STAÀTSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl ïelefon +49 351 564 1500 Telefax +49 351 564 1509 Staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1 040E/1 3/41 7 - KLR Dresden,(). Januar 201e Hausanschrlft: Sächsisches Staatsm¡nlsterium der Justlz Hospitalstraße 7 01097 Drêsden Briefpost über Deutsche Post 01095 Dresden www. j ustiz.sachsen. de/smj Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit Straßenbahnlinien 3,6,7,8, 11 Parken und behindertengerechter Zugang über Einfahrt Hospilalstraße 7 *Zugang fljr elektronisch signierte sowie für verschlüsse¡te elektron¡sche Dokumentg nur über das Elektron¡sche Ger¡chts- und Verualtungspostfach; nàhere lnformationen unter ffi.egvp.de W SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 I 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6111671 Thema: Nachfrage zu Drs 619717: Stand der Ermittlungen im Zusammenhang m¡t dem Demonstrat¡onsgeschehen in der Leipziger Südvorstadt am 12. Dezember 2015 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie ist der Stand der im Zusammenhang mit dem Demonstrat¡onsgeschehen in der Leipziger Südvorstadt am 12. Dezember 2015 eingeleiteten Ermittlungs- und Strafverfahren? (bitte einzeln und unter Angabe der Zahl der Beschuldigten, des Tatvorwurfs, des Sachverhalts, Deliktsgruppe , Zuordnung PMK rechts/links und Gründen einer etwa¡gen Einstellung aufführen)? Zur Beantwortung der Frage nehme ich auf die als Anlage beigefügte Übersicht Bezug. Soweit keine Zahl der Beschuldigten angegeben wird, richten sich die Ermittlungen zurzeil gegen Unbekannt. Seite 1 von 2 srAÀrsn4rNrsr'RruM I N iÄËils'ru Frage 2: Welche neuen Angaben können mittlerweile über den infolge der Ausschreitungen entstandenen Sachschaden gemacht werden? Die festgestellte Sachschadenshöhe beläutt sich auf Grundlage der bislang vorliegenden Nachweise (Stand: 4. Januar 2018) auf 439.173,07 Euro. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Anlage Tabellarische Ubersicht zu Frage 1 Seite 2 von 2 Anlage zu Frage 1, Drs. 6/11671 Seite 1 von 21 Lfd. Nr. Anzahl Beschuldigte Tatvorwurf Deliktsgruppe Sachverhalt Einordnung als PMKrechts oder PMK-links Stand des Verfahrens und Gründe einer evtl. Einstellung 1 1 SprengG Straftaten nach anderen Bundes- und Landesgesetzen (außer StGB und StVG) Mitführen von zwei Böllern „LaBomba“ auf dem Weg zur Versammlung links Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 2 1 § 185 StGB Straftaten gegen die Person , außer im Straßenverkehr Beleidigung von Polizeibeamten durch Geste - gerichtliche Einstellung gem. § 153a Abs. 2 StPO (Geldauflage) 3 1 VersG Straftaten nach anderen Bundes- und Landesgesetzen (außer StGB und StVG) Mitführen einer Sturmhaube und eines Protektorenhandschuhs rechts Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO und Abgabe an die Verwaltungsbehörde zur Verfolgung als Ordnungswidrigkeit 4 1 VersG Straftaten nach anderen Bundes- und Landesgesetzen (außer StGB und StVG) Vermummung angelegt auf dem Weg zur Versammlung rechts Einstellung gem. § 153a Abs. 1 StPO (Geldauflage) 5 1 VersG Straftaten nach anderen Bundes- und Landesgesetzen (außer StGB und StVG) Mitführen einer Sturmhaube und von Pfefferspray links Strafbefehl; Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen (rechtskräftig) 6 1 VersG Straftaten nach anderen Bundes- und Landesgesetzen (außer StGB und StVG) Mitführen von CS-Gas rechts Einstellung gem. § 153 Abs. 1 StPO wegen geringer Schuld 7 1 VersG Straftaten nach anderen Bundes- und Landesgesetzen (außer StGB und StVG) Mitführen eines Mundschutzes und eines Protektorenhandschuhs links Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO und Abgabe an die Verwaltungsbehörde zur Verfolgung als Ordnungswidrigkeit 8 1 VersG Straftaten nach anderen Bundes- und Landesgesetzen (außer StGB und StVG) Mitführen eines Protektorenhandschuhs rechts Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO mangels Tatnachweis Anlage zu Frage 1, Drs. 6/11671 Seite 2 von 21 9 1 § 86a StGB Straftaten gegen den Staat, die öffentliche Ordnung (außer unerlaubtem Entfernen vom Unfallort) und im Amt Tätowierung einer verbotenen Rune rechts Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO mangels Tatnachweis 10 1 VersG Straftaten nach anderen Bundes- und Landesgesetzen (außer StGB und StVG) Mitführen eines Zahnschutzes rechts Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO mangels Tatnachweis 11 1 VersG Straftaten nach anderen Bundes- und Landesgesetzen (außer StGB und StVG) Mitführen einer Sturmhaube und eines Zahnschutzes rechts Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO und Abgabe an die Verwaltungsbehörde zur Verfolgung als Ordnungswidrigkeit 12 1 § 145a StGB, VersG Straftaten gegen den Staat, die öffentliche Ordnung (außer unerlaubtem Entfernen vom Unfallort) und im Amt Mitführen einer Sturmhaube auf dem Weg zur Versammlung und Verstoß gegen Weisung unter Führungsaufsicht rechts Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO mangels Tatnachweis 13 1 VersG Straftaten nach anderen Bundes- und Landesgesetzen (außer StGB und StVG) Tragen einer Sturmhaube rechts Strafbefehl; Geldstrafe in Höhe von 20 Tagessätzen (rechtskräftig) 14 7 § 125a StGB Straftaten gegen den Staat, die öffentliche Ordnung (außer unerlaubtem Entfernen vom Unfallort) und im Amt Bewegung als Insassen eines Fahrzeugs mit Lautsprecheraufbau in einer Gruppe, aus der Gewalttätigkeiten gegen Polizeibeamte und unbeteiligte Passanten begangen und mehrere Straßenbarrikaden errichtet wurden links Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO mangels Tatnachweis 15 2 § 125a StGB Straftaten gegen den Staat, die öffentliche Ordnung (außer unerlaubtem Entfernen vom Unfallort) und im Amt Vermummung mit Sturmhaube und Aufenthalt in einer größeren Gruppierung, aus der Würfe in Richtung von Polizeibeamten erfolgten und Blockaden errichtet wurden links Anklage (1 Beschuldigter) Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft (1 Beschuldigter) 16 1 § 113 StGB Straftaten gegen den Staat, die öffentliche Ordnung (außer unerlaubtem Entfernen vom Unfallort) und im Amt Festhalten eines Polizeibeamten am Arm bei Fahrzeugkontrolle links Einstellung gem. § 153 Abs. 1 StPO wegen geringer Schuld Anlage zu Frage 1, Drs. 6/11671 Seite 3 von 21 17 1 BtMG Straftaten nach anderen Bundes- und Landesgesetzen (außer StGB und StVG) Mitführen von Betäubungsmitteln - Einstellung gem. § 154 Abs. 1 StPO wegen Verurteilung in anderer Sache 18 3 § 125 StGB Straftaten gegen den Staat, die öffentliche Ordnung (außer unerlaubtem Entfernen vom Unfallort) und im Amt Gewaltsames Durchbrechen einer Polizeisperre zur Verhinderung einer Identitätsfeststellung nach einem vorangegangenen Landfriedensbruch links Einstellung § 170 Abs. 2 StPO mangels Tatnachweis (1 Beschuldigter ) Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft (2 Beschuldigte) 19 1 § 113 StGB Straftaten gegen den Staat, die öffentliche Ordnung (außer unerlaubtem Entfernen vom Unfallort) und im Amt Umsichschlagen während einer Identitätsfeststellung links Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 20 5 § 125 StGB Straftaten gegen den Staat, die öffentliche Ordnung (außer unerlaubtem Entfernen vom Unfallort) und im Amt Angriff auf Polizeibeamte durch eine größere Menschenmenge mit Steinen, wodurch mehrere Beamte verletzt werden links Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO mangels Tatnachweis hinsichtlich 2 Beschuldigter Anklage (1 Beschuldigter) Antrag auf Erlass eines Strafbefehls (2 Beschuldigte) 21 1 § 224 StGB Straftaten gegen die Person , außer im Straßenverkehr Wurf einer Holzlatte aus dem 2. OG eines Wohnhauses auf Polizeibeamte, wodurch eine Kamera der Polizei beschädigt wurde - Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO mangels Tatnachweis 22 3 § 125 StGB Straftaten gegen den Staat, die öffentliche Ordnung (außer unerlaubtem Entfernen vom Unfallort) und im Amt Steinwürfe auf Wasserwerfer links Anklage (1 Beschuldigter) Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO mangels Tatnachweis (2 Beschuldigte) 23 1 § 113 StGB Straftaten gegen den Staat, die öffentliche Ordnung (außer unerlaubtem Entfernen vom Unfallort) und im Amt Tragen von Sturmhauben, Schlagen und Treten beim Zugriff links Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO mangels Tatnachweis Anlage zu Frage 1, Drs. 6/11671 Seite 4 von 21 24 1 § 113 StGB Straftaten gegen den Staat, die öffentliche Ordnung (außer unerlaubtem Entfernen vom Unfallort) und im Amt Schlagen und Treten beim Zugriff links Ermittlungen dauern an 25 1 VersG Straftaten nach anderen Bundes- und Landesgesetzen (außer StGB und StVG) Mitführen von Schlagstock, Holz mit Schlaufe und Pfefferspray links Ermittlungen dauern an 26 1 § 125 StGB Straftaten gegen den Staat, die öffentliche Ordnung (außer unerlaubtem Entfernen vom Unfallort) und im Amt Steinwurf auf Wasserwerfer links Strafbefehl; Geldstrafe in Höhe von 40 Tagessätzen (rechtskräftig) 27 1 § 303 StGB Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte; Urkundendelikte Steinwurf auf Wasserwerfer links Anklage 28 1 § 185 StGB Straftaten gegen die Person , außer im Straßenverkehr Zeigen des entblößten Gesäßes und ausgestreckten Mittelfingers gegenüber Polizeibeamten links Strafbefehl; Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen (rechtskräftig) 29 1 § 125a StGB Straftaten gegen den Staat, die öffentliche Ordnung (außer unerlaubtem Entfernen vom Unfallort) und im Amt Beteiligung am Bau von Straßenbarrikaden und Werfen von Steinen auf Polizeibeamte links Anklage 30 1 VersG Straftaten nach anderen Bundes- und Landesgesetzen (außer StGB und StVG) Vermummung mittels Schlauchschal rechts gerichtliche Einstellung gem. § 153a Abs. 2 StPO (Geldauflage) 31 1 VersG Straftaten nach anderen Bundes- und Landesgesetzen (außer StGB und StVG) Vermummung mittels Schlauchschal rechts Einstellung gem. § 153 Abs. 1 StPO wegen geringer Schuld 32 1 § 303 StGB Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte; Urkundendelikte Treten gegen ein Polizeifahrzeug links Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO mangels Tatnachweis Anlage zu Frage 1, Drs. 6/11671 Seite 5 von 21 33 4 § 125 StGB Straftaten gegen den Staat, die öffentliche Ordnung (außer unerlaubtem Entfernen vom Unfallort) und im Amt Steinwürfe auf Polizeibeamte aus einer Gruppe heraus links Anklage 34 1 § 315b StGB Straftaten im Straßenverkehr Versperrung einer Straßenkreuzung mit einer Mülltonne nach Freigabe des Verkehrs links Strafbefehl; Geldstrafe in Höhe von 20 Tagessätzen (rechtskräftig) 35 1 VersG Straftaten nach anderen Bundes- und Landesgesetzen (außer StGB und StVG) Vermummung mittels Schlauchschal links Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO mangels Tatnachweis 36 2 § 125 StGB Straftaten gegen den Staat, die öffentliche Ordnung (außer unerlaubtem Entfernen vom Unfallort) und im Amt Steinwürfe auf Polizeibeamte aus einer Gruppe heraus links Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO mangels Tatnachweis 37 1 BtMG Straftaten nach anderen Bundes- und Landesgesetzen (außer StGB und StVG) Mitführen eines Joints - Ermittlungen dauern an 38 3 § 125 StGB Straftaten gegen den Staat, die öffentliche Ordnung (außer unerlaubtem Entfernen vom Unfallort) und im Amt Ziehen von Bauzäunen auf die Straße aus einer Menschenmenge heraus links Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft (1 Beschuldigter) Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO mangels Tatnachweis (2 Beschuldigte) 39 1 § 125a StGB Straftaten gegen den Staat, die öffentliche Ordnung (außer unerlaubtem Entfernen vom Unfallort) und im Amt Wurf mehrerer Steine auf Polizeibeamte und Wasserwerfer links Anklage 40 9 § 125 StGB Straftaten gegen den Staat, die öffentliche Ordnung (außer unerlaubtem Entfernen vom Unfallort) und im Amt Wurf von Steinen und Flaschen auf Polizeibeamte links Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO mangels Tatnachweis Anlage zu Frage 1, Drs. 6/11671 Seite 6 von 21 41 1 § 340 StGB Straftaten gegen den Staat, die öffentliche Ordnung (außer unerlaubtem Entfernen vom Unfallort) und im Amt Einsatz von Pfefferspray durch einen Polizeibeamten gegen einen Fotografen - zusammengeführt mit Verfahren zu lfd. Nr. 174 (identischer Sachverhalt ); Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO, da ein Tatverdächtiger nicht ermittelt werden konnte 42 1 VersG Straftaten nach anderen Bundes- und Landesgesetzen (außer StGB und StVG) Vermummung mit Sturmhaube links Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO mangels Tatnachweis 43 1 VersG Straftaten nach anderen Bundes- und Landesgesetzen (außer StGB und StVG) Vermummung links zusammengeführt mit Verfahren zu lfd. Nr. 38 (identischer Sachverhalt ); Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO mangels Tatnachweis 44 1 § 111 StGB Straftaten gegen den Staat, die öffentliche Ordnung (außer unerlaubtem Entfernen vom Unfallort) und im Amt Tragen eines Transparentes mit einem Gewaltaufruf links Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 45 2 § 125a StGB Straftaten gegen den Staat, die öffentliche Ordnung (außer unerlaubtem Entfernen vom Unfallort) und im Amt Beteiligung am Bau von Barrikaden links Anklage (1 Beschuldigter), Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO mangels Tatnachweis (1 Beschuldigter) 46 1 § 224 StGB Straftaten gegen die Person , außer im Straßenverkehr Wurf eines Pflastersteins gegen Polizeibeamte links Anklage 47 1 § 303 StGB Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte; Urkundendelikte Beteiligung am Bau von Barrikaden links Anklage 48 1 § 224 StGB Straftaten gegen die Person , außer im Straßenverkehr Wurf eines Pflastersteins gegen Polizeibeamte links Anklage 49 2 § 125 StGB Straftaten gegen den Staat, die öffentliche Ordnung (außer unerlaubtem Entfernen vom Unfallort) und im Amt Wurf von Steinen gegen Polizeibeamte und Polizeifahrzeuge links Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO mangels Tatnachweis Anlage zu Frage 1, Drs. 6/11671 Seite 7 von 21 50 2 § 224 StGB Straftaten gegen die Person , außer im Straßenverkehr Faustschlag und Wurf einer Plastikflasche gegen Polizeibeamte links Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO mangels Tatnachweis 51 23 § 240 StGB Straftaten gegen die Person , außer im Straßenverkehr Sitzblockade links Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO mangels Tatnachweis 52 SprengG Straftaten nach anderen Bundes- und Landesgesetzen (außer StGB und StVG) Wegwerfen eines Beutels aus einer Gruppe von drei Personen mit Böllern links Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO, da ein Tatverdächtiger nicht ermittelt werden konnte 53 § 125a StGB Straftaten gegen den Staat, die öffentliche Ordnung (außer unerlaubtem Entfernen vom Unfallort) und im Amt Angriff auf Polizei mittels Pyrotechnik, wobei ein Polizeifahrzeug beschädigt wurde links Ermittlungen dauern an 54 § 303 StGB Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte; Urkundendelikte Abriss eines Scheibenwischers von Polizeifahrzeug - Ermittlungen dauern an 55 § 125 StGB Straftaten gegen den Staat, die öffentliche Ordnung (außer unerlaubtem Entfernen vom Unfallort) und im Amt Angriff und Wurf auf Polizeibeamte durch etwa 50 Personen mit Holzlatten links Einstellung § 170 Abs. 2 StPO, da ein Täter nicht ermittelt werden konnte; zusammengeführte Vorgänge: lfd. Nr. 118 und 119 56 § 304 StGB Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte; Urkundendelikte Steinwürfe auf Polizeifahrzeug, wobei dessen Fenster eingeworfen wurden links Ermittlungen dauern an 57 § 125 StGB Straftaten gegen den Staat, die öffentliche Ordnung (außer unerlaubtem Entfernen vom Unfallort) und im Amt Angriff auf Polizei mittels Böllern aus einer Gruppe von mehr als 100 Personen heraus, wobei zwei Polizeibeamte verletzt wurden links Ermittlungen dauern an 58 1 VersG Straftaten nach anderen Bundes- und Landesgesetzen (außer StGB und StVG) Wegwerfen von Vermummung, Waffen und Pyrotechnik an einer Kontrollstelle rechts Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO und Abgabe an die Verwaltungsbehörde zur Verfolgung als Ordnungswidrigkeit Anlage zu Frage 1, Drs. 6/11671 Seite 8 von 21 59 2 § 125 StGB Straftaten gegen den Staat, die öffentliche Ordnung (außer unerlaubtem Entfernen vom Unfallort) und im Amt Wurf mit Steinen und Gegenständen aus größeren Gruppen gegen Polizeifahrzeuge, wobei es zu Einschlägen im Blech kommt links Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO mangels Tatnachweis 60 § 303 StGB Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte; Urkundendelikte Steinwürfe aus einer Menschenmenge auf eine Sparkassenfiliale - Ermittlungen dauern an 61 § 303 StGB Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte; Urkundendelikte Steinwürfe auf Polizeifahrzeug links Ermittlungen dauern an 62 § 303 StGB Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte; Urkundendelikte Wurf mit Steinen gegen Polizeifahrzeuge, wobei es zu Einschlägen im Blech kam links Ermittlungen dauern an 63 § 303 StGB Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte; Urkundendelikte Steinwürfe auf Polizeifahrzeug, wobei Scheiben beschädigt und zerstört wurden links Ermittlungen dauern an 64 § 303 StGB Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte; Urkundendelikte Abtreten eines Außenspiegels eines Funkstreifenwagens aus einer Menschenmenge heraus links Ermittlungen dauern an 65 § 303 StGB Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte; Urkundendelikte Zerstörung der Frontscheibe eines PKW mit einem Pflasterstein links Ermittlungen dauern an 66 § 303 StGB Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte; Urkundendelikte Steinwürfe auf die Glasfassade einer Bankfiliale, die dadurch erheblich beschädigt wurde links Ermittlungen dauern an 67 § 303 StGB Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte; Urkundendelikte Zerschlagen der Verglasung einer Straßenbahnhaltestelle - Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO, da ein Tatverdächtiger nicht ermittelt werden konnte 68 § 303 StGB Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte; Urkundendelikte Beschädigung eines PKW durch Steinwurf - Ermittlungen dauern an 69 § 303 StGB Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte; Urkundendelikte Beschädigung des Fensters eines Modefachgeschäftes durch Steinwurf - Ermittlungen dauern an 70 § 303 StGB Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte; Urkundendelikte Beschädigung eines PKW an Frontscheibe - Ermittlungen dauern an Anlage zu Frage 1, Drs. 6/11671 Seite 9 von 21 71 § 303 StGB Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte; Urkundendelikte Beschädigung mehrerer PKW durch Randale - Ermittlungen dauern an 72 § 224 StGB Straftaten gegen die Person , außer im Straßenverkehr Beschädigung eines PKW durch Steinwurf, wobei sich der Fahrer noch im Wagen aufhielt links Ermittlungen dauern an 73 § 303 StGB Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte; Urkundendelikte Beschädigung eines PKW - Ermittlungen dauern an 74 § 303 StGB Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte; Urkundendelikte Zerstörung der Heckscheibe eines PKW durch Steinwurf - Ermittlungen dauern an 75 1 § 303 StGB Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte; Urkundendelikte Beschädigung des Fensters eines Schmuckgeschäftes - zusammengeführt mit Verfahren zu lfd. Nr. 112 (identischer Sachverhalt ); Ermittlungen dauern an 76 § 303 StGB Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte; Urkundendelikte Zerstörung der Heckscheibe eines PKW durch Steinwurf - Ermittlungen dauern an 77 § 303 StGB Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte; Urkundendelikte Inbrandsetzen einer Mülltonne - Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO, da ein Tatverdächtiger nicht ermittelt werden konnte 78 § 303 StGB Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte; Urkundendelikte Zerstörung einer Schaufensterscheibe - Ermittlungen dauern an 79 § 303 StGB Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte; Urkundendelikte Zerstörung einer PKW-Scheibe - Ermittlungen dauern an 80 § 303 StGB Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte; Urkundendelikte Abtreten eines PKW-Außenspiegels - Ermittlungen dauern an 81 § 303 StGB Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte; Urkundendelikte Zerstörung der Frontscheibe eines PKW durch Wurf einer Tränengasgranate - Ermittlungen dauern an 82 § 303 StGB Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte; Urkundendelikte Zerstörung der Heckscheibe eines PKW - Ermittlungen dauern an Anlage zu Frage 1, Drs. 6/11671 Seite 10 von 21 83 2 § 303 StGB Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte; Urkundendelikte Zerstörung der Scheibe eines Servicekiosks der Verkehrsbetriebe - Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO mangels Tatnachweis 84 § 303 StGB Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte; Urkundendelikte Zerstörung und Beschädigung von Scheibe eines Restaurants - Ermittlungen dauern an 85 § 303 StGB Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte; Urkundendelikte Inbrandsetzen eines Papiercontainers - Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO, da ein Tatverdächtiger nicht ermittelt werden konnte 86 § 303 StGB Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte; Urkundendelikte Beschädigung eines PKW durch Steinwurf, wobei sich der Fahrer noch im Wagen aufhielt - Ermittlungen dauern an 87 § 303 StGB Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte; Urkundendelikte Inbrandsetzen zweier Müllcontainer - Ermittlungen dauern an 88 § 340 StGB Straftaten gegen den Staat, die öffentliche Ordnung (außer unerlaubtem Entfernen vom Unfallort) und im Amt Tränengaseinsatz durch Polizeibeamte während einer Demonstration - Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO, da ein Tatverdächtiger nicht ermittelt werden konnte 89 § 303 StGB Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte; Urkundendelikte Zerstörung einer PKW-Frontscheibe und Beschädigung der Seitentür - Ermittlungen dauern an 90 § 340 StGB Straftaten gegen den Staat, die öffentliche Ordnung (außer unerlaubtem Entfernen vom Unfallort) und im Amt Abfeuern einer Tränengaskartusche in die Menschenmenge durch Polizeibeamte, nach Angaben des Anzeigeerstatters ohne erkennbaren Grund - Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO mangels Vorliegens einer Straftat 91 § 303 StGB Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte; Urkundendelikte Zerstörung und Beschädigung von Scheibe eines PKW - Ermittlungen dauern an 92 1 § 125a StGB Straftaten gegen den Staat, die öffentliche Ordnung (außer unerlaubtem Entfernen vom Unfallort) und im Amt Entfernung von Pflastersteinen aus einem Gehweg und anschließendes Werfen dieser Steine auf Polizeibeamte links Anklage Anlage zu Frage 1, Drs. 6/11671 Seite 11 von 21 93 § 303 StGB Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte; Urkundendelikte Farbanschlag auf Wohnhaus links Ermittlungen dauern an 94 1 § 303 StGB Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte; Urkundendelikte Zerstörung der Fenster eines Bankgebäudes links Ermittlungen dauern an 95 § 303 StGB Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte; Urkundendelikte Zerstörung einer PKW-Seitenscheibe links Ermittlungen dauern an 96 § 303 StGB Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte; Urkundendelikte Beschädigung eines PKW links Ermittlungen dauern an 97 § 303 StGB Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte; Urkundendelikte Einschlagen der Fensterscheibe eines Gebäudes links Ermittlungen dauern an 98 § 303 StGB Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte; Urkundendelikte Zerstörung der Heckscheibe eines PKW links Ermittlungen dauern an 99 § 303 StGB Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte; Urkundendelikte Beschädigung eines Fahrrades durch Polizeibeamte während eines Einsatzes - Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO, da ein Tatverdächtiger nicht ermittelt werden konnte 100 § 303 StGB Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte; Urkundendelikte Abbrennen der Freisitzgruppe eines Cafés und Beschädigung der Fensterscheibe links Ermittlungen dauern an 101 § 303 StGB Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte; Urkundendelikte Beschädigung eines Kiosks durch Steinwurf, mit Farbe gefüllte Gläser, Besprühen mit Schriftzügen links Ermittlungen dauern an 102 2 § 340 StGB Straftaten gegen den Staat, die öffentliche Ordnung (außer unerlaubtem Entfernen vom Unfallort) und im Amt Zubodenwerfen eines Geschädigten durch Polizeibeamte , wobei Geschädigter Schürfwunden an Hand und Kopf erlitt - Ermittlungen dauern an 103 § 303 StGB Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte; Urkundendelikte Beschädigung der Fenster einer Postfiliale links Ermittlungen dauern an 104 1 § 224 StGB Straftaten gegen die Person , außer im Straßenverkehr Verletzung eines Polizeibeamten durch Steinwurf links Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO mangels Tatnachweis Anlage zu Frage 1, Drs. 6/11671 Seite 12 von 21 105 § 125a StGB Straftaten gegen den Staat, die öffentliche Ordnung (außer unerlaubtem Entfernen vom Unfallort) und im Amt Bewerfen eines Aufzuges mit Steinen, Flaschen und Pyrotechnik links Ermittlungen dauern an 106 2 § 125a StGB Straftaten gegen den Staat, die öffentliche Ordnung (außer unerlaubtem Entfernen vom Unfallort) und im Amt Verletzung eines Polizeibeamten durch Steinwurf aus einer Gruppe links Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO mangels Tatnachweis 107 § 303 StGB Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte; Urkundendelikte Beschädigung eines PKW links Ermittlungen dauern an 108 § 340 StGB Straftaten gegen den Staat, die öffentliche Ordnung (außer unerlaubtem Entfernen vom Unfallort) und im Amt Überrennen eines Geschädigten durch Polizeibeamte - Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO, da ein Tatverdächtiger nicht ermittelt werden konnte 109 § 303 StGB Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte; Urkundendelikte Beschädigung von Haltestellen der LVB links Ermittlungen dauern an 110 § 303 StGB Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte; Urkundendelikte Inbrandsetzen zweier Papiermülltonen und Beschädigung zweier Zäune links Ermittlungen dauern an 111 § 340 StGB Straftaten gegen den Staat, die öffentliche Ordnung (außer unerlaubtem Entfernen vom Unfallort) und im Amt Angezeigte Körperverletzung durch Polizeibeamte - Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO, da ein Tatverdächtiger nicht ermittelt werden konnte 112 1 § 303 StGB Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte; Urkundendelikte Beschädigung des Fensters eines Schmuckgeschäftes links zusammengeführt mit Verfahren zu lfd. Nr. 75; Ermittlungen dauern an 113 § 125a StGB Straftaten gegen den Staat, die öffentliche Ordnung (außer unerlaubtem Entfernen vom Unfallort) und im Amt Verletzung eines Polizeibeamten durch Steinwurf links Ermittlungen dauern an Anlage zu Frage 1, Drs. 6/11671 Seite 13 von 21 114 § 303 StGB Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte; Urkundendelikte Beschädigung eines PKW-Kotflügels links Ermittlungen dauern an 115 § 125a StGB Straftaten gegen den Staat, die öffentliche Ordnung (außer unerlaubtem Entfernen vom Unfallort) und im Amt Verletzung eines Polizeibeamten durch Steinwurf aus einer Gruppe links Ermittlungen dauern an 116 § 125a StGB Straftaten gegen den Staat, die öffentliche Ordnung (außer unerlaubtem Entfernen vom Unfallort) und im Amt Verletzung eines Polizeibeamten durch Steinwurf aus einer Gruppe links Ermittlungen dauern an 117 1 § 113 StGB Straftaten gegen den Staat, die öffentliche Ordnung (außer unerlaubtem Entfernen vom Unfallort) und im Amt Widerstand gegen eine Identitätsfeststellung durch Polizeibeamte links Antrag auf Erlass eines Strafbefehls 118 § 224 StGB Straftaten gegen die Person , außer im Straßenverkehr Verletzung eines Polizeibeamten durch Wurfgeschoss links zusammengeführt mit Verfahren zu lfd. Nr. 55; Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO, da ein Tatverdächtiger nicht ermittelt werden konnte 119 § 224 StGB Straftaten gegen die Person , außer im Straßenverkehr Versuch der Verletzung eines Polizeibeamten durch einen Ast links zusammengeführt mit Verfahren zu lfd. Nr. 55; Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO, da ein Tatverdächtiger nicht ermittelt werden konnte 120 § 340 StGB Straftaten gegen den Staat, die öffentliche Ordnung (außer unerlaubtem Entfernen vom Unfallort) und im Amt Wurf einer Rauchbombe in die Menschenmenge durch Polizeibeamte - Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO, da ein Tatverdächtiger nicht ermittelt werden konnte 121 1 § 224 StGB Straftaten gegen die Person , außer im Straßenverkehr Verletzung eines Polizeibeamten durch Pflasterstein links Anklage 122 § 224 StGB Straftaten gegen die Person , außer im Straßenverkehr Verletzung eines Polizeibeamten durch Steinwurf links Ermittlungen dauern an Anlage zu Frage 1, Drs. 6/11671 Seite 14 von 21 123 § 305a StGB Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte; Urkundendelikte Steinwurf auf einen videografierenden Beamten, wobei die Kamera zerstört wurde. links Ermittlungen dauern an 124 § 305a StGB Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte; Urkundendelikte Beschädigung von sieben Dienstfahrzeugen einer Polizeieinheit mittels Bewurf durch Steine und Feuerwerkskörper links Ermittlungen dauern an 125 2 § 125 StGB Straftaten gegen den Staat, die öffentliche Ordnung (außer unerlaubtem Entfernen vom Unfallort) und im Amt Verletzung eines Polizeibeamten durch Steinwurf aus einer Gruppe links Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO mangels Tatnachweis 126 § 125a StGB Straftaten gegen den Staat, die öffentliche Ordnung (außer unerlaubtem Entfernen vom Unfallort) und im Amt Bewurf von Polizeibeamten mit Flaschen und Steinen aus einer Gruppe von ca. 500 Personen, wobei mindestens drei Beamte verletzt werden links Ermittlungen dauern an 127 § 315b StGB Straftaten im Straßenverkehr Zerstechen von sechs Reifen an zwei Polizeieinsatzfahrzeugen - Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO, da ein Tatverdächtiger nicht ermittelt werden konnte 128 § 224 StGB Straftaten gegen die Person , außer im Straßenverkehr Bewerfen eines mit Beamten besetzten Einsatzfahrzeuges mit Steinen, die die Scheiben beschädigten links Ermittlungen dauern an 129 §125 StGB Straftaten gegen den Staat, die öffentliche Ordnung (außer unerlaubtem Entfernen vom Unfallort) und im Amt Bewerfen von Polizeibeamten mit Steinen, Flaschen, Pyrotechnik und Möbeln links Ermittlungen dauern an 130 § 303 StGB Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte; Urkundendelikte Einschlagen der Schaufensterscheibe eines Büros mit einem Pflasterstein links Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO, da ein Tatverdächtiger nicht ermittelt werden konnte 131 § 303 StGB Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte; Urkundendelikte Inbrandsetzen von Containern - Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO, da ein Tatverdächtiger nicht ermittelt werden konnte 132 § 306 StGB Gemeingefährliche einschl . Umwelt-Straftaten Entfachen eines Feuers auf dem Dach einer ungenutzten Fabrik - Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO, da ein Tatverdächtiger nicht ermittelt werden konnte Anlage zu Frage 1, Drs. 6/11671 Seite 15 von 21 133 § 315b StGB Straftaten im Straßenverkehr Inbrandsetzen mehrerer Reifen auf der Fahrbahn links Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO, da ein Tatverdächtiger nicht ermittelt werden konnte 134 § 306 StGB Gemeingefährliche einschl . Umwelt-Straftaten Inbrandsetzen eines Reifenstapels (ca. 300 Reifen ) - Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO, da ein Tatverdächtiger nicht ermittelt werden konnte 135 § 306 StGB Gemeingefährliche einschl . Umwelt-Straftaten Inbrandsetzen eines Kabelschachts der Deutschen Bahn links Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO, da ein Tatverdächtiger nicht ermittelt werden konnte 136 § 303 StGB Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte; Urkundendelikte Errichtung und anschließendes Inbrandsetzen einer Barrikade links Ermittlungen dauern an 137 § 306 StGB Gemeingefährliche einschl . Umwelt-Straftaten Inbrandsetzen eines Kabelschachts der Deutschen Bahn links Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO, da ein Tatverdächtiger nicht ermittelt werden konnte 138 1 § 111 StGB Straftaten gegen den Staat, die öffentliche Ordnung (außer unerlaubtem Entfernen vom Unfallort) und im Amt Beisichführen eines Banners mit Aufruf zu Gewalt links Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO mangels Straftatverdachts 139 § 303 StGB Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte; Urkundendelikte Steinwurf auf ein Polizeifahrzeug links Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO, da ein Tatverdächtiger nicht ermittelt werden konnte 140 § 224 StGB Straftaten gegen die Person , außer im Straßenverkehr Schläge mit einer Glasflasche auf den Kopf des Opfers - Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO, da ein Tatverdächtiger nicht ermittelt werden konnte 141 § 306 StGB Gemeingefährliche einschl . Umwelt-Straftaten Inbrandsetzen von Reifen, die um einen Stromverteilerkasten geschichtet waren - Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO, da ein Tatverdächtiger nicht ermittelt werden konnte 142 1 § 305a StGB Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte; Urkundendelikte Beschädigung des Rücklichts und des hinteren Kotflügels eines Funkstreifenwagens durch Schlag mit einer Glasflasche links Strafbefehl; Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen (rechtskräftig) 143 § 303 StGB Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte; Urkundendelikte Zerstörung der Fensterscheiben eines Abgeordnetenbüros rechts Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO, da ein Tatverdächtiger nicht ermittelt werden konnte 144 § 267 StGB Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte; Urkundendelikte Anbringen von Zetteln an Hauseingangstüren mit dem Aufruf (im Namen der Stadt Leipzig), am 12.12.2015 Sperrmüll vor die Tür zu stellen links Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO, da ein Tatverdächtiger nicht ermittelt werden konnte Anlage zu Frage 1, Drs. 6/11671 Seite 16 von 21 145 § 303 StGB Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte; Urkundendelikte Zerstechen von insgesamt 45 Reifen an 20 Fahrzeugen - Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO, da ein Tatverdächtiger nicht ermittelt werden konnte 146 § 303 StGB Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte; Urkundendelikte Zerstörung einer Schaufensterscheibe - Ermittlungen dauern an 147 § 303 StGB Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte; Urkundendelikte Anbringung von Schriftzügen an einer Hauswand („NAZIS AUFS MAUL, NAZIS DAPPEN“) links Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO, da ein Tatverdächtiger nicht ermittelt werden konnte 148 § 241 StGB Straftaten gegen die Person , außer im Straßenverkehr Beleidigung und Bedrohung eines Stadtrats (Fraktionsvorstand der CDU Fraktion im Stadtrat von Leipzig) von einer vermummten Personengruppe (ca. 200 Personen) - Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO mangels Straftatverdachts 149 § 303 StGB Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte; Urkundendelikte Anbringung von Graffiti an einer Fassade links Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO, da ein Tatverdächtiger nicht ermittelt werden konnte 150 § 303 StGB Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte; Urkundendelikte Anbringung von Graffiti am Sockelbereich eines Hauses links Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO, da ein Tatverdächtiger nicht ermittelt werden konnte 151 § 303 StGB Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte; Urkundendelikte Anbringung von Graffiti an einem Trafohaus („ANITFA 12.12.15. NAZI BOXEN“ und „Fight Nazis“) links Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO, da ein Tatverdächtiger nicht ermittelt werden konnte 152 § 303 StGB Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte; Urkundendelikte Anbringung von Graffiti am Gebäude der HTWK („12.12.- Nazi jagen“) links Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO, da ein Tatverdächtiger nicht ermittelt werden konnte 153 1 § 185 StGB Straftaten gegen die Person , außer im Straßenverkehr Beleidigung eines Polizeibeamten während einer Personenkontrolle links Strafbefehl; Geldstrafe in Höhe von 40 Tagessätzen (rechtskräftig) 154 § 303 StGB Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte; Urkundendelikte Anbringung von Graffiti an einer Hauswand („12.12. Nazis boxen“) links Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO, da ein Tatverdächtiger nicht ermittelt werden konnte 155 § 303 StGB Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte; Urkundendelikte Sachbeschädigung durch Anbringung von Graffiti links Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO, da ein Tatverdächtiger nicht ermittelt werden konnte Anlage zu Frage 1, Drs. 6/11671 Seite 17 von 21 156 1 § 111 StGB Straftaten gegen den Staat, die öffentliche Ordnung (außer unerlaubtem Entfernen vom Unfallort) und im Amt Aufruf zu Gewalthandlungen gegen Polizeibeamte über ein Tonband (per Lautsprecherwagen) links Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO mangels Tatnachweis 157 § 185 StGB Straftaten gegen die Person , außer im Straßenverkehr Veröffentlichung eines Blogs mit beleidigendem Inhalt sowie Androhung von Gewalt - Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO, da ein Tatverdächtiger nicht ermittelt werden konnte 158 § 303 StGB Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte; Urkundendelikte Sachbeschädigung durch Anbringung von Graffiti links Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO, da ein Tatverdächtiger nicht ermittelt werden konnte 159 § 303 StGB Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte; Urkundendelikte Sachbeschädigung durch Anbringung von Graffiti links Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO, da ein Tatverdächtiger nicht ermittelt werden konnte 160 § 303 StGB Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte; Urkundendelikte Sachbeschädigung durch Anbringung von Graffiti links Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO, da ein Tatverdächtiger nicht ermittelt werden konnte 161 § 303 StGB Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte; Urkundendelikte Anbringung von Graffiti an einer Hausfassade („12.12. NAZIS Jagen“ u. a.) links Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO, da ein Tatverdächtiger nicht ermittelt werden konnte 162 § 303 StGB Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte; Urkundendelikte Sachbeschädigung durch Anbringung von Graffiti („12.12. Nazis Jagen!“) links Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO, da ein Tatverdächtiger nicht ermittelt werden konnte 163 § 303 StGB Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte; Urkundendelikte Sachbeschädigung durch Unbekannt mittels Graffiti. Es wurde der Schriftzug „12.12. Nazis Jagen“ geschrieben. Schaden: 1000,00 € links Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO, da ein Tatverdächtiger nicht ermittelt werden konnte 164 § 303 StGB Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte; Urkundendelikte Anbringung von Schriftzügen mittels weißer Farbe an einer Hauswand („12.12.15“ und „NAZIS ANGREIFEN“) links Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO, da ein Tatverdächtiger nicht ermittelt werden konnte 165 § 303 StGB Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte; Urkundendelikte Anbringung von Graffiti an der Mauer eines Grundstücks links Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO, da ein Tatverdächtiger nicht ermittelt werden konnte 166 § 303 StGB Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte; Urkundendelikte Anbringung eines Schriftzuges an einer Hausfassade („12.12. NAZi JAGEN!“) links Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO, da ein Tatverdächtiger nicht ermittelt werden konnte 167 § 315b StGB Straftaten im Straßenverkehr Umkippen eines Anhängers, der sodann auf die Fahrbahn gelegt wurde - Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO, da ein Tatverdächtiger nicht ermittelt werden konnte Anlage zu Frage 1, Drs. 6/11671 Seite 18 von 21 168 1 § 125a StGB Straftaten gegen den Staat, die öffentliche Ordnung (außer unerlaubtem Entfernen vom Unfallort) und im Amt Gewaltsames Durchbrechen einer Polizeisperre zur Verhinderung einer Identitätsfeststellung nach einem vorangegangenen Landfriedensbruch links nachträglich ermittelter Tatverdächtiger im Verfahren zu lfd. Nr. 18; Ermittlungen dauern an 169 1 § 125a StGB Straftaten gegen den Staat, die öffentliche Ordnung (außer unerlaubtem Entfernen vom Unfallort) und im Amt Angriff und Wurf auf Polizeibeamte durch etwa 50 Personen mit Holzlatten links bekannter Tatverdächtiger im Verfahren zu lfd. Nr. 55; Ermittlungen dauern an 170 2 § 125a StGB Straftaten gegen den Staat, die öffentliche Ordnung (außer unerlaubtem Entfernen vom Unfallort) und im Amt Gewaltsames Durchbrechen einer Polizeisperre zur Verhinderung einer Identitätsfeststellung nach einem vorangegangenen Landfriedensbruch links nachträglich ermittelter Tatverdächtiger im Verfahren zu lfd. Nr. 18; Anklage (1 Beschuldigter) Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO mangels Tatnachweis (1 Beschuldigter) 171 1 § 125a StGB Straftaten gegen den Staat, die öffentliche Ordnung (außer unerlaubtem Entfernen vom Unfallort) und im Amt Gewaltsames Durchbrechen einer Polizeisperre zur Verhinderung einer Identitätsfeststellung nach einem vorangegangenen Landfriedensbruch links nachträglich ermittelter Tatverdächtiger im Verfahren zu lfd. Nr. 18; Anklage 172 1 § 125a StGB Straftaten gegen den Staat, die öffentliche Ordnung (außer unerlaubtem Entfernen vom Unfallort) und im Amt Gewaltsames Durchbrechen einer Polizeisperre zur Verhinderung einer Identitätsfeststellung nach einem vorangegangenen Landfriedensbruch links nachträglich ermittelter Tatverdächtiger im Verfahren zu lfd. Nr. 18; Anklage 173 1 § 125 StGB Straftaten gegen den Staat, die öffentliche Ordnung (außer unerlaubtem Entfernen vom Unfallort) und im Amt Bewegung in einer Menschenmenge, aus der Gewalttätigkeiten gegen Polizeibeamte verübt wurden links zusammengeführt mit Verfahren zu lfd. Nr. 20 (identischer Sachverhalt ); Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO mangels Tatnachweis 174 1 § 340 StGB Straftaten gegen den Staat, die öffentliche Ordnung (außer unerlaubtem Entfernen vom Unfallort) und im Amt Einsatz von Pfefferspray durch einen Polizeibeamten gegen einen Fotografen - Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO mangels Tatnachweis Anlage zu Frage 1, Drs. 6/11671 Seite 19 von 21 175 1 § 340 StGB Straftaten gegen den Staat, die öffentliche Ordnung (außer unerlaubtem Entfernen vom Unfallort) und im Amt Einsatz von Pfefferspray durch mehrere Polizeibeamte gegen einen Demonstranten sowie Stockschläge; Beschädigung eines Lautsprechers - Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO mangels Tatnachweis 176 § 340 StGB Straftaten gegen den Staat, die öffentliche Ordnung (außer unerlaubtem Entfernen vom Unfallort) und im Amt Schlag durch Polizeibeamten auf die Schulter - Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO, da ein Tatverdächtiger nicht ermittelt werden konnte 177 3 § 123 StGB Straftaten gegen den Staat, die öffentliche Ordnung (außer unerlaubtem Entfernen vom Unfallort) und im Amt Betreten einer Wohnung durch Polizeibeamte zwecks Durchsuchung und Identitätsfeststellung - Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO mangels Tatnachweis 178 § 340 StGB Straftaten gegen den Staat, die öffentliche Ordnung (außer unerlaubtem Entfernen vom Unfallort) und im Amt Körperverletzung durch polizeilichen Einsatz von Reizstoffen zum Nachteil des Teilnehmers einer Gegendemonstration zur OfD-Veranstaltung - Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO mangels Vorliegens einer Straftat 179 § 303 StGB Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte Anbringung eines Schriftzuges an einer Hausfassade („12.12. NAZi JAGEN!“) links Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO, da ein Tatverdächtiger nicht ermittelt werden konnte 180 § 303 StGB Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte Anbringung mehrerer Schriftzuges an einer Hausfassade (u.a. „12.12. NAZi JAGEN!“) links Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO, da ein Tatverdächtiger nicht ermittelt werden konnte 181 § 340 StGB Straftaten gegen den Staat, die öffentliche Ordnung (außer unerlaubtem Entfernen vom Unfallort) und im Amt Unbekannter Geschädigter wird von unbekanntem Polizeibeamten über die Motorhaube eines abgeparkten PKW zu Boden gestoßen - Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO, da ein Tatverdächtiger nicht ermittelt werden konnte 182 1 § 29 BtMG Straftaten nach anderen Bundes- und Landesgesetzen Bürger findet Smartphone. Bei der Prüfung des Inhalts wurden Abbildungen von Betäubungsmitteln und Personen, die solches konsumieren, festgestellt - Absehen von der Verfolgung gemäß § 31a BtMG Anlage zu Frage 1, Drs. 6/11671 Seite 20 von 21 183 § 340 StGB Straftaten gegen den Staat, die öffentliche Ordnung (außer unerlaubtem Entfernen vom Unfallort) und im Amt Geschädigter wird von Polizeibeamten mit einem Schlagstock auf den Oberschenkel geschlagen. - Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO, da ein Tatverdächtiger nicht ermittelt werden konnte 184 1 § 125a StGB Straftaten gegen den Staat, die öffentliche Ordnung (außer unerlaubtem Entfernen vom Unfallort) und im Amt Ermittelter Beschuldigter aus Verfahren zu Nr. 53 links Ermittlungen dauern an 185 1 § 29 BtMG Straftaten nach anderen Bundes- und Landesgesetzen Bei einer Durchsuchung in anderer Sache wird beim Beschuldigten eine betäubungsmittelverdächtige Substanz (1,42 g netto) aufgefunden. Es handelt sich offenbar um Cannabis/ Marihuana . links Ermittlungen dauern an 186 1 § 125a StGB Straftaten gegen den Staat, die öffentliche Ordnung (außer unerlaubtem Entfernen vom Unfallort) und im Amt Ermittelter Beschuldigter aus Verfahren zu Nr. 53 links Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 187 1 § 125a StGB Straftaten gegen den Staat, die öffentliche Ordnung (außer unerlaubtem Entfernen vom Unfallort) und im Amt Ermittelter Beschuldigter aus Verfahren zu Nr. 53 links Ermittlungen dauern an Anlage zu Frage 1, Drs. 6/11671 Seite 21 von 21 188 1 § 125a StGB Straftaten gegen den Staat, die öffentliche Ordnung (außer unerlaubtem Entfernen vom Unfallort) und im Amt Ermittelter Beschuldigter aus Verfahren zu lfd. Nr. 53 links Ermittlungen dauern an 189 1 § 125a StGB Straftaten gegen den Staat, die öffentliche Ordnung (außer unerlaubtem Entfernen vom Unfallort) und im Amt Ermittelter Beschuldigter aus Verfahren zu lfd. Nr. 53 links Ermittlungen dauern an 190 1 § 125a StGB Straftaten gegen den Staat, die öffentliche Ordnung (außer unerlaubtem Entfernen vom Unfallort) und im Amt Mehrere unbekannte Täter greifen Polizeibeamte massiv durch Bewurf mit Glasflaschen, Ästen und Steinen und mittels Hiebwaffen an. Tatverdächtiger wurde anhand polizeilich erfassten Bildmaterials als Täter bekannt gemacht. links Ermittlungen dauern an KA6-11671 KA6-11671_Anlage 2018-01-23T09:23:51+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes