STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/11672 Thema: Nachfrage zu Drs 6/9716 — Abschiebungen von aus Afghanistan Geflüchteten Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Staatsregierung hat entschieden ab dem Jahr 2018 bei Anfragen zu Zahlen im Bereich Asyl auf die Daten des Ausländerzentralregisters (AZR) zurückzugreifen. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass sich die bislang vorhandenen Inkonsistenzen im AZR aufgrund einer im Jahr 2017 durchgeführten Bereinigungsaktion vermindert haben. Zudem erlaubt das AZR eine weitere Ausdifferenzierung, die den Fragestellungen eher gerecht wird, als die Datenbank der Zentralen Ausländerbehörde in Sachsen. Frage 1: Wie viele afghanische Asylbewerber und Flüchtlinge im Asylverfahren und mit Anerkennung/ Asylberechtigung leben derzeit in Sachsen? Ausweislich der statistischen Erfassung im AZR befanden sich zum Stichtag 30. November 2017 insgesamt 3.754 afghanische Asylbewerber im Freistaat Sachsen im Asylverfahren. Zudem weist das AZR für den Freistaat Sachsen zum genannten Stichtag insgesamt 2.294 afghanische Personen mit asylrechtlichem Schutzstatus aus (elf Personen mit Anerkennung als Asylberechtigte, 1.492 Personen mit zuerkannter Flüchtlingseigenschaft und 791 Personen mit subsidiärem Schutz). MIK ••».MI. 11. l e Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24a-1053/42/6 Dresden, 30. Januar 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMIN1STER1UM DES INNERN Frage 2: Wie viele vollziehbar ausreisepflichtige afghanische Geflüchtete halten sich derzeit in Sachsen auf? (bitte nach Ort der Unterbringung, Familienkonstellation, Geschlecht, Alter und Grund der Duldung — Passbeschaffung o.a. - differenzieren ) Mit Stichtag 30. November 2017 waren im AZR 686 vollziehbar ausreisepflichtige afghanische Personen für Sachsen verzeichnet. Die AZR-Statistik weist die nachfolgend aufgeführten Duldungsgründe aus: Aussetzung der Abschiebung (Duldungen) 541 Duldung nach § 60a Abs. 1 AufenthG Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG aus sonstigen Gründen Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG (fam. Bindungen zu Duldungsinh . fehlende Reisedokumente oder medizinische Gründe) Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG wegen fehlender Reisedokumente Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG Duldung nach § 60a AufenthG (alt) 32 214 9 274 11 1 ' Ausreisepflichtige insgesamt 686 Es wird darauf hingewiesen, dass die Zahl der vollziehbar ausreisepflichtigen Personen in der AZR-Statistik auch ausreispflichtige Personen ohne Asylverfahren erfasst. Eine nähere statistische Differenzierung im Sinne der Fragestellung ist durch das AZR nicht möglich. Frage 3: Wie viele Geflüchtete aus Afghanistan wurden seit Jahresbeginn 2017 aus Sachsen abgeschoben? (bitte nach nach Familienkonstellation, Geschlecht, Alter, Ort der letzten Unterbringung sowie Zielstaat der Abschiebung aufschlüsseln) Aus Sachsen wurden im Jahr 2017 sieben afghanische Staatsangehörige abgeschoben . Freistaat SACHSEN Familienkonstellation Geschlecht m/w Alter Zuständiger Landkreis /Kreisfreie Stadt Zielstaat 1. - Einzelperson (Überstellung zum Bruder) m 15 Vogtlandkreis Schweiz 2. Einzelperson m 34 Mittelsachsen Norwegen 3. Ehepaar m, w 63, 58 LK Leipzig Schweiz 4. Einzelperson m 27 Erzgebirgskreis Österreich 5. Einzelperson m 24 Chemnitz Afghanistan 6. Einzelperson m 24 Görlitz Afghanistan Seite 2 von 3 STAATS1V11N1STEREJM DES INNERN Frage 4: Wie viele afghanische Staatsangehörige sind im Jahr 2016 und bis zum Zeitpunkt der Einreichung dieser Kleinen Anfrage freiwillig ausgereist? (bitte getrennt für 2016/2017 angeben) Der Zahl der freiwillig ausgereisten afghanischen Staatsangehörigen für das Jahr 2016 ist der Antwort der Staatsregierung auf die Frage 4 der Drs.-Nr. 6/9716 zu entnehmen. Für das Jahr 2017 liegen derzeit nur die Angaben zu den freiwilligen Ausreisen von afghanischen Staatsangehörigen zum Stand 30.11.2017 vor: 2017 (Stand 30.11.2017) Geförderte freiwillige Ausreisen nach REAG/GARP* Freiwillige Ausreisen ohne Förderung 39 7 " Quelle: International Organization for Migration (I0M). Zur Zahl der tatsächlichen Ausreisen liegen noch keine Informationen vor. Die Angaben zu den freiwilligen Ausreisen ohne eine Förderung nach dem REAG/GARP-Programm beruhen auf Erkenntnissen der unteren Ausländerbehörden. Frage 5: Wie viele Verwaltungsgerichtsverfahren gab es im Jahr 2017 im Zusammenhang mit Asylanträgen afghanischer Staatsangehöriger? (bitte nach Status und Ergebnis des Verfahrens aufschlüsseln) Die Verfahren vor den Verwaltungsgerichten für den erfragten Zeitraum sind der nachfolgenden Aufstellung zu entnehmen: Freistaat SACHSEN Asylverfahren afghanischer Staatsangehöriger vor den Verwaltungsgerichten in Sachsen im Jahr 2017 anhängig gewordene Verfahren 266 erledigte Verfahren 141 darunter durch gerichtliche Entscheidung (Urteil, Gerichtsbescheid , Beschluss) erledigte Verfahren 141 davon Stattgabe 7 davon teilweise Stattgabe, teilweise Abweisung/ Ablehnung 1 davon Abweisung/Ablehnung 128 am 31.12.2017 anhängige Verfahren 143 ndlichen Grüßen ///i / / v gl " ' 4 1"% Pfof. Dr. Roland Wöller Seite 3 von 3 2018-01-30T12:29:04+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes