STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/11647 Thema: Bürgerwehren, Nachbarschaftsstreifen, asylfeindliche und asylkritische Gruppen in Sachsen 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Erkenntnisse liegen der Sächsischen Staatsregierung über Bestehen und Aktivitäten von „Bürgerwehren" bzw. Vigilanten- Gruppen in Sachsen im Jahr 2017 vor? (Bitte aufschlüsseln nach Polizeidirektionen , Landkreisen und Gemeinden!) Frage 2: Welche Erkenntnisse liegen der Sächsischen Staatsregierung über Bestehen und Aktivitäten von sogenannten Bürgerinitiativen gegen Kriminalität, Nachbarschaftsstreifen bzw. Kustodialisierungsgruppen in Sachsen im Jahr 2017 vor? (Bitte aufschlüsseln nach Polizeidirektionen , Landkreisen und Gemeinden!) Frage 3: Welche Erkenntnisse liegen der Sächsischen Staatsregierung über Bestehen und Aktivitäten von sogenannten asylfeindlichen und asylkritischen Gruppierungen und Initiativen gegen Asylunterkünfte in Sachsen im Jahr 2017 vor? (Bitte aufschlüsseln nach Polizeidirektionen , Landkreisen und Gemeinden!) Frage 4: Welche Erkenntnisse liegen der Sächsischen Staatsregierung über Straftaten, begangen von Mitgliedern der Gruppierungen und Initiativen aus Frage 1 - 3 vor? (Bitte aufschlüsseln nach Polizeidirektionen, Landkreisen und Gemeinden sowie Straftaten!) 6-4 M i , 113 i!r731 Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/44/24 Dresden, 26. Januar 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 5: Welche Erkenntnisse liegen der Sächsischen Staatsregierung über die Mitgliedschaft von Rechtsextremisten (entsprechend der Vorbemerkung I. der Beantwortung der Staatsregierung zur Großen Anfrage in Drs. 5/4956) in Gruppierungen aus Frage 1 - 3 vor bzw. sind Gruppierungen aus Frage 1 - 3 Beobachtungsgenstand des LfV? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 5: Der Staatsregierung liegen für das Jahr 2017 keine Hinweise auf rechtsextremistische Aktivitäten im Sinne der Fragen 1 und 2 vor. Zu den Aktivitäten von Rechtsextremisten in Sachsen berichtet die Staatsregierung im Übrigen im Rahmen monatlicher Kleiner Anfragen regelmäßig öffentlich. Hinsichtlich entsprechender Aktivitäten im Jahr 2017 wird auf die Antworten der Staatsregierung auf die Kleinen Anfragen Drs.-Nr. 6/8340, 6/8705, 6/9139, 6/9479, 6/9728, 6/10042, 6/10317, 6/10570, 6/10938, 6/11164, 6/11407 und 6/11699 verwiesen. In diesen Kleinen Anfragen sind jeweils in der Antwort auf die Frage 1 die rechtsextremistischen Gruppierungen genannt, die in dem jeweiligen Monat mit Aktivitäten in Erscheinung getreten sind. Bei den Mitgliedern dieser Gruppierungen handelt es sich um Rechtsextremisten . Darüber hinaus wird die Beantwortung seitens der Staatsregierung abgelehnt. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt ist. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann. Bei der sächsischen Polizei wird keine gesonderte Statistik über Vorgänge in Verbindung mit Bürgerwehren bzw. den anderen fragegegenständlichen Initiativen geführt. Der Umstand, dass ein Vorgang mit einer Bürgerwehr oder ähnlichen Initiative in Verbindung steht, wird in den polizeilichen Informations- und Auskunftssystemen nicht systematisch erfasst, so dass die erfragten Angaben auch nicht mittels einer standardisierten Recherche gewonnen und aufbereitet werden können. Zur Beantwortung der Frage müssten daher sämtliche durch die sächsische Polizei bearbeiteten Vorgänge auf einen Bezug zu einer Bürgerwehr oder anderen fragegegenständlichen Initiative ausgewertet werden. Das bedeutet eine aufwendige Recherche von jährlich über 300.000 infrage kommenden Ermittlungsverfahren. Der Aufwand hierfür ist nicht seriös abschätzbar , würde aber mehrere Sachbearbeiter über Wochen binden. Im Ergebnis der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung andererseits und unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Freistaat SACHSEN Seite 2 von 3 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Fragerechts ist eine Beantwortung der Fragen innerhalb der Antwortfrist unverhältnismäßig und in der zur Verfügung stehenden Zeit ohne erhebliche Einschränkungen der Funktionsfähigkeit der sächsischen Polizei nicht zu leisten lt fibundlichen Grüßen Pof. Dr. Roland Wöller Freistaat SACHSEN Seite 3 von 3 2018-01-26T11:09:35+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes