Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMINISTERIUM Freistaat FÜR WIRTSCHAFT «SACHSEN ARBEIT UND VERKEHR Der Staatsminister Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/1165 Thema: Alleenschutz im Kontext der Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme (RPS 2009) und der Empfehlungen zum Schutz vor Unfällen mit Aufprall auf Bäume (ESAB 2006) Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 64-1053/50/1 Dresden, App 2015 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Alleen und einseitige Baumreihen sind prägende Bestandteile unserer Landschaft. Sie sind allerdings nicht nur Teil unserer Kulturlandschaft, sondern auch wertvoller Lebensraum für Tiere und filtern zudem Staub und Abgase. Der Fortbestand der Alleen ist in Sachsen jedoch auch durch neue Richtlinien erheblich bedroht. Unter Verweis auf die Verbesserung der Verkehrssicherheit entstanden die für die Alleen maßgeblichen Empfehlungen zum Schutz vor Unfällen mit Aufprall auf Bäume (ESAB 2006) und die Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme (RPS 2009). Die Praxis einiger Straßenbauverwaltungen, die die genannten Richtlinien entsprechend eng ausgelegen, zeigt, dass zahlreiche Alleen mittelfristig in ihrem Bestand gefährdet sind.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Staatsregierung bekennt sich im Koalitionsvertrag zu einer weiteren Erhöhung der Verkehrssicherheit im Straßenverkehr und wird dabei insbesondere Aktivitäten der Unfallverhütung fördern. Gerade Baumalleen und einzeln stehende Bäume bilden ein erhöhtes Gefährdungspotential. Die enge Auslegung der bestehenden Regelwerke kann jedoch nicht zwingend als Lösung angesehen werden. Im Rahmen der Verkehrsunfallüberwachung werden auch sogenannte Baumunfälle beobachtet. Im Zusammenspiel mit den Verkehrsunfallkommissionen werden Lösungen erörtert. Seite 1 von 3 I jpi Zcrtft.feat seit 20 ofe aüdit bcrunmdfarnihe Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstelle: Hoyerswerdaer Straße 1 01097 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Frage 1: Bei welchen Ausbau-, Neu- und Umbaumaßnahmen im Bundesstraßen-und Staatsstraßennetz wurden seit 2010 unter Anwendung der RPS 2009 bzw. der ESAB 2006 Alleen bzw. einseitige Baumreihen beseitigt (bitte Aus-, Neu- oder Umbaumaßnahme benennen, abschnittsbezogen mit Längenangaben und nach Straßenkategorie und Landkreis bzw. kreisfreien Städten und nach Jahr aufschlüsseln)? Die gewünschten Daten werden systematisch nicht erhoben. Die Fällung und die Neupflanzung von Straßenbäumen sind jeweils mit Einzelentscheidungen bei der Baurechtserlangung auf Grundlage der Eingriffsreglung der Naturschutzgesetze verbunden. Das Regelwerk findet dabei Anwendung. Das benannte Regelwerk allein führte bislang nicht zur Beseitigung von Alleen bzw. einseitigen Baumreihen. Frage 2: Bei welchen Alleen oder einseitigen Baumreihen des klassifizierten Straßennetzes wurden Schutzplanken zwischen Fahrbahn und Bäumen nachgerüstet, um die Anforderungen der RPS 2009 zu erfüllen (bitte abschnittsbezogen mit Längenangaben und nach Straßenkategorie und Landkreis bzw. kreisfreien Städten und nach Jahr aufschlüsseln)? Zu den gewünschten Daten findet keine Erfassung statt. Frage 3: In welchen Abschnitten des klassifizierten Straßennetzes mit Alleen und einseitigen Baumreihen wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit seit 2005 in Sachsen herabgesetzt und welche Erfahrungen wurden bisher damit gesammelt (bitte Abschnitte benennen und nach Straßenkategorie und Landkreis bzw. kreisfreien Städten und nach Jahr aufschlüsseln)? Die gewünschten Daten werden in Zusammenhang mit Alleen und Baumreihen nicht erfasst. Eine Herabsetzung der Geschwindigkeit erfolgt nicht wegen des Vorhandenseins von Alleen oder einseitigen Baumreihen, sondern in der Regel nur dann, wenn Unfallhäufungen oder andere Merkmale dies gebieten. Frage 4: In welchem Umfang wurden seit 2010 neue Alleen oder einseitige Baumreihen nach den genannten Richtlinien unter Einhaltung der Mindestpflanzabstände in Sachsen angelegt (bitte Abschnitte benennen und nach Straßenkategorien und Landkreis bzw. kreisfreien Städten nach Jahr differenzieren)? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Über das „Fachinformationssystem -Baum“ erfolgt nach Abschluss der Entwicklungspflege und zur Übergabe in die Unterhaltungspflege der Landkreise die Erfassung der Straßenbäume. Für den angefragten Zeitraum ist die Erfassung noch nicht abgeschlossen. Seite 2 von 3 FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR STAATSMINISTERIUM Freistaat SACHSEN Frage 5: Welche Erfahrungen hat die Straßenbauverwaltung bei der Anwendung der ESAB 2006 und der RPS 2009 in Bezug auf den Erhaltungs- und Gesundheitszustand von Alleen in Sachsen gesammelt und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus? Zwischen der Anwendung der ESAB 2006 und den RPS 2009 ist in Bezug auf den Erhaltungs- und Gesundheitszustand von Alleen in Sachsen kein unmittelbarer Zusammenhang herzustellen. Das Regelwerk hat Auswirkungen auf Planung, Bau und Erhaltung von Straßen. Fahrzeugrückhaltesysteme sollen die Folgen von Unfällen so gering wie möglich halten. Für Straßenbäume erhöht sich bei Neupflanzungen der Abstand vom Fahrbahnrand. Der Bedarf an Grunderwerb für die Baumstandorte ist gestiegen. Hier besteht ein Interessenkonflikt zur Landwirtschaft, der ein Hindernis für Neupflanzungen darstellen kann. Das Regelwerk dient der Verkehrssicherheit. Mit freundlichen Grüßen Seite 3 von 3