STAATSM1N1STER1UM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/11676 Thema: Personalsituation der Waffenbehörden Ende IV. Quartal 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie stellte sich die (Soll -)Ist -Personalstärke der sächsischen Waffenbehörden zum Stichtag 31.12.2017 dar? (Bitte aufschlüsseln Waffenbehörden ) Zur Ist -Personalstärke in den Waffenbehörden zum Stichtag 31. Dezember 2017 wird auf die Anlage 1 verwiesen. Darüber' hinaus wird von einer Beantwortung abgesehen. Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich . Sie ist daher lediglich in Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. Letzteres ist hier der Fall, denn die Soll -Personalausstattung der Waffenbehörden gehört zu den Selbstverwaltungsangelegenheiten der Landkreise und Kreisfreien Städte. Selbstverwaltungsaufgaben unterliegen nur der Rechtsaufsicht, nicht aber der Fachaufsicht. Im Zuständigkeitsbereich der Rechtsaufsicht können die Staatsregierung bzw. die hierfür zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden vom Informationsrecht nach § 113 Sächsische Gemeindeordnung nur Gebrauch machen, wenn im Einzelfall Anhaltspunkte für eine bevorstehende oder bereits erfolgte Rechtsverletzung vorliegen. Dies ist im vorliegenden Fall nicht gegeben, denn die Frage richtet sich ausschließlich auf die Erhebung statistischer Daten. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 36-1053/44/36 Dresden, 30. Januar 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMIN1STERIUM DES INNERN Frage 2: Wie stellt sich die Zahl der in Sachsen zugelassenen Schusswaffen jeweils zum Stichtag 31.12.2017 nach EU-Feuerwaffenrichtlinie dar? (Bitte aufschlüsseln nach Stichtag und Landkreisen sowie Kreisfreien Städten und Waffenart entsprechend der Kategorisierung der EU-Feuerwaffenrichtlinie!) Zur Anzahl der registrierten erlaubnispflichtigen Waffen und Waffenteile im Privatbesitz nach EU -Kategorien zum Stichtag 31. Dezember 2017 wird auf die Anlage 2 verwiesen . Die Waffenstatistik, die das Bundesverwaltungsamt den Ländern monatlich zur Verfügung stellt, weist eine Differenzierung nach EU -Kategorien nur für Waffen und Waffenteile aus, die sich aktuell in privatem Besitz befinden. Für die Gesamtzahl aller registrierten Schusswaffen, also auch derjenigen Waffen, die zwischenzeitlich beispielsweise an Händler überlassen, ausgeführt oder vernichtet wurden, wird eine solche Differenzierung nicht vorgenommen. MVre ndlichen Grüßen P f. r.1 Roland VVöller Anlagen: 2 Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 Anlage 1 zu Drs.-Nr. 6/11676 Personalsituation in den Waffenbehörden in Vollzeitäquivalenten Landkreis/ Kreisfreie Stadt 31.12.2017 Stadt Chemnitz 1,7 Erzgebirgskreis 2,2875 Landkreis Mittelsachsen 3,0 Landkreis Zwickau 1,8 Vogtlandkreis 4,0 Stadt Dresden 3,81 Landkreis Görlitz 1,85 Landkreis Meißen 2,0 Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 2,0 Landkreis Bautzen 1,5 Stadt Leipzig 3,0 Landkreis Leipzig 2,2 Landkreis Nordsachsen 1,5 1Für die Aufgaben der Landeshauptstadt Dresden als untere Waffenbehörde, untere Jagdbehörde und für die von den Gemeinden und Landkreisen zu erledigenden Aufgaben im Sprengwesen stehen im Ordnungsamt der Landeshauptstadt Dresden insgesamt vier Planstellen zur Verfügung. Eine dieser drei Planstellen enthält jedoch zusätzlich Aufgaben zur Erteilung von Erlaubnissen zur Ausübung der Heilkunde. Anlage 2 zu Drs.-Nr. 6/11676 Frage 2 Anzahl registrierter Waffen und Waffenteile nach EU -Kategorie (Stand Dezember 2017) Kategorie A Kategorie B Kategorie C Kategorie D Stadt Chemnitz 0 2.617 1.596 502 Erzgebirgskreis 1 7.663 8.113 1.984 Landkreis Mittelsachsen 0 5.242 5.286 1.591 Landkreis Zwickau 1 5.177 4.795 1.463 Vogtlandkreis 0 4.956 5.845 1.439 Stadt Dresden 8 5.884 3.259 989 Landkreis Görlitz 0 3.558 4.599 1.377 Landkreis Meißen 0 3.887 4.127 1.387 Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 0 6.308 5.280 1.516 Landkreis Bautzen 0 5.426 6.376 2.277 Stadt Leipzig 0 4.302 3.037 1.030 Landkreis Leipzig 0 4.821 5.357 1.878 Landkreis Nordsachsen 2 4.199 5.501 1.811 2018-01-30T12:36:17+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes