STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/11660 Thema: Angesparte und verfallene Urlaubstage sächsischer Polizeibediensteter 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Bei wie vielen Beamten der sächsischen Polizei ist Erholungsurlaub entsprechend § 6 Abs. 1 und 2 der Sächsischen Urlaubsverordnung (SächsUrIVO) in welchem Umfang im Jahr 2017 verfallen? (Bitte aufschlüsseln nach Dienststellen, Beamten und Urlaubstagen!) Vorbemerkung: Rechtsgrundlage für die Gewährung von Urlaub für die Beamtinnen und Beamten des Freistaates Sachsen ist die Sächsische Urlaubs-, Mutterschutz - und Elternzeitverordnung vom 16. Dezember 2013. Die Sächsische Urlaubsverordnung ist mit Ablauf des 31. Dezember 2013 außer Kraft getreten . Demzufolge beziehen sich die vorliegenden Antworten auf die entsprechenden Regelungen der Sächsischen Urlaubs-, Mutterschutz- und Elternzeitverordnung . Die Übersicht der im Jahr 2017 verfallenen Urlaubsansprüche stellt sich wie folgt dar: Dienststelle Beamte Tage Polizeidirektion Chemnitz 14 68 Polizeidirektion Dresden 11 127 Polizeidirektion Görlitz 9 95 Polizeidirektion Leipzig 16 151 Polizeidirektion Zwickau 9 48 Landeskriminalamt 4 21 Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) 0 _ 0 Präsidium der Bereitschaftspolizei 8 31 Polizeiverwaltungsamt 3 46 (Stand 1. Februar 2018) Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 35-1053/13/49 Dresden,' Februar 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATS1V11N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 2: Wie viele Urlaubstage ohne Ansparurlaub wurden von Beamten der sächsischen Polizei vom Jahr 2017 in das Jahr 2018 übernommen? (Bitte aufschlüsseln nach Dienststellen, Beamten und Urlaubstagen!) Die Übersicht der von 2017 in das Jahr 2018 übernommenen Urlaubstage von Beamten der sächsischen Polizei stellt sich ohne Berücksichtigung des Ansparurlaubs wie folgt dar: Dienststellen Beamte Urlaubstage Polizeidirektion Chemnitz 1195 8402 Polizeidirektion Dresden 1687 13035 Polizeidirektion Görlitz 856 6587 Polizeidirektion Leipzig 1707 11137 Polizeidirektion Zwickau 698 4634 Landeskriminalamt 351 2040 Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) 234 1015 Präsidium der Bereitschaftspolizei 1015 4271 Polizeiverwaltungsamt 36 115 (Stand 1. Februar 2018) Frage 3: Nach welcher Rechtsverordnung besteht für Beamte des Freistaats Sachsen die Möglichkeit, nicht genommene Urlaubstage finanziell abgelten zu lassen und wie viele Beamte der sächsischen Polizei haben dies 2017 in Anspruch genommen? (Bitte aufschlüsseln nach Dienststellen, Beamten, Urlaubstagen und Höhe der Abgeltung!) Für Beamte des Freistaates Sachsen besteht in Ermangelung einer entsprechenden Rechtsvorschrift nicht die Möglichkeit, nicht genommene Urlaubstage finanziell abgelten zu lassen. Eine Abgeltung von nicht genommenem Erholungsurlaub ist, unter Beachtung der Rechtsprechung des EuGH, lediglich möglich, wenn der Erholungsurlaub krankheitsbedingt vor dem Ruhestandseintritt bzw. der Beendigung des Beamtenverhältnisses nicht genommen werden konnte. Dies betrifft ausschließlich ehemalige Beamte . Seite 2 von 4 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Frage 4: Wie viele Urlaubstage von Tarifbeschäftigten der sächsischen Polizei sind im Jahr 2017 aus welchem Grund verfallen? (Bitte aufschlüsseln nach Dienststellen, Tarifbeschäftigten, Bediensteten der Wachpolizei, Urlaubstagen!) Die Übersicht der im Jahr 2017 verfallenen Urlaubstage der Tarifbeschäftigten der sächsischen Polizei stellt sich wie folgt dar: Dienststellen Beschäftigte Urlaubstage Polizeidirektion Chemnitz 0 0 Polizeidirektion Dresden 0 0 Polizeidirektion Görlitz 0 0 Polizeidirektion Leipzig 2 24 Polizeidirektion Zwickau 0 0 Landeskriminalamt 0 0 Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) 0 0 Präsidium der Bereitschaftspolizei 0 0 Polizeiverwaltungsamt 1 21 (Stand 1. Februar 2018) Der Urlaub der Tarifbeschäftigten ist nach Maßgabe des § 26 Absatz 2 Buchstabe a Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV -L) mit der Maßgabe verfallen, dass im Freistaat Sachsen der Urlaub bis zum 30. September des Folgejahres genommen sein muss. Eine Erhebung von Urlaubstagen unter Zuhilfenahme des IT-Verfahrens „Dienstzeitplanung , -nachweis und -abrechnung" (DPNA) lässt eine Differenzierung zwischen Bediensteten der Wachpolizei und anderen Tarifbeschäftigten nicht zu. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt ist. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann. Im vorliegenden Fall wäre durch eine vollständige Beantwortung die Arbeits- und Funktionsfähigkeit der Staatsregierung gefährdet, weil für eine Beantwortung eine händische Auswertung der Personalakten aller Tarifbeschäftigten der sächsischen Polizei erforderlich wäre, die bei einer Beschäftigtenzahl von über 2.500 und einer durchschnittlichen für die Auswertung benötigten Bearbeitungszeit von rund fünf Minuten eine Bearbeitungszeit für die Beantwortung der Frage 5 von mehr als 200 Wochenstunden erfordern würde. Aufgrund des damit verbundenen Aufwands wäre dies ohne Einschränkungen der Funktionsfähigkeit der mit der Personalverwaltung befassten Bereiche nicht zumutbar. Freistaat SACHSEN Seite 3 von 5 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 5: Wie viele Urlaubstage von Tarifbeschäftigten der sächsischen Polizei wurden vom Jahr 2017 in das Jahr 2018 übernommen? (Bitte aufschlüsseln nach Dienststellen , Tarifbeschäftigten, Bediensteten der Wachpolizei, Urlaubstagen!) Die Übersicht der vom Jahr 2017 in das Jahr 2018 übernommenen Urlaubstage der Tarifbeschäftigten der sächsischen Polizei stellt sich unter Beachtung der Ausführungen in Bezug auf die Differenzierung zwischen Bediensteten der Wachpolizei und anderen Tarifbeschäftigten in Frage 4 wie folgt dar: Dienststellen Beschäftigte Urlaubstage Polizeidirektion Chemnitz 138 568 Polizeidirektion Dresden 253 1366 Polizeidirektion Görlitz 129 742 Polizeidirektion Leipzig 232 1365 Polizeidirektion Zwickau 70 286 Landeskriminalamt 104 595 Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) 0 0 Präsidium der Bereitschaftspolizei 64 281 Polizeiverwaltungsamt 130 408 (Stand 1. Februar 2018) Mit freundlichen Grüßen in Vertretung V ikir Oliver Schenk Seite 4 von 4 2018-02-28T09:36:57+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes