STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 I 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Kleine Anfrage des Abgeordneten Volkmar Zschocke, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/11598 Thema: Gründe für Nichtbewilligung von Fördermitteln für die Be¬ schaffung von Fahrzeugen für das neue PlusBus-Netz im Erzgebirgskreis - Nachfrage zu Drs. 6/11241 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 66-1053/42/30 Dresden, 2 4, Jäf) 20)8 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: In ihrem am 15. Dezember 2017 ohne Gegenstimme beschlossenen und auf der Homepage des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) in allen Einzelheiten abrufbaren Abschlussbericht empfiehlt die ÖPNV-Strategiekommission den Aufbau eines sachsenweiten Busgrundnetzes aus sogenannten Plus- und Taktbus-Linien. Aus primär beihilferechtlichen Gründen gingen die ÖPNV-Strategiekommission und ihre Facharbeitsgruppen davon aus, die An- und Wiederbeschaffung der für die Umsetzung des Projektes erforderlichen Busse im Rahmen der an die jewei¬ ligen Verkehrsunternehmen zu zahlende Zuschüsse abzusichern. Die Mög¬ lichkeiten der konkreten Umsetzung des Vorhabens werden Gegenstand von zeitnahen Abstimmungsgesprächen zwischen der kommunalen Ebene und dem Freistaat sein. Frage 1: Welche konkreten formellen, förderrechtlichen, beihilferecht¬ lichen und haushaltsrechtlichen Gründe führten im Einzelnen zur Ablehnung des mit Schreiben vom 1. Juni 2017 vom Zweckverband Verkehrsverbund Mittelsachsen (ZVMS) einge¬ reichten Antrags auf Gewährung einer Zuwendung gemäß RL- ÖPNV für die „Fahrzeugbeschaffung 1. Stufe VMS-Plus-Bus- Netz"? Frage 2: Welche konkreten Fördervoraussetzungen der RL-ÖPNV wer¬ den durch das Projekt „Fahrzeugbeschaffung 1. Stufe VMS- Plus-Bus-Netz" im Einzelnen nichterfüllt? Zertifikat seit 2006 audltbcrufundfamlllc Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Seite 1 von 3 Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Der Freistaat Sachsen fördert die Beschaffung von Omnibussen im Regelfall auf Grundlage der Richtlinie des SMWA über die Gewährung von Fördermitteln im öffentli¬ chen Personennahverkehr (RL-ÖPNV) in Verbindung mit den Hinweisen des SMWA zur beihilferechtskonformen Gewährung von Fördermitteln für die Beschaffung von Omnibussen im öffentlichen Personennahverkehr (Hinweise-Bus) vom 14. Januar 2013. Das Förderverfahren ist unter Nummer 7 der Richtlinie-ÖPNV gere¬ gelt. Danach sind alle relevanten Vorhaben bei der Bewilligungsbehörde für das ÖPNV- Landesinvestitionsprogramm anzumelden. Für die Busförderung sind die Förderanträ¬ ge bis spätestens 31. Oktober des dem Förderjahr vorangehenden Jahres einzureichen (vgl. Hinweise-Bus Nummer 3.3). Der ZVMS reichte den in Rede stehenden Antrag für das laufende Jahr am 1. Juni 2017 ein. Der Förderantrag erfüllte nicht Nummer 2.2 der Hinweise-Bus, wonach eine Förderung grundsätzlich nur im Fall der Beschaffung eines Ersatzfahrzeuges erfolgen kann. Darüber hinaus lagen dem Finanzierungsplan von Fördersätze zugrunde, die in den sächsischen Regelungen einer beihilfekonformen Busförderung nicht vorgesehen sind. Die Bewilligungsbehörde lehnte den Antrag des ZVMS deshalb ab. Frage 3: Welche anderen möglichen Fördermöglichkeiten für die Beschaffung von Fahrzeugen für das neue PlusBus-Netz im Erzgebirgskreis existie- Frage 4; Was wären hier im Einzelnen die konkreten Förderbedingungen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4: Im Freistaat Sachsen ist die Beschaffung von ÖPNV-Bussen grundsätzlich auch im Rahmen der Richtlinie des SMWA zur Förderung der Verkehrsinfrastruktur aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (RL Verkehrsinfrastruktur) vom 18. Juli 2016 möglich. Nach Punkt 5.5 der RL Verkehrsinfrastruktur muss das zu för¬ dernde Projekt „einen signifikanten Beitrag zur Verringerung der C02-Emissionen leis¬ ten". Dieser Nachweis ist über ein entsprechend zugelassenes Berechnungsmodell zu erbringen. ren? Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Frage 5: Sind der Staatsregierung weitere Anträge über weitere Fördermöglich¬ keiten für die Beschaffung von Fahrzeugen für das neue PlusBus-Netz im Erzgebirgskreis bekannt, falls ja wann sind diese Anträge welchen Inhaltes und welcher finanziellen Größenordnungen eingegangen und wie wurden sie beschieden? Der zuständigen Bewilligungsbehörde des Freistaates Sachsen liegen keine weiteren Förderanträge für das neue PlusBus-Netz im Erzgebirgskreis vor. :hen Grüßen Martin üulig Seite 3 von 3 2018-01-24T10:25:33+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes