STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SAC1-I SEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/11645 Thema: Ansparurlaub der sächsischen Polizei 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Rechtsgrundlage für die Gewährung von Urlaub für die Beamtinnen und Beamten des Freistaates Sachsen ist die Sächsische Urlaubs-, Mutterschutz - und Elternzeitverordnung vom 16. Dezember 2013. Die Sächsische Urlaubsverordnung ist mit Ablauf des 31. Dezember 2013 außer Kraft getreten . Demzufolge beziehen sich die Antworten auf die entsprechenden Regelungen der Sächsischen Urlaubs-, Mutterschutz- und Elternzeitverordnung. Frage 1: Wie viele Tage Ansparurlaub der Beamten der sächsischen Polizei haben sich zum Stichtag 1. Januar 2018 angesammelt? (Bitte aufschlüsseln nach Dienststellen, Beamten und Urlaubstagen!) Die Übersicht des Ansparurlaubes von Beamten der sächsischen Polizei zum Stichtag 1. Januar 2018 stellt sich wie folgt dar: Dienststelle Beamte Tage Polizeidirektion Chemnitz 424 3752 Polizeidirektion Dresden 457 3856 Polizeidirektion Görlitz 209 1704 Polizeidirektion Leipzig 425 3561 Polizeidirektion Zwickau 310 . 2287 Landeskriminalamt 251 2090 Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) 65 379 Präsidium der Bereitschaftspolizei 398 3236 Polizeiverwaltungsamt 20 255 (Stand 1. Februar 2018) Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 35-1053/44/22 Dresden, ?--5‘ .- Februar 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SEN Frage 2: Wie viele Beamte der sächsischen Polizei haben 2017 einen Antrag auf Ansparen von Urlaubstagen gemäß § 6 Abs. 4 der Sächsischen Urlaubsverordnung (SächsUrIVO) für wie viele Urlaubstage gestellt und wie viele Anträge wurden bewilligt? (Bitte aufschlüsseln nach Dienststellen, Beamten, Urlaubstagen, Bewilligung und Nichtbewilligung!) Die Übersicht über das Antragsgeschehen hinsichtlich des Ansparurlaubes von Beamten der sächsischen Polizei im Jahr 2017 stellt sich wie folgt dar: Dienststelle Beamte beantragte Tage genehmigte Tage Polizeidirektion Chemnitz 333 2890 2890 Polizeidirektion Dresden 362 3363 3363 Polizeidirektion Görlitz 137 1281 1281 Polizeidirektion Leipzig 298 2775 2775 Polizeidirektion Zwickau 236 1882 1882 Landeskriminalamt 163 1564 1564 Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) 44 395 395 Präsidium der Bereitschaftspolizei 341 2725 2725 Polizeiverwaltungsamt 15 144 144 (Stand 1. Februar 2018) Frage 3: Wie viele Tage Ansparurlaub wurden von Beamten der sächsischen Polizei vom Jahr 2017 in das Jahr 2018 übernommen? (Bitte aufschlüsseln nach Dienststellen , Beamten und Urlaubstagen!) Der Ansparurlaub, der aus dem Jahr 2017 in das Jahr 2018 übernommen wurde, entspricht dem zum 1. Januar 2018 angesammelten Ansparurlaub aus den Jahren 2013 bis 2017, da faktisch am 1. Januar 2018 noch kein weiterer Urlaub angespart werden konnte. Es wird insoweit auf die Antworten auf die Fragen 1 und 2 verwiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zahl der Beamten nicht vergleichbar ist. So können Beamte , die bereits vor 2017 Urlaub angespart haben, auch 2017 einen Antrag gestellt haben. Andererseits können Beamte 2017 keinen Antrag oder aber erstmals einen Antrag gestellt haben. Frage 4: Bei wie vielen Beamten der sächsischen Polizei sind im Jahr 2017 angesparte Urlaubstage entsprechend § 6 Abs. 4 der Sächsischen Urlaubsverordnung (SächsUrIVO) in welchem Umfang verfallen? (Bitte aufschlüsseln nach Dienststellen , Beamten und Urlaubstagen!) Die Übersicht hinsichtlich des im Jahr 2017 verfallenen Ansparurlaubes stellt sich wie folgt dar: Dienststelle Beamte Tage Polizeidirektion Chemnitz 3 4 Polizeidirektion Dresden 1 3 Polizeidirektion Görlitz 1 , 1 Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACH SEN Polizeidirektion Leipzig 1 7 Polizeidirektion Zwickau 1 1 Landeskriminalamt 1 3 Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) 0 0 Präsidium der Bereitschaftspolizei 0 0 Polizeiverwaltungsamt 2 10 (Stand 1. Februar 2018) Frage 5: Wie viele Urlaubstage von Beamten der sächsischen Polizei sind im Jahr 2017 verfallen (Ohne § 6 Abs. 1, 2 und 4 der Sächsischen Urlaubsverordnung (SächsUrIVO))? (Bitte aufschlüsseln nach Dienststellen, Beamten und Urlaubstagen !) Im fragegegenständlichen Zeitraum sind mit Stand vom 1. Februar 2018 keine Urlaubstage im Sinne der Fragestellung verfallen. Verfallen sind lediglich Ansparurlaubstage (Frage 4) und Erholungsurlaubstage. Insoweit wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 1 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/11660 verwiesen. Mit freundlichen Grüßen in Vertretung Oliver Schenk Seite 3 von 3 2018-02-28T09:34:48+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes