2017 von der Landesdirektion Sachsen registriert wurde. Allein für das Jahr 2016 wären die Akten von rund 14.860 Asylbegehrenden zu überprüfen. Durchschnittlich benötigt ein Mitarbeiter zur Prüfung einer Akte etwa 15 Minuten. Hieraus ergibt sich ein Arbeitsaufwand von 464 Arbeitstagen zu je acht Stunden allein für das Jahr 2016. Im vorliegenden Fall wäre daher durch eine Beantwortung dieser Frage die Arbeits- und Funktionsfähigkeit der Staatsregierung gefährdet. Nach Abwägung des parlamentarischen Informationsinteresses einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Landesdirektion Sachsen andererseits wurde daher von der Beantwortung abgesehen. Frage 4: Wie viele Asylbewerber gaben 2016 und 2017 eine Erklärung zum eigenen Vermögen /Einkommen ab? Frage 5: In wie vielen Fällen liegt von Asylbewerbern in Sachsen keine Erklärung zum eigenen Vermögen/Einkommen vor? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5: Untere Unterbringungsbehörden Es liegen keine statistischen Erfassungen vor. Landesdirektion Sachsen Im Rahmen des Aufnahmeprozesses durch die Landesdirektion Sachsen und der damit verbundenen Erklärungen wird generell das Vermögen des Asylsuchenden abgefragt. rüßen Prof. Dr. Roland Wöller Freistaat SACHSEN Seite 3 von 3 2018-01-19T11:56:11+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes