STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/11625 Thema: Einsätze von Flugdrohnen der sächsischen Polizei 2. Halbjahr 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Flugdrohnen werden gegenwärtig durch die sächsische Polizei betrieben und wann wurden diese angeschafft? (Bitte aufschlüsseln nach Modell, Herstellerfirma, Anschaffungsdatum und Kaufpreis!) Die sächsische Polizei betreibt fünf unbemannte Fluggeräte: Modell Hersteller Anschaffungsdatum SensoCopter md 4-1000 Firma MICRODRONES 28. September 2009 Phantom 3 Professional Firma DJI 4. November 2015 Hexakopter Scout 6.6 VSAT-Group 19. Dezember 2017 2 Stück Rheinmetall 8. Dezember 2017 Von einer vollständigen Beantwortung der Frage, welche Modelle von unbemannten Fluggeräten betrieben werden, wird im Falle der von Rheinmetall für das Spezialeinsatzkommando (SEK) beschafften Flugdrohnen, abgesehen . Einer Beantwortung stehen überwiegende Belange des Geheimschutzes sowie der Schutz der Rechte Dritter im Sinne des Artikel 51 Absatz 2, 2. Alternative Sächsische Verfassung (SächsVerf) entgegen. Die Staatsregierung ist sich der herausgehobenen Bedeutung des parlamentarischen Fragerechts für die in der Verfassung verankerte Funktion des Abgeordneten bewusst. Allerdings ist dieses Fragerecht nicht schrankenlos. Bei ihrer Entscheidung hatte die Staatsregierung eine Abwägung zwischen dem Informationsrecht des Abgeordneten und den Geheimschutzbelangen sowie den Rechten Dritter durchzuführen. Diese verfassungsimmanenten Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3PB-1053/41/67 Dresden, 25. Januar 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Schranken würden bei einer Beantwortung überschritten, da mit den Fragen Informationen über die Ausstattung der sächsischen Polizei begehrt werden, aus denen die polizeitechnische Leistungsfähigkeit hervorgeht und damit auf taktische Vorgehensweisen geschlossen werden kann. Im vorliegenden Falle sind wichtige Geheimschutzbelange betroffen, weil die Bekanntgabe polizeilich einsatzrelevanter Ausstattungsdetails dem Wohl des Bundes oder Landes Nachteile bereiten würde. Nachteile sind in diesem Zusammenhang dann als relevant anzusehen, wenn wesentliche Interessen, wie die Funktionsfähigkeit des Bundes oder eines Landes, betroffen sind. Dies gilt insbesondere auch für Arbeitsweisen der für die innere Sicherheit tätigen Behörden (BVerfG, Beschluss v. 26. Mai 1981- 21BvR 215/81, BVerfGE 57,250 [284]). Die vollständige Beantwortung der Frage würde die taktische und technische Einsatzfähigkeit der sächsischen Polizei offenbaren. Mithin würde dem polizeilichen Gegenüber die Möglichkeit eröffnet werden, sich mit polizeilicher Spezialeinsatztechnik zu befassen, diese zu analysieren und als Folge hiervon geeignete Gegenstrategien (z. B. Abwehrmöglichkeiten) zu entwickeln. Die uneingeschränkte Beantwortung im Wege der Kleinen Anfrage würde dem Wohl mindestens des Freistaates Sachsen Nachteile bereiten . Aufgrund der hohen Rechtsgüter, die durch polizeiliche Maßnahmen zu schützen sind, kommt in der Regel auch eine Mitteilung an den Landtag im Wege VS-NfD nicht in Betracht , bzw. muss sie bei der durchzuführenden Abwägung mit der Beeinträchtigung dieser Rechtsgüter zurücktreten. Der erforderliche Geheimschutz sowie der Schutz des Rechtsguts Leben und körperliche Unversehrtheit kann nur dann hinreichend gewährleistet werden, wenn die Informationsübermittlung gänzlich unterbleibt. Sollten Informationen selbst unbeabsichtigt an die Öffentlichkeit gelangen, bestünde eine Gefahr für die benannten Rechtsgüter, die gerade vermieden werden soll (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Juni 2009, Az.: 2 BvE 3/07). Hinsichtlich der konkreten Anschaffungskosten können aus vertrags- und vergaberechtlichen Gründen keine Angaben gemacht werden. Entsprechend § 17 der Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2004/18/EG der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen , Teil A, Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen sind die Angebote und ihre Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Zudem regelt § 5 (2) Vergabeverordnung, dass bei der gesamten Kommunikation sowie beim Austausch und der Speicherung von Informationen der öffentliche Auftraggeber die Integrität der Daten und die Vertraulichkeit der Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen , Teilnahmeanträge und Angebote einschließlich ihrer Anlagen gewährleisten muss. Die Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote einschließlich ihrer Anlagen sowie die Dokumentation über Öffnung und Wertung der Teilnahmeanträge und Angebote sind auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Seite 2 von 3 STAATSMIN1STERIUM DES INNERN Freistaat SAC1-I SEN Ein Verstoß gegen diese Vertraulichkeitsregelung könnte zu Schadenersatzforderungen seitens des Auftragnehmers führen. Frage 2: Wie viele Personen der sächsischen Polizei sind gegenwärtig berechtigt, Flugdrohnen zu bedienen? (Bitte aufschlüsseln nach Beamten, Tarifbeschäftigten, Dienst- bzw. Amtsbezeichnung und Gehalts- bzw. Besoldungsgruppe!) Insgesamt zwölf Beamte der sächsischen Polizei sind berechtigt, die entsprechenden unbemannten Fluggeräte zu bedienen: lx Polizeihauptkommissar All 2x Polizeioberkommissar Al 0 3x Polizeihauptmeister A9 + Zulage 4x Polizeihauptmeister A9 2x Polizeiobermeister A8 Frage 3: Wie oft wurden Flugdrohnen der sächsischen Polizei im 2. Halbjahr 2017 eingesetzt ? (Bitte aufschlüsseln nach Datum, Art des Einsatzes, Einsatzstunden und Einsatzort!) Die Einsätze des SensoCopters sind der Anlage 1 zu entnehmen. Die Anlage 2 enthält die Einsätze der Phantom 3 Professional. Die Drohnen der Fa. Rheinmetall und VSAT- Group wurden bisher nicht eingesetzt. ifiraundlichen Grüßen of. Dr. Rbland Wöller Anlagen: 2 Seite 3 von 3 Anlage 1 zu Drs.-Nr. 6/11625 Einsatzstatistik SensoCopter md 4-1000 Datum Art des Einsatzes Einsatz-zeit Einsatzort 20.07.2017 Brandursachenuntersuchung 60 min Coswig 21.07.2017 Brandursachenuntersuchung 45 min Oelsen (Bergießhübel) 05.08.2017 Kriminalitätsbekämpfung 30 min Klipphausen 07.08.2017 Kriminalitätsbekämpfung 115 min Radebeul 18.08.2017 Einsatzunterstützung 10 min Annaberg-Buchholz 25.08.2017 Brandursachenuntersuchung 25 min VVildenau 01.09.2017 Brandursachenuntersuchung 20 min Beckwitz 06.09.2017 Einsatzunterstützung 30 min Torgau 02.10.2017 Brandursachenuntersuchung 20 min Wurzen 06.10.2017 Kriminalitätsbekämpfung 5 min Löbnitz 09.10.2017 Kriminalitätsbekämpfung 35 min Löbnitz 20.10.2017 Suche nach vermisster Person 80 min Dresden 02.11.2017 Kriminalitätsbekämpfung 12 min Chemnitz 03.11.2017 Brandursachenuntersuchung 20 min Dresden 07.11.2017 Kriminalitätsbekämpfung 40 min Chemnitz 06.12.2017 Einsatzunterstützung 65 min Leipzig 07.12.2017 Einsatzunterstützung 80 min Leipzig 08.12.2017 Einsatzunterstützung 43 min Leipzig Anlage 2 zu Drs.-Nr. 6/11625 Einsatzstatistik Phantom 3 Professional Datum Art des Einsatzes Einsatz- Einsatzortzeit 28.07.2017 Fotoaufnahmen 5 min Leipzig 09.08.2017 Foto -/Videoaufnahmen 9 min Leipzig 07.09.2017 Foto-Nideoauf nahmen- 7 min Leipzig Öffen tlichkeitsarbeit 2018-01-26T09:17:13+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes