STAATSM1N1STER1UM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/11631 Thema: Beschaffung von Reizstoffen und Reizstoffsprühgeräten für die sächsische Polizei 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In welchem Umfang wurden 2017 bei der sächsischen Polizei Reizstoffe und Reizstoffsprühgeräte beschafft? (Bitte aufschlüsseln nach Anzahl der beschafften Geräte, Gerätetyp, Füllmenge der jeweiligen Geräte , Sprühreichweite, Art des Reizstoffes, Mindesthaltbarkeit!) Im Jahr 2017 erfolgten keine Beschaffungen von Reizstoffen oder Reizstoffsprühgeräten . Frage 2: Wie viele Reizstoffe und Reizstoffsprühgeräte der sächsischen Polizei wurden 2017 aufgrund des Erreichens der Mindesthaltbarkeit entsorgt ? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren!) Frage 3: Wie viele Reizstoffe und Reizstoffsprühgeräte der sächsischen Polizei wurden 2017 aufgrund anderer Gründe, als in Frage 2 angegeben, entsorgt ? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren und Grund!) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: Auf Grund fehlender technischer Voraussetzungen vernichtet die sächsische Polizei selbst keine Reizstoffe oder Reizstoffsprühgeräte. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 34-1053/41/62 Dresden, 25. Januar 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER11JM DES INNERN Freistaat SACHSEN Eine zahlenmäßige bzw. typbezogene Erfassung der jeweils zu entsorgenden Reizstoffpatronen , Reizstoffsprühgeräte bzw. Reizwurfkörper erfolgt nicht. Ebenso erfolgt keine statistische Erfassung von Entsorgungsgründen. Je nach Hersteller unterscheidet sich der Prozess der Entsorgung. Hersteller 1 Die verbrauchten, teilentleerten bzw. überlagerten Reizstoffpatronen und Reizstoffsprühgeräte werden in den Polizeidienststellen in geeigneten, verschließbaren Fässern, welche vom Hersteller 1 bereitgestellt werden, gesammelt. Anschließend werden die gefüllten Fässer dem Logistikzentrum des Polizeiverwaltungsamtes zugeführt . Dieses organisiert die Rückgabe der Behältnisse an den Hersteller 1, welcher die Entsorgung vornimmt. Hersteller 2 Die Reizwurfkörper und Reizstoffpatronen, welche die vom Hersteller 2 benannte Verbrauchsfrist überschritten haben, werden durch die Polizeidienststellen dem Polizeiverwaltungsamt , Technische Servicestelle Chemnitz, übergeben und dort zentral bis zur endgültigen Entsorgung gelagert. Im Jahr 2017 erfolgte durch das Polizeiverwaltungsamt keine Entsorgung, da die aus Wirtschaftlichkeitsaspekten heraus erforderliche Menge noch nicht erreicht war. Liegt diese vor, erfolgt die Entsorgung durch eine noch zu beauftragende Fremdfirma. Frage 4: Wie oft erfolgte in 2017 der Einsatz von Reizstoffen durch Wasserwerfer in Sachsen ? Im Jahr 2017 wurden keine Reizstoffe durch Wasserwerfer in Sachsen verwendet. Mit -freundlichen »Grüßen Pr:of. Dr. Roland Wöller Seite 2 von 2 2018-01-26T09:13:37+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes