SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 | 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Lindena u-Plalz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel, Fraktion AfD Drs.-Nr.: 6111597 Thema: Ermittlungsverfahren mit Bezug zu sächsischen Justizvollzugsanstalten Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Ermittlungsverfahren wurden aufgrund einer Strafanzeige, die von Häftlingen oder Bediensteten einer sächsischen Justizvollzugsanstalt ausging und/oder gegen diese gerichtet war und die einen Bezug zur JVA aufwies, seit dem Jah¡ 2007 geführt? (Bitte jahresweise aufschlüsseln [und eine Gesamtzahll nach JVA, angezeigte Straftat sowie die Unterscheidung, ob es sich beim Anzeigenden und/oder Angezeigten um Häftling, Bediensteten oder Dritten handelte) Von einer Beantwortung der Frage wird wegen des hierfür erforderlichen unverhältnismäßigen Aufrryandes abgesehen. Die zur Beantwortung der Frage notwendigen Erkenntnisse liegen dem Sächsischen Staatsministerium der Justiz nicht unmittelbar vor. STAATSMINISTËRIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEl\ Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564 1500 Telefax +49 351 564 1509 Staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 10408t13t1072 - KLR Dresden, íC. Januar 2o18 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Justiz Hospitalstraße 7 01 097 Dresden Briefpost Uber Deutsche Post 01095 Dresden www.j ustiz. sachsen. de/smj Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit Straßenbahnlinien 3,6,7, 8, 11 Parken und behindertengerechter Zugang über E¡nfahrt Hospitalstraße 7 Zugang fiir elêktronisch signierte sow¡e f(rr vêrschlüssglte elaktronische Dokumentê nur tiber das Elektronisch6 Ger¡chts- und Verwaltungspostfach; nåhere lnformat¡onen untêr www.êgvp.deSeite I von 6 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSE\ E{-\ÞrJffiw Diese können überdies auch nicht mittels einer Datenbankabfrage bei den sächsischen Staatsanwaltschaften oder der sächsischen Polizei ermittelt werden. Eine gesonderte Statistik zu Ermittlungsverfahren mit Bezug zu sächsischen Justizvollzugsanstalten wird bei den sächsischen Staatsanwaltschaften nicht geführt. Auch Daten, die Auskunft zu dem vom Abgeordneten angefragten Phänomenkreis geben, sind vor dem Hintergrund der Papieraktenführung im Strafuerfahren in den Datenbanken der sächsischen Staatsanwaltschaften nicht recherchierbar. Eine Beantwortung der Frage wäre daher nur möglich, wenn man alle Akten, denen Ermittlungsverfahren, die aufgrund einer Strafanzeige von Häftlingen oder Bediensteten einer sächsischen Justizvollzugsanstalt eingeleitet oder gegen diese gerichtet wurden, zugrunde liegen könnten, händisch auswerten würde. Handlungen innerhalb des Phänomenkreises ,,strafbares Verhalten von Häftlingen und Bediensteten einer sächsischen Justizvollzugsanstalt mit Bezug zu den Justizvollzugsanstalten" sind jedoch aufgrund zahlreicher Straftatbestände unter Strafe gestellt. Allein wegen des Tatvonruurfs der Körperverletzung ermittelten die sächsischen Staatsanwaltschaften im abgefragten Zeitraum gegen 126.000 bekannte Beschuldigte, wegen des Tatvonruurfs der Körperverletzung im Amt gegen 2.600 bekannte Beschuldigte. Allein zur Beantwortung der Fragen in Bezug auf die Tatvonryürfe der Körperverletzung und der Körperverletzung im Amt müssten daher die Papierakten aller gegen diese Beschuldigten eingeleiteten Ermittlungsverfahren händisch durchgesehen und ausgewertet werden. Eine solche Auswertung wäre nur mit einem unverhältnismäßigen Aufiryand möglich, der ohne den Verlust der Funktionsfähigkeit der Staatsanwaltschaften in der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Frist nicht zu leisten wäre. Es wären umfangreiche und zeitaufiruendige Recherchen in den Aktenbeständen der sächsischen Staatsanwaltschaften erforderlich. Dabei ist der Zeitaufrruand für das Ziehen der Akten aus den Geschäftsstellen und staatsanwaltschaftlichen Archiven, der Aufiruand zur Beiziehung versendeter Akten, das Auswerten der Akten und die schriftliche Dokumentation des gefundenen Ergebnisses zu berücksichtigen. Für die entsprechende Auswertung der Akten ist daher von einem Arbeitsaufiruand von durchschnittlich 30 Minuten je Akte auszugehen. Dies zugrunde gelegt, wird der bei den Staatsanwaltschaften für die Seite 2 von 6 STAATSi\4INISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEI\ ilN*rlffiw händische Auswertung allein dieser Akten zu insgesamt mehr als 128,000 Vorgängen anfallende zeitliche Auñryand auf mindestens 8.037 Arbeitstage für einen Mitarbeiter geschätzt . Angaben im Sinne der Fragestellung liegen auch in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) nicht vor. lm Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS) besteht die Möglichkeit zur Suche nach der Tatörtlichkeit ,,Justizvollzugsanstalt". Ob es sich bei den Tatverdächtigen bzw. den Anzeigenden um Häftlinge, Bedienstete oder Dritte handelt, wird statistisch aber nicht erfasst und erfordert somit eine Einzelfallauswertung aller entsprechenden Vorgänge. Auch die Unterscheidung, ob die Ermittlungen aufgrund einer Strafanzeige oder von Amts wegen eingeleitet wurden, kann nur über eine Einzelfallprüfung erfolgen, da hiezu ebenfalls keine statistische Erfassung stattfindet. Allein für den Zeitraum der vergangenen zwei Jahre sind dezeit 2.084 Vorgänge mit der Tatörtlichkeit,,Justizvollzugsanstalt" im PASS erfasst. Zur Beantwortung der Frage müssten allein für die letzten zwei Jahre daher 2.084 Ermittlungsverfahren händisch ausgewertet werden. Hierzu wären umfangreiche und zeitaufiruendige Recherchen erforderlich, wobei für die Auswertung eines einzelnen Ermittlungsverfahrens von einem Zeitauñryand von durchschnittlich 30 Minuten auszugehen ist. Dies zugrunde gelegt, wird der bei der Polizei für die händische Auswertung allein dieser 2.084 Ermittlungsverfahren anfallende zeitliche Auñruand auf 130 Arbeitstage für einen Mitarbeiter geschätzt. Auch unter Berucksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts erscheint der zur Beantwortung der Frage erforderliche Auñryand nicht mehr verhältnismäßig und zumutbar. Eine Beantwortung der Fragen würde in erheblichem Umfang eine größere Anzahl von Bediensteten in sächsischen Staatsanwaltschaften bzw. der sächsischen Polizei , die für laufende Arbeiten nicht mehr zur Verfügung stünden, binden. Die Staatsregierung kam bei der Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Sicherung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung und der ihr nachgeordneten Behörden andererseits daher zu dem Ergebnis, dass eine Beantwortung der Frage unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Funktionsfähigkeit der sächsischen Staatsanwaltschaften und der sächsischen Polizei nicht zu leisten ist. Seite 3 von 6 STAATSMINISTËRIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSE\ il&rlSärJw Frage 2: Wie viele Ermittlungsverfahren wurden gegen Häftlinge oder Bedienstete e¡ner sächsischen Just¡zvollzugsanstalt seit dem Jahr 2007 geführt, die von Amts wegen eingeleitet wurden und d¡e e¡nen Bezug zur JVA aufw¡esen? (Bitte jahresweise aufschliisseln [und eine Gesamtzahl] nach JVA, Straftat sowie die Unterscheidung, ob es sich beim Angezeigten um Häftling, Bediensteten oder Dritten handelte) Frage 3: Mitwelchen Ergebnissen wurden die unter l. und 2. erfragten Ermittlungsverfahren geführt (Einstellung[sgrund], Strafbefehl, Anklage mit welchem Ergebnis etc.)? Zusammenfassende Antwort zu den Fragen 2 und 3: Von einer vollständigen Beantwortung der Fragen wird ebenfalls wegen des hierfür erforderlichen unverhältnismäßigen Auñruandes abgesehen, Zur zumindest teilweisen Beantwortung der Fragen wird auf die tabellarischen Übersichten in derAnlage Bezug genommen. Dem Sächsischen Staatsministerium der Justiz liegen nur Erkenntnisse zu den von den Justiz-vollzugsanstalten erstatteten Strafanzeigen betreffend Gewalttätigkeiten unter Gefangenen , Übergriffen, Bedrohungen oder Beleidigungen von Gefangenen zum Nachteil von Bediensteten sowie Straftaten von Gefangenen, die nicht unter den vorgenannten Kategorien erfasst werden, für den Zeitraum seit 2009 vor. Die Anzahl der Strafanzeigen nach Jahren und Anstalten sind jeweils der Anlage zu entnehmen. Von einer weitergehenden Beantwortung wird, soweit die Jahre 2007 und 2008 betroffen sind, wegen des hierfür unverhältnismäßigen Auñruandes auch insoweit abgesehen. Vor dem Jahr 2009 wurden keine Statistiken im Sinne der Fragestellung geführt. Die vollständige Beantwortung der Fragen für die Jahre 2007 und 2008 wurde daher die Auswertung aller in Betracht kommenden Gefangenenpersonalakten erfordern. Dies ist im Seite 4 von 6 STAATSMINISTËRIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSE\ ilNrJlÄfrlrJw Hinblick auf die zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehende Zeit unverhältnismäßig und ohne gravierende Einschränkung der Funktionsfähigkeit der sächsischen Justizvollzugsanstalten nicht zu leisten. Zur vollständigen Beantwortung müsste die Einzelauswertung von 19.990 teilweise mehrbändigen Gefangenenpersonalakten durch die Geschäftsstellen der Justizvollzugsanstalten erfolgen. Da in vielen Fällen Gefangene während einer zusammenhängenden lnhaftierung in unterschiedlichen Justizvollzugsanstalten untergebracht sind, müsste ein aufwendiger Abgleich zwischen den Anstalten erfolgen, um Doppelungen zu vermeiden. Für das Suchen, das Anfordern, den Transport und die Durchsicht der Akten, die Dokumentation der Ergebnisse und deren Bewertung im Sinne der Fragestellung sowie den Rücktransport der Akten ist selbst bei sehr zurückhaltender Schätzung von einem Arbeitsaufwand von durchschnittlich jedenfalls nicht weniger als 15 Minuten je Verfahren auszugehen . Der hierfür anfallende zeitliche Auñryand würde sich somit insgesamt auf 625 Arbeitstage für einen Mitarbeiter summieren. Auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts erscheint, wie bereits bei der Antwort zu Frage 1 dargelegt , der zur vollständigen Beantwortung der Fragen erforderliche Aufwand nicht verhältnismäßig oder zumutbar und auch nicht leistbar. Eine vollständige Beantwortung der Fragen ist überdies auch nicht mittels einer Recherche in den Datenbanken der sächsischen Staatsanwaltschaften bzw. des polizeilichen Auskunftssystems möglich, da Angaben im Sinne der Fragestellungen weder in den Datenbanken der Staatsanwaltschaften noch im PASS recherchierbar sind. Auch die PKS enthält keine Angaben im Sinne der Fragestellungen. Auf die Antwort zu Frage 1 nehme ich Bezug. Eine händische Auswertung würde, unter Berücksichtigung der bereits bei der Beantwortung zu Frage 1 dargestellten Prämissen, einen unverhältnismäßigen Aufwand bedeuten, der ohne erhebliche Einschränkung der Funktionsfähigkeit der sächsischen Staatsanwaltschaften und der sächsischen Polizei nicht zu leisten ist. Seite 5 von 6 STAATSMINISTERIUM DËR JUSTIZ Freistaat SACHSEl\w Von einer vollständigen Beantwortung der Fragen wurde daher, auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts, abgesehen, Mit freundlichen Grüßen éryv Sebastian Gemkow Anlage Tabellarische Übersichten zu Frage 2 ü I Seite 6 von 6 Anlage zu Frage 2 Drs. 6/11597 Seite 1 von 4    Strafanzeigen wegen Übergriffen unter Gefangenen: JVA/JSA 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 bis 30. Juni 2017 Bautzen 1 4 1 3 2 0 4 8 1 Chemnitz 3 2 1 3 1 3 7 2 1 Dresden 9 6 2 10 11 9 12 5 4 Görlitz 5 7 10 1 5 4 1 5 4 Leipzig mit KH 6 10 4 11 9 4 7 16 13 Regis-Breitingen 22 38 36 20 10 11 19 8 13 Torgau 4 8 4 6 10 8 11 14 2 Waldheim 4 4 4 6 1 3 4 12 5 Zeithain 7 9 10 12 7 9 17 11 7 Zwickau 3 2 3 4 3 2 1 2 3 Gesamt: 64 90 75 76 59 53 83 83 53 Anlage zu Frage 2 Drs. 6/11597 Seite 2 von 4    Strafanzeigen wegen Übergriffen zum Nachteil von Bediensteten: JVA/JSA 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 bis 30. Juni 2017 Bautzen 0 1 1 0 0 0 0 2 1 Chemnitz 1 1 2 1 1 0 4 2 1 Dresden 3 0 1 3 1 6 4 3 1 Görlitz 1 0 0 1 3 0 0 2 3 Leipzig mit KH 0 0 0 0 2 0 1 4 3 Regis-Breitingen 1 0 1 1 0 0 2 1 2 Torgau 0 0 0 2 0 0 2 4 1 Waldheim 0 0 0 2 1 0 2 4 0 Zeithain 0 1 2 0 0 1 1 1 2 Zwickau 1 0 0 1 0 0 1 2 0 Gesamt: 7 3 7 11 8 7 17 25 14 Anlage zu Frage 2 Drs. 6/11597 Seite 3 von 4    Strafanzeigen wegen Bedrohung oder Beleidigung von Bediensteten: JVA/JSA 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 bis 30. Juni 2017 Bautzen 0 0 0 0 0 0 2 1 0 Chemnitz 0 0 0 0 0 1 0 1 0 Dresden 0 0 0 2 1 2 4 4 3 Görlitz 1 0 2 1 1 0 1 2 1 Leipzig mit KH 0 0 1 0 1 1 1 6 5 Regis-Breitingen 0 0 2 1 0 1 1 10 2 Torgau 0 0 2 2 3 4 0 1 2 Waldheim 0 0 0 0 0 1 1 2 1 Zeithain 1 1 3 13 6 4 15 10 9 Zwickau 0 0 0 0 1 1 2 3 3 Gesamt: 2 1 10 19 13 15 27 40 26 Anlage zu Frage 2 Drs. 6/11597 Seite 4 von 4    Strafanzeigen aufgrund sonstiger Straftaten von Gefangenen JVA/JSA 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 bis 30. Juni 2017 Bautzen 0 0 0 2 0 0 1 0 0 Chemnitz 0 2 0 0 1 2 4 3 1 Dresden 2 0 0 2 4 0 2 7 1 Görlitz 0 1 1 1 0 1 0 3 0 Leipzig mit KH 1 0 0 0 2 0 0 4 1 Regis-Breitingen 4 4 1 1 1 0 1 0 1 Torgau 0 1 0 2 0 3 0 5 1 Waldheim 2 0 0 1 3 3 1 2 0 Zeithain 5 2 14 13 9 3 7 24 13 Zwickau 0 0 1 3 1 5 1 3 1 Gesamt: 14 10 17 25 21 17 17 51 19 KA6-11597 KA6-11597_Anlage 2018-01-17T13:35:52+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes