STAATSM1N1STER1UM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/11635 Thema: Grundrechtseingriffe im Vorfeld von Versammlungen und Ansammlungen 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Meldeauflagen, Gefährderansprachen und Aufenthaltsverbote im Vorfeld von Versammlungen und Ansammlungen wurden durch sächsische Polizeibehörden im Jahr 2017 im Vorfeld von Versammlungen und möglichen Ansammlungen im öffentlichen Raum verhängt, um die Teilnahme von so genannten Störerinnen bzw. das Begehen von Straftaten zu verhindern? (bitte nach Grund, Datum, Ort, politischer Einordnung sowie konkreter Rechtsgrundlage aufschlüsseln) Durch die Polizeibehörden wurden keine Maßnahmen im Sinne der Fragestellung im Jahr 2017 durchgeführt. Frage 2: In welchen der aufgeführten Fälle legten Betroffene mit welchem Ergebnis Rechtsmittel gegen die jeweilige Maßnahme ein und wie ist der Stand der in Drs 6/ 7900 Widersprüche gegen Aufenthaltsverbote? (28 im Kontext Derby BSG Chemie und 1. FC Lok Leipzig sowie 2 im Kontext Straftaten durch „Antänzer") Zum Stand der Bearbeitung der in der Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/7900 angegebenen Widersprüche wird auf die beigefügte Anlage verwiesen. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 36-1053/44/1 Dresden, 26. Januar 2018 Hausanschritt: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERDJM DES INNERN Frage 3: Wann und wo erfolgte im Jahr 2017 die Einrichtung von Kontrollstellen nach § 19 Absatz 1 Nr. 4 SächsPolG bzw. Kontrollbereichen nach § 19 Absatz 1 Nr. 6 SächsPolG im Zusammenhang mit Versammlungen oder möglichen Ansammlungen im öffentlichen Raum? (bitte nach zeitlicher und räumlicher Ausdehnung der Maßnahmen aufschlüsseln) Die Einrichtung von Kontrollstellen nach § 19 Abs. 1 Nr. 4 SächsPolG wird weder statistisch erfasst noch anderweitig zentral dokumentiert. Folgende Kontrollbereiche im Sinne der Fragestellung wurden im Jahr 2017 bis zum 31. Dezember 2017 gemäß § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 SächsPolG im Freistaat Sachsen angeordnet und eingerichtet: Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Chemnitz Anlässlich der Verhinderung und vorbeugenden Bekämpfung von schweren Straftaten im Bereich der Innenstadt der Stadt Chemnitz wurden zwei Kontrollbereiche im Zeitraum vom 1. August 2017, 00:00 Uhr bis zum 31. August 2017, 24:00 Uhr und verlängert bis zum 30. September 2017, 24:00 Uhr eingerichtet. Der räumliche Geltungsbereich umfasste folgende Gebiete: nördlicher Kontrollbereich: die von der Brückenstraße - Theaterstraße - Webergasse - Am Wall - Straße der Nationen umgrenzte Fläche; südlicher Kontrollbereich: die von der Straße der Nationen - dem Markt - Am Rathaus - Reitbahnstraße - Moritzstraße - Zschopauer Straße - Johannisplatz umgrenzte Fläche. Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Leipzig Anlässlich der Versammlungslage „LEGIDA" am 9. Januar 2017 in Leipzig wurde in der Zeit von 16.00 Uhr bis 23.00 Uhr ein Kontrollbereich eingerichtet. Der räumliche Geltungsbereich umfasste nachfolgende Teile der Leipziger Innenstadt und angrenzende Teile des Stadtgebietes Leipzig: Am Sportforum/Goyastraße - Waldstraße - Zöllnerweg - Emil -Fuchs -Straße - Pfaffendorfer Straße - Parthenstraße - Berliner Straße - Kurt-Schmacher-Straße - Preußenseite - Sachsenseite - Brandenburger Straße - Georgiring - Augustusplatz - Grünewaldstraße - Roßplatz - Martin -Luther- Ring - Karl-Tauchnitz-Straße - Friedrich-Ebert-Straße - Käthe-Kollwitz-Straße - Marschnerstraße - Am Sportforum/Goyastraße. Im Zusammenhang mit einer Versammlung der Partei „DIE RECHTE" am 18. März 2017 in Leipzig wurde in der Zeit vom 17. März 2017, 21:00 Uhr bis zum 19. März 2017, 09:00 Uhr ein Kontrollbereich eingerichtet. Der räumliche Geltungsbereich umfasste das Gebiet der Kreisfreien Stadt Leipzig. Anlässlich der Einsatzmaßnahme einer gemeinsamen Ermittlungsgruppe des Landeskriminalamtes Sachsen, der Bundeszollverwaltung und der Polizeidirektion Leipzig im Gebiet um die Eisenbahnstraße in der Kreisfreien Stadt Leipzig am 21. Juni 2017 wurde in der Zeit von 17:00 Uhr bis 23:00 Uhr ein Kontrollbereich eingerichtet . Der räumliche Geltungsbereich umfasste das Gebiet Rosa -Luxemburg- Freistaat SACHSEN Seite 2 von 3 STAATSMINISTEREJM DES INNERN Straße - Ludwigstraße - Benningsenstraße - Torgauer Platz - Bülowstraße - Gretschelstraße - Eisenbahnstraße - Torgauer Straße - Konradstraße - Hermann- Liebmann -Straße - Wurzener Straße - Dresdner Straße - Kohlgartenstraße - Lutherstraße - Rosa -Luxemburg -Straße. Anlässlich der in Leipzig am 7. und 8. Dezember 2017 stattgefundenen Innenministerkonferenz wurden in der Gesamtzeit vom 6. Dezember 2017, 10:00 Uhr bis zum 8. Dezember 2017, 21:00 Uhr drei Kontrollbereiche eingerichtet. Der räumliche Geltungsbereich umfasste folgende Gebiete innerhalb der Kreisfreien Stadt Leipzig: • Kontrollbereich 1 „Hotel The Westin und Kongresshalle am Zoo": Pfaffendorfer Straße/Gneisenaustraße - Nordstraße - Erich-Weinert-Straße - Eutritzscher Straße - Gerberstraße - Keilstraße - Löhrstraße - Humboldtstraße - Pfaffendorfer Straße - Gittersperre/südliche Gebäudeseite Kongresshalle - westliche Gebäudeseite Kongresshalle - nördliche Hausgrenze des Wirtschaftsgebäudes Zoo - Pfaffendorfer Straße/Gneisenaustraße. • Kontrollbereich 2 „Club International": Sachsenbrücke - Elsterflutbett westliches Ufer - Am Elsterwehr - Elstermühlgraben nördliches Ufer - Davidstraße - Ferdinand -Lassalle-Straße - Edvard-Grieg-Straße - Karl-Tauchnitz-Ring - Richard- Strauß -Platz - Anton -Bruckner -Allee - Sachsenbrücke. Der zeitliche Geltungsbereich des Kontrollbereichs 2 umfasste lediglich den Zeitraum vom 7. Dezember 2017, 09:00 Uhr bis 21:00 Uhr. • Kontrollbereich 3 „Innenstadt": Martin -Luther -Ring - Dittrichring - Thomaskirchhof - Thomasgasse - Grimmaische Straße - Augustusplatz - Goethestraße/Ecke Augustusplatz - Roßplatz - Martin -Luther -Ring. Der zeitliche Geltungsbereich des Kontrollbereichs 3 umfasste lediglich den Zeitraum vom 7. Dezember 2017, 12:00 Uhr bis zum 8. Dezember 2017, 00:00 Uhr. Im Zusammenhang mit den Silvesterfeiern zum Jahreswechsel 2017/2018 in Leipzig wurde für den Zeitraum vom 31. Dezember 2017, 21:00 Uhr bis zum Neujahrstag, 1. Januar 2018, 06:00 Uhr ein Kontrollbereich im Süden der Kreisfreien Stadt Leipzig, Ortsteil Connewitz, eingerichtet. Der räumliche Geltungsbereich umfasste folgende Gebiete: Richard -Lehmann -Straße - Arthur-Hoffmann-Straße - Zwenkauer Straße - Meusdorfer Straße - Wolfgang -Heinze -Straße - Brandstraße - Windscheidstraße - Richard -Lehmann -Straße. undlichen Grüßen Prof. Dr. Roland Wöller Anlage Freistaat SACHSEN Seite 3 von 3 Anlage zur Drs.-Nr. 6/11635 Datum Ort Grund Maßnahme Anzahl Rechtsgrundlage Rechtsmittel Anzahl Verfahrensstatus Trennung Fanlager beim 15 Widersprüchen 13.11.2016 Leipzig Fußballspiel BSG Chemie Aufenthaltsverbot 154 § 21 Abs. 2 Widerspruch 28 abgeholfen,Leipzig e.V. gegen 1. FC SächsPolG 13 Widersprüche Lokomotive Leipzig noch anhängig Verhinderung von Straftaten § 21 Abs. 2 Widersprüche noch31.12.2016 Leipzig durch Antänzer in der Silves- Aufenthaltsverbot 44 SächsPolG Widerspruch 2 anhängigternacht 2018-01-26T11:26:17+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes