SlAATSM1N1STFR1UM FÜR S071ALFS UND VERBRAUCHERSCHUTZ SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM FUR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Volkmar Zschocke, Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/11599 Thema: Zuverlässigkeit des teleradiologischen Datentransfers im Rahmen der akuten Schlaganfallversorgung Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Die technischen Voraussetzungen für eine Teleuntersuchung in der akuten Schlaganfallversorgung stellen kritische zeitliche Anforderungen an den teleradiologischen Datentransfer und die erforderlichen telemedizinischen Anlagen (große Datenströme, leistungsfähige Verbindungen, hohe Übertragungsraten, Datenkompression etc.)." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Voraussetzungen für ein störungsfreies Funktionieren einer Teleuntersuchung müssen in der akuten Schlaganfallversorgung erfüllt sein? Frage 2: Welche besonderen Voraussetzungen müssen für eine störungsfreie Übermittlung von Daten aus dem Rettungswagen erfüllt sein? Zusammenfassende Antwort zu den Fragen 1 und 2: Zur Verbesserung der flächendeckenden und nachhaltigen Qualität in der akuten Schlaganfallversorgung in Sachsen wurde 2008 ein Rahmenvertrag zwischen den im Freistaat Sachsen vertretenen Krankenkassen und der Krankenhausgesellschaft Sachsen abgeschlossen. Darin haben die Selbstverwaltungsverwaltungspartner die Zusammenarbeit zwischen den Krankenhäusern , die Leistungen der Zentren und der peripheren Krankenhäuser sowie die Anforderungen an die jeweiligen Einrichtungen beschrieben. Ferner ist in diesem Vertrag festgelegt, dass das jeweilige Zentrum die technischen Voraussetzungen definiert, und dass die Krankenhäuser die Betriebsbereitschaft der Übertragungseinrichtung sicherzustellen haben. Die Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 34-0141.51 -1 7/1005 2U;sden, 4 0 Januar 2018 Hausanschrlft: Sächsisches Staatsministerium fOr Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden www sms sachsen de STAATSM1N1STFR1UM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCII ERSC JIUTZ Geräteausstattung, daran notwendige Reparaturarbeiten sowie der Abschluss entsprechender Wartungsverträge erfolgt in Eigenverantwortung des jeweiligen Krankenhauses . Der Betrieb der Geräte und die Anfertigung neuroradiologischer Aufnahmen haben durch dafür fachlich qualifiziertes Personal zu erfolgen. Insofern haben die Kooperationspartner eigenverantwortlich die notwendigen Voraussetzungen festzulegen. Die Staatsregierung hat keine Kenntnisse über diese Festlegungen . Frage 3: ln welchen Krankenhäusern und in welchen Versorgungsregionen in Sachsen erfolgen in welchem Umfang Teleuntersuchungen in der akuten Schlaganfallversorgung ? Krankenhäuser und Zentren können auf freiwilliger Basis ihren Beitritt ggü. den Vertragspartnern zu dem oben beschriebenen Rahmenvertrag erklären. Eine Meldung gegenüber der Staatsregierung erfolgt nicht. Insofern gibt es keine Kenntnis darüber, welche Zentren und peripheren Krankenhäuser aktuell in den drei Schlaganfallnetzwerken SOS-Net in Ostsachsen, TNS-NET in Südwestsachsen und TESSA in Nordwestsachsen miteinander kooperieren. Frage 4: Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung zu Störungen und Ausfällen der Datenübertragung während der akuten Schlaganfallversorgung (Umfang der Störungen, hilfsweise Datenübermittlung mit Fahrzeugen, Dokumentation und Auswertung der Störungen)? Die Staatsregierung hat diesbezüglich keine Kenntnisse. Frage 5: Durch wen und in welchen Abständen werden die technischen Voraussetzungen überprüft und abgenommen? Siehe Beantwortung zu den Fragen 1 und 2. Mit freundlichen V.:,4sc Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2018-01-19T11:54:30+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes