STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/11674 Thema: Arbeit der zentralen Beschwerdestelle der sächsischen Polizei — IV. Quartal 2017 und Aktualisierung der kleinen Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange in Drs. 6/10884 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie stellt sich die Soll -/Ist -Personalstärke der zentralen Beschwerdestelle für die sächsische Polizei jeweils zum 1. der Monate November und Dezember 2017 dar? (Bitte aufstellen nach Beamten PVD, VwB und Tarifbeschäftigten, Monaten, Vollzeitstellen, Teilzeitstellen sowie Laufbahngruppen, Besoldungsgruppen und Entgeltgruppen!) Die Personalbesetzung der Zentrale Beschwerdestelle der sächsischen Polizei stellte sich in den Monaten November und Dezember 2017 wie folgt dar: ein Beamter Laufbahngruppe 2.2 Polizeivollzugsbeamter (PvB), B2, in Vollzeit, ein Beamter Laufbahngruppe 2.2 Verwaltungsbeamter (VwB), A15, in Vollzeit, eine Beamtin Laufbahngruppe 2.1 PvB, All, in Teilzeit und eine Tarifbeschäftigte E6, in Vollzeit. Zudem wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 1 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/10093 verwiesen. Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) ZBSt-1053/44/41 Dresden, 30. Januar 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern VVilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 2: Wie viele Beschwerden, Anfragen und Hinweise wurden im IV. Quartal 2017 an die zentrale Beschwerdestelle für die sächsische Polizei gerichtet und wie viele der Beschwerden, Anfragen und Hinweise stammen von Bediensteten der sächsischen Polizei? (Bitte aufschlüsseln nach Monat und Art des Anliegens — Beschwerde , Anfrage, Hinweis —, Adressanten — Beamte/ Tarifbeschäftigte der sächsischen Polizei und Bürger — sowie Bundesland der Adressanten und zahlenmäßiger Zuordnung der Beschwerden, Anfragen und Hinweise zu den Adressanten !) Im 4. Quartal 2017 wurden insgesamt 50 Beschwerden — davon keine von Bediensteten der sächsischen Polizei — und 75 sonstige Anliegen (Bitten, Anfragen, Hinweise) an die Zentrale Beschwerdestelle der sächsischen Polizei gerichtet. Auf die einzelnen Monate aufgeschlüsselt ergeben sich folgende Zahlen: Monate Oktober November Dezember Beschwerden 19 16 _ 15 sonstige Anliegen 32 26 17 Eine differenzierte Darstellung der von Beschwerden und sonstigen Anliegen Betroffenen (Adressaten) ist nicht möglich, da die übersandten Anliegen nur zum Teil auf das Handeln konkreter Personen hinweisen. Eine Zuordnung der Beschwerdeführer/Petenten nach Bundesländern ist nicht möglich, da häufig nur Namen und E -Mail -Adressen angegeben werden. Frage 3: Wie viele Beschwerden gegen Beamtinnen und Beamte sowie Tarifbeschäftigte der sächsischen Polizei aus 2016 und dem I. bis. III. Quartal 2017, die in den Kleinen Anfragen in Drs. 6/7715, Drs. 6/10093 und Drs. 10884 noch nicht berücksichtigt werden konnten, und aus dem IV. Quartal 2017 wurden mit welchem Ergebnis bearbeitet und zu welchen dienstrechtlichen Konsequenzen führten diese Beschwerden ? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Monat und Art der Beschwerde sowie Art der dienstrechtlichen Konsequenz!) Eine im Jahr 2016 eingereichte Beschwerde wurde noch nicht abschließend bearbeitet. Von den im Jahr 2017 eingereichten Beschwerden wurden mit Stand 31. Dezember 2017 184 Beschwerden abschließend bearbeitet. Im Ergebnis der Prüfung erwiesen sich 14 als begründet, 46 als teilweise begründet und 111 als unbegründet. Zu 13 Beschwerden konnte keine Entscheidung getroffen werden, u. a. weil die Sachverhalte andere Behörden betrafen, zur rechtlichen Würdigung der Staatsanwaltschaft vorgelegt wurden oder nicht aufklärbar waren. Zu dienstrechtlichen Konsequenzen trifft die Zentrale Beschwerdestelle der sächsischen Polizei keine Entscheidungen. Auf die zusammenfassende Antwort der Staatsregierung auf die Fragen 3 bis 5 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/5008 wird verwiesen. Eine im Januar 2016 und eine im August 2017 eingereichte Beschwerde führten jeweils zu einer mitgeteilten dienstrechtlichen Konsequenz. Seite 2 von 3 STAATSMIN1STERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 4: Wie viele Hinweise an die zentrale Beschwerdestelle für die sächsische Polizei bezogen sich auf die Verbesserung der Arbeit der Polizei und welche Kritikpunkte wurden dabei im Wesentlichen vorgebracht? Die im Jahr 2017 als sonstige Anliegen vorgetragenen 415 Sachverhalte enthielten auch zahlreiche Hinweise. Eine genaue statistische Angabe ist nicht möglich, da die Anliegen häufig Bitten, Hinweise und Anfragen im Komplex beinhalten. Die mit Stand 31. Dezember 2017 bearbeiteten 398 Anliegen enthielten keine Hinweise, welche die praktizierte polizeiliche Arbeit grundsätzlich betreffen oder landesweit die Veränderung von Arbeitsweisen erfordern. Wesentliche Themen waren Hinweise auf vermeintliche örtliche Kriminalitätsschwerpunkte sowie auf örtliche Schwerpunkte für eine polizeiliche Verkehrsüberwachung, Bitten um polizeiliche Präsenz in konkreten örtlichen Bereichen, um Überprüfung von Verkehrsunfallaufnahmen, um eine angemessene Stellenausstattung der Polizei und bezüglich der beschleunigten Bearbeitung von Strafanzeigen in konkreten Einzelfällen. Frage 5: Welche straf- und disziplinarrechtlichen Konsequenzen erfolgten bisher aus den Beschwerden in 2016 und 2017 an die zentrale Beschwerdestelle für die sächsische Polizei? Die in den Jahren 2016 und 2017 bei der Zentralen Beschwerdestelle der sächsischen Polizei eingereichten Beschwerden führten bislang zu keinen mitgeteilten strafrechtlichen oder disziplinarrechtlichen Sanktionen. Pref. Dr:Roland Wöller Mit fir7undlichi en Grüßen f. D fi4a Seite 3 von 3 2018-01-30T12:35:22+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes