STAATSMINI STEMM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr. 6/11640 Thema: „Kontrollstellen", „Kontrollbereiche" und „Straßen von erheblicher Bedeutung für die grenzüberschreitende Kriminalität" in Leipzig/ 4. Quartal 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann und wo erfolgte im Zeitraum vom 01.10.2017 bis zum 31.12.2017 die Einrichtung von Kontrollstellen bzw. Kontrollbereichen im Zusammenhang mit Versammlungen oder sonstigen Zusammenkünften im öffentlichen Raum, entsprechend der §§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 bzw. Nr. 6 SächsPolG? (bitte nach zeitlicher und räumlicher Ausdehnung der Maßnahmen und auf Grund welcher Lageerkenntnisse oder welcher Einsatzlage auflisten) Die Einrichtung von Kontrollstellen nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nummer 4 SächsPolG wird weder statistisch erfasst noch anderweitig zentral dokumentiert . Kontrollbereiche im Zusammenhang mit Versammlungen oder sonstigen Zusammenkünften im öffentlichen Raum nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nummer 6 SächsPolG wurden wie folgt eingerichtet: Im Zusammenhang mit der Verhütung von Straftaten zum Jahreswechsel 2017/2018 in Leipzig wird zunächst auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 3, letzter Absatz der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/11635 verwiesen. Zweck des eingerichteten Kontrollbereichs war die Verhinderung schwerer Straftaten im Sinne des § 100a Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO), insbesondere von gemeingefährlichen Straftaten gemäß §§ 306 Abs. 1 Nr. 4 oder 315b Abs. 3 Strafgesetzbuch (StGB) sowie nach § 28 Sächsisches Versammlungsgesetz (SächsVersG) infolge gewalttätiger Ausschreitungen während der Silvesternacht. Freistaat SAC1-I SEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 36-1053/44/23 Dresden, 26. Januar 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Die Anordnung des Kontrollbereiches basierte einerseits auf polizeilichen Erkenntnissen zum gewaltsamen Verlauf vergangener Silvesterereignisse am Connewitzer Kreuz sowie andererseits auf Erfahrungen mit dem Gewalt- und Aggressionspotential militanter Autonomer in Leipzig, welche Angriffe gegen Polizeibeamte und auf staatliche bzw. kommunale Einrichtungen sowie Polizeifahrzeuge mit teils erheblichen Sachschäden gerade auch in jüngster Zeit verübten. Diese linksautonome Szene begeht insbesondere anlassbezogen Straftaten und gewalttätige Aktionen in Leipzig. Bereits zweimal wurde der Polizeiposten in der Wiedebach-Passage innerhalb der letzten drei Jahre angegriffen und das Gebäude beschädigt bzw. ein Funkstreifenwagen in Brand gesetzt. Der Posten ist Ziel möglicher weiterer Anschläge autonomer Gruppen und liegt innerhalb des Kontrollbereichs. Beinahe „traditionell veranstalten teils vermummte Personen des einschlägigen linken Spektrums am Connewitzer Kreuz Zusammenkünfte, die anschließend in Ausschreitungen münden. Zuletzt wurden am 10. Dezember 2017 vier Abfalltonnen in Brand gesetzt und Flaschen auf Einsatzfahrzeuge geworfen. Am 8. November 2017 kann es gegen 23:05 Uhr in der Hans-Driesch- Straße in Leipzig zum Brand von Funkanlagen u. a. der Polizei und einem Stahlgitterantennenmast . An drei Stellen der Sendeanlage legten Unbekannte Feuer. Die Schadenshöhe liegt im oberen sechsstelligen Bereich. Ein Bekennerschreiben der linken autonomen Szene wurde am 26. November 2017 im Internet unter https://de.indymedia.org/node/15475 veröffentlicht. Ansammlungen zum Jahreswechsel am Connewitzer Kreuz schlugen seit den 1990er Jahren wiederholt zu gewalttätigen Auseinandersetzungen der gewaltbereiten autonomen linken Szene in Leipzig um, die sich gegen Einsatzkräfte richteten. Bei den Jahreswechseln 2013/2014 und 2014/2015 kam es im Rahmen von Spontanaufzügen zu Ausschreitungen von 200 bis 500 teils vermummten Personen, als Einsatzkräfte und Einsatzfahrzeuge mit Feuerwerksraketen und Flaschen beworfen und mehrere Müllcontainer in Brand gesetzt wurden. Aufgrund versammlungsrechtlicher Beschränkungen im Bereich des Connewitzer Kreuzes gab es zu den Jahreswechseln 2015/2016 und 2016/2017 solche Störungen nicht. Silvester 2017/2018 hingegen griffen ca. 40 Personen der linken Szene Einsatzkräfte und Einsatzfahrzeuge mit Flaschen , Steinen und Feuerwerkskörpern an und setzten Müllcontainer in Brand: Löscharbeiten wurden behindert. Frage 2: Wie viele Kontrollbereiche, entsprechend § 19 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 SächsPolG, wurden wo im Gebiet der Stadt Leipzig im Zeitraum vom 01.10.2017 bis zum 31.12.2017 auf Grund welcher Lageerkenntnisse eingerichtet und ausgewiesen? (bitte nach zeitlicher und räumlicher Ausdehnung der Maßnahmen und auf Grund welcher Lageerkenntnisse oder welcher Einsatzlage auflisten) Kontrollbereiche nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nummer 6 SächsPolG, welche nicht im Zusammenhang mit Versammlungen oder sonstigen Zusammenkünften im öffentlichen Raum standen, wurden wie folgt eingerichtet: Hinsichtlich der in Leipzig am 7. und 8. Dezember 2017 stattgefundenen Innenministerkonferenz wird zunächst auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 3, letzter Absatz der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/11635 verwiesen. Freistaat SACHSEN Seite 2 von 4 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Wh. IL Ite 1773 Zweck der Maßnahmen war die Verhinderung schwerer Straftaten im Sinne des § 100a Abs. 2 StPO, insbesondere von gemeingefährlichen Straftaten gemäß §§ 306 Abs. 1 Nr. 4 oder 315b Abs. 3 StGB sowie nach § 28 SächsVersG infolge von gewalttätigen Ausschreitungen von Gegnern der Konferenz, die auf der Basis der polizeilichen Erkenntnisse hinreichend wahrscheinlich waren und zu deren Verhinderung die Kontrollbereiche beitragen sollten. Die Anordnung der Kontrollbereiche basierte einerseits auf polizeilichen Erkenntnissen im Umfeld der Konferenz sowie andererseits auf Erfahrungen mit dem Gewalt- und Aggressionspotential militanter Autonome in Leipzig, welche Angriffe gegen Polizeibeamte und auf staatliche bzw. kommunale Einrichtungen sowie Polizeifahrzeuge mit teils erheblichen Sachschäden gerade auch in jüngster Zeit verüben. Diese linksautonome militante Szene wurde bereits in der Antwort auf die Frage 1 näher beschrieben. Das am 26. November 2017 im Internet veröffentliche Bekennerschreiben im Zusammenhang mit dem in der Antwort auf die Frage 1 näher beschriebenen Brandanschlag auf die Funkanlageneinrichtung nahm unmittelbar Bezug auf die noch stattzufindende Innenministerkonferenz: „In offener Feindschaft mit dem Staat und seinen Schergen haben wir am Abend des 8.11. Feuer unter einen Funkmast der Schweine gelegt. Wir unterstützen damit den Aufruf gegen die Innenministerkonferenz die am 7. und 8. Dezember in Leipzig stattfinden wird. Unsere Solidarität gilt allen kämpferischen Gefangenen! Freiheit für Nero und Fabio!" Weitere Straftaten wiesen einen Bezug zur Innenministerkonferenz auf: - Am 23. November 2017 wurde an einer Hausfassade in 04107 Leipzig ein ca. 10 m langes Graffiti „IMK sabotieren — Freiheit stirbt mit Sicherheit' festgestellt. - Am 25. November 2017 wurde an der Mauer eines Grundstücks in 04277 Leipzig ein Graffiti „FIGHT IMK' und mehrfache Antifa-Zeichen festgestellt. - Am 25. November 2017 wurden an der Außenmauer eines Grundstückes in der Arno-Nitzsche-Straße in Leipzig ein ca. 20 m langes Graffiti „FIGHT IMK, „IMK=Stasi 2.0' und Antifa-Zeichen festgestellt. Zu den drei Veranstaltungstagen waren zwei Gegenversammlungen angezeigt worden. Eine durch das „Bündnis No IMK", welches unmittelbar Bezug auf „Proteste gegen den G -20 -Gipfel in Hamburg" genommen hatte, sowie eine weitere durch einen anderen Veranstalter unter dem Motto „Wir sind GRUNDSÄTZLICH UNVERDÄCHTIG." Frage 3: Welche Straßen im Gebiet der Stadt Leipzig wurden im Zeitraum vom 01.10.2017 bis zum 31.12.2017 auf Grund welcher Lageerkenntnisse und welches polizeilichen Konzeptes als „Straßen von erheblicher Bedeutung für die grenzüberschreitende Kriminalität" nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SächsPolG ausgewiesen? (Bitte nach Datum, Zeitraum, Lageerkenntnisse und Benennung des polizeilichen Konzeptes auflisten) Die im Kontext mit der Frage stehenden Unterlagen unterliegen der Einstufung „VS — Nur für den Dienstgebrauch", da eine Offenlegung der bezeichneten Straßen dem Freistaat SACHSEN Seite 3 von 4 STAATSM1N1STER11JM DES INNERN Kontrollzweck zuwiderlaufen würde. Aufgrund dieser Einstufung der ausgewiesenen Straßen und der für die Entscheidung zugrunde liegenden Erkenntnisse wird die Beantwortung der Frage 3 an die Geheimschutzstelle des Sächsischen Landtages mit der Bitte übersandt, den Abgeordneten die Einsichtnahme zu ermöglichen. Im Weiteren wird auf die Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/8912 verwiesen. Änderungen haben sich nicht ergeben. Mil•feundlichen Grüßen L. Prof. Dr. oland Wöller Freistaat SACHSEN Seite 4 von 4 2018-01-26T11:08:19+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes