STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/11653 Thema: Kontrollbereiche in Sachsen 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Straßen wurden im Jahr 2017 für welche Zeiträume in Sachsen als „Straßen von erheblicher Bedeutung für die grenzüberschreitende Kriminalität" nach § 19 Abs. 1 Nr. 5 SächsPolG ausgewiesen? Die im Kontext mit der Frage stehenden Unterlagen unterliegen der Einstufung „VS — Nur für den Dienstgebrauch", da eine Offenlegung der bezeichneten Straßen dem Kontrollzweck zuwiderlaufen würde. Aufgrund dieser Einstufung der ausgewiesenen Straßen und der für die Entscheidung zugrunde liegenden Erkenntnisse wurde die Beantwortung der Frage 1 an die Geheimschutzstelle des Sächsischen Landtages mit der Bitte übersandt, den Abgeordneten die Einsichtnahme zu ermöglichen. Im Weiteren wird auf die Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/8912 verwiesen. Änderungen haben sich nicht ergeben. Frage 2: Welche Kontrollbereiche gemäß § 19 Abs. 1 Nr. 6 SächsPolG wurden 2017 in Sachsen eingerichtet? (Bitte aufschlüsseln nach Ort des Kontrollbereiches und Datum und Zeitraum!) Es wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 3 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/11635 verwiesen. - Hinsichtlich der in Leipzig am 7. und 8. Dezember 2017 stattgefundenen Innenministerkonferenz wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 3 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/11640 verwiesen. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 36-1053/44/2 Dresden, 26. Januar 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STE11UM DES INNERN v..M r Iär 17T - Hinsichtlich der Silvesterfeiern zum Jahreswechsel 2017/2018 in Leipzig wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 1 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/11640 verwiesen. Frage 3: Welche Kontrollstellen gemäß § 19 Abs. 1 Nr. 4 SächsPolG wurden 2017 in Sachsen eingerichtet? (Bitte aufschlüsseln nach Ort des Kontrollbereiches und Datum und Zeitraum!) Die Einrichtung von Kontrollstellen nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SächsPolG wird weder statistisch erfasst noch anderweitig zentral dokumentiert. Mi,t,fre,undlichen Grüßen / Kar. DrhRorali'd Wöller Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 2018-01-26T11:16:23+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes