STAATSM1N1STER]IJ1VI FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEM Die Staatsministerin STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Postfach 10 09 20 I 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) L-1053/2/266-2018 isden, .Januar 2018 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Claudia Malcher, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/11611 Thema: Evaluation der Stiftung Sächsische Gedenkstätten Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt; Frage 1: Wie viele Einrichtungen und Initiativen wurden oder werden in die Erhebung im Rahmen der Evaluation einbezogen? (Bitte aufschlüs seln nach 'eigener Trägerschaft', 'institutionelle Förderung', 'Projektför derung' und nach Möglichkeit konkrete Organisationen benennen) Frage 2: Nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl der Beteiligten an der Untersuchung und legt allein der Evaluationsdienstleister die Betei ligten fest? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 - 2: Eine genaue Anzahl der beteiligten Einrichtungen und Initiativen am Evaluationsprozess ist noch nicht abschließend festgelegt worden. Dies ist Teil des laufenden Prozesses der Abstimmung zwischen dem Evaluationsdienstleister (Evaluator) und der vom Stiftungsrat eingesetzten Arbeitsgruppe zur Beglei tung der Evaluation. Fest steht, dass neben dem Geschäftsführer die Leiterinnen und Leiter der Einrichtungen in eigener Trägerschaft, die/der Vorsitzende von Stiftungsrat, Stiftungsbeirat und Wissenschaftlichem Beirat einbezogen werden. Darüber hinaus werden in Fachgesprächen und einem Workshop weitere Akteure aus der Stiftung und den Gremien beteiligt. Die Auswahlkriterien zur weiteren Beteiligung werden Ende Januar 2018 zwi schen dem Evaluator und der Arbeitsgruppe festgelegt. Zertifikat seit 2007 audlt berufundfamilie Hausanschrift: Staatsmlnlsterlum für Wissenschaft und Kunst Wigardstraße 17 01097 Dresden www.smwk.sachsen.de Verkehrsanbindung; Zu erreichen mit den Straßen bahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Hintereingang der Wigardstraße 17. Für alle Besu cherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. 'Kein Zugang für eiektroniscfi signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEIN Frage 3: Wurden bzw. werden auch Antragsteller im Bereich der Projektförderung einbezogen, deren Anträge in den letzten Jahren nicht bewilligt wurden und wenn Ja, wie viele, bzw. wenn nein, sind deren Erfahrungen mit dem Förderverfahren der Stiftung ohne Bedeutung für die Evaluation? Die Projektförderung, auf Grundlage der Förderrichtlinie der Stiftung vom 10.06.2016, ist im Hinblick auf die Zusammenarbeit der Beteiligten und der dafür zur Verfügung stehen den personellen und finanziellen Ressourcen, Bestandteil des vom Stiftungsrat in seiner 50. Sitzung am 23.01.2017 beschlossenen Untersuchungsauftrags. Ergänzend wird auf die Antwort zu Fragen 1 und 2 venviesen. Frage 4: Wie wird sichergestellt, dass die verschiedenen kritischen Sichtweisen zum Handeln der Geschäftsführung der Stiftung, die zum Teil bereits öffentlich geäußert wurden, in die Evaluation einbezogen werden? In dem vom Stiftungsrat beschlossenen Untersuchungsauftrag ist unter anderem vorge sehen, Organisation, Verfahren und Entscheidungsprozesse der Stiftung näher zu be trachten. Der Geschäftsführer ist nach § 5 Abs.1 des Sächsischen Gedenkstättenstif tungsgesetzes ein Organ der Stiftung. Somit wird im Rahmen einer Gesamtbetrachtung auch eine Auseinandersetzung mit der Arbeit der Geschäftsstelle in den Evaluationsbe richt eingehen. Ferner ist das Beschwerdemanagement Bestandteil des Untersuchungs auftrags. Frage 5: Welche Formen der ideellen Kooperation, wie beispielsweise Beratung, Öffentlichkeitsarbeit oder fachlicher Austausch, werden zusätzlich zur finanziellen Förderung in der Evaluation thematisiert? Die genannten Punkte sind Teil des Untersuchungsauftrags unter besonderer Berück sichtigung der durch den Gesetzgeber definierten Aufgaben der Stiftung. In diesem Zu sammenhang wurde eine vergleichende Betrachtung mit ähnlichen Organisationen für sinnvoll erachtet. Auf Vorschlag des Evaluators wurden durch die Stiftungsratsvorsit zende drei organisatorisch und thematisch vergleichbare Institutionen in anderen Bun desländern um Unterstützung im Rahmen von geplanten Interviews gebeten. liehen GrüßenfreMit Dr. Eva-Maria Stange Seite 2 von 2 2018-01-22T10:39:52+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes