STAATSTV11M1STERIU1VI FÜR SOZIALES UND VERBRA1JCHER5CFIUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 | 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper, Fraktion DIE UNKE Drs.-Nr.: 6/116 Thema: Behandlung von Adipositas-Patienten im Krankenhaus Mittweida Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Trifft es zu, dass das Krankenhaus Mittweida Adipositaspatienten nicht mehr mit bariatrischen Operationen behandeln darf bzw. diese Leistungen durch die gesetzlichen Kassen an diesem Haus nicht mehr gezahlt werden? Ja, es trifft zu, dass das Krankenhaus Mittweida Adipositaspatienten nicht mehr mit bariatrischen Operationen behandeln darf bzw. diese Leistungen durch die gesetzlichen Kassen an diesem Haus nicht mehr gezahlt werden. Frage 2: Welche sind die Gründe liegen dafür vor? Die Behandlung von morbid adipösen Patienten ist eine hochspezialisierte Leistung und wurde deshalb in Sachsen seit 2012 als Fachprogramm in die Krankenhausplanung aufgenommen. Eine bariatrische Operation ist ein großer chirurgischer Eingriff mit enormen Auswirkungen auf das künftige Leben der Versicherten, weshalb für die Behandlung ein multiprofessionelles stabiles Behandlungsteam mit umfassenden Erfahrungen vorzuhalten ist. Auf Grundlage von individuellen Behandlungsstrategien soll für die Patienten eine nachhaltige Gewichtsreduktion mit Verringerung bestehender Komorbiditäten erreicht werden. Dabei sollen vorrangig konservative, aber auch chirurgische Maßnahmen angewendet sowie dem häufig vorkommenden besonderen Bedarf nach psychologischer und seelischer Betreuung Rechnung getragen werden. 0 Freistaat SACH SEM Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 34-0141.51-14/655 Dresden, £&. November 2014 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 10 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSM1N1STER1UM FTJR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Freistaat SACHSEN Der Antrag der Landkreis Mittweida Krankenhaus gGmbH (LMK) auf Etablierung eines solchen Zentrums hatte auf Grund der begrenzten infrastrukturellen Voraussetzungen keinen Zuschlag erhalten. Deshalb wurden die mit den Kostenträgern bis dahin mit dem Haus vereinbarten Leistungen der Adipositaschirurgie seit 2012 nicht mehr vereinbart. Frage 3: Durch wen wurde festgelegt, dass diese Operationen nur noch in speziellen Krankenhäusern durchgeführt werden dürfen? Die Mitglieder des Krankenhausplanungsausschusses haben im Juni 2011 beschlossen, Einrichtungen zur spezialisierten Adipositasbehandlung für Erwachsene sowie Kinder und Jugendliche im Krankenhausplan des Freistaates Sachsen ab 2012 auszuweisen. Den Vorgaben der Leitlinien von Fachgesellschaften entsprechend, werden von den Kostenträgern die im sächsischen Krankenhausplan ausgewiesenen Versorgungsaufträge durch vertragliche Vereinbarungen zur mehrjährigen multimodalen Behandlung adipöser Patienten untersetzt und umfassen sowohl die konservative als auch die ggf. erforderliche operative Therapie inklusive der Vor- und Nachsorge. Frage 4: Ist durch die Festlegungen von Spezial-Kliniken gesichert, dass eine wohnortnahe, flächendeckende, ambulante und stationäre Behandlung gegeben ist? Eine wohnortnahe Versorgung kann sich nicht auf hochspezialisierte Angebote, die einen hohen Ressourceneinsatz erfordern, beziehen. Versicherte, für welche nach entsprechender Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen eine bariatrische Operation indiziert ist, werden an die Kliniken verwiesen, die über den Versorgungsauftrag „Spezialisierte Adipositasbehandlung“ verfügen. In allen diesen Kliniken gibt es Adipositassprechstunden, in denen sich die Patienten zunächst ambulant vorstellen können und die Behandlungsoptionen besprochen werden. Im Interesse einer qualitativ hochwertigen Versorgung und umfassenden Qualitätssicherung ist bei der konservativen und operativen Adipositastherapie eine Konzentration auf wenige Standorte erforderlich. Das schließt nicht aus, dass einzelne Bestandteile der Behandlung dezentral und wohnortnah erbracht werden können, sofern die Gesamtbehandlung in der Hand des Zentrums verbleibt. Seite 2 von 2 STAATSM11M15TER1UM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCH ER SCH II TZ 0 Freistaat SACHSEN Frage 5: Welche Kliniken im Freistaat zählen zu den spezialisierten Adipositas Behandlern? Der Versorgungsauftrag für die „Spezialisierte Adipositasbehandlung“ ist an folgenden multiprofessionell strukturierten Einrichtungen konzentriert und im Krankenhausplan ausgewiesen: - Städtisches Krankenhaus Dresden-Neustadt, - Weißeritztalkliniken, - Klinikum St. Georg Leipzig (Erwachsene), - Universitätsklinikum Leipzig. Christine Clau