STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/11679 Thema: Schusswaffeneinsatz der sächsischen Polizei im 2. Halbjahr 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie oft mussten Beamte der sächsischen Polizei bzw. Bedienstete der Wachpolizei im 2. Halbjahr 2017 im Dienst Gebrauch von der Schusswaffe machen und wie viele Personen wurden in Folge des Schusswaffeneinsatzes getötet oder verletzt? (Bitte aufschlüsseln nach Polizeidirektion und Grund des Einsatzes!) Zur Beantwortung der Frage wird die auf nachstehende Tabelle verwiesen: Grund Polizeidirektion Schusswaffenge- Fluchtvereitelung Schusswafbrauch in Fällen bei Verdacht ei- fengebrauch von Notwehr/ nes Verbrechens zum Töten Nothilfe, Leibes- oder eines gefährlicher, und Lebensge- „gleichgestellten kranker oder fahr in sonstigen Vergehens" verletzter Fällen Tiere Chemnitz - - 66 Dresden - 3 (Warnschüsse) 62 Görlitz 1 - 61 Leipzig - - 86 Zwickau - - 63 Es wurde eine Person in Folge des Schusswaffeneinsatzes getötet. 4, 11111M11 Zff lk. treerr Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-1053/44/34 Dresden, 30. Januar 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6,7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN 111? 1M 3 Frage 2: Wie oft setzten Beamte der sächsischen Polizei bzw. Bedienstete der Wachpolizei im Jahr 2017 im Dienst die Schusswaffe a) gegen Menschen, b) gegen Tiere, c) gegen Sachen ein und d) zum Zweck des Warnschusses? (Bitte aufschlüsseln nach Polizeidirektionen, Beamten und Bediensteten der Wachpolizei!) Zur Beantwortung der Frage wird auf die Anlage 1 verwiesen. Frage 3: Welche Schusswaffen werden gegenwärtig von der sächsischen Polizei verwendet ? (Bitte aufschlüsseln nach Anzahl, Waffentyp und Modell sowie Verwendungsbereich !) Zur Beantwortung der Frage wird auf die Anlage 2 verwiesen. Von einer Beantwortung der Frage, welche Schusswaffenmodelle den Spezialeinheiten bzw. -kräften zur Verfügung stehen, wird abgesehen. Einer Beantwortung stehen überwiegende Belange des Geheimschutzes sowie der Schutz der Rechte Dritter im Sinne des Artikel 51 Absatz 2, 2. Alternative Sächsische Verfassung (SächsVerf) entgegen . Die Staatsregierung ist sich der herausgehobenen Bedeutung des parlamentarischen Fragerechts für die in der Verfassung verankerte Funktion des Abgeordneten bewusst. Allerdings ist dieses Fragerecht nicht schrankenlos. Bei ihrer Entscheidung hatte die Staatsregierung eine Abwägung zwischen dem Informationsrecht des Abgeordneten und den Geheimschutzbelangen sowie den Rechten Dritter durchzuführen. Diese verfassungsimmanenten Schranken würden bei einer Beantwortung überschritten, da mit den Fragen Informationen über die Ausstattung der sächsischen Polizei begehrt werden , aus denen die polizeitechnische Leistungsfähigkeit hervorgeht und damit auf taktische Vorgehensweisen insbesondere der Spezialeinheiten geschlossen werden kann. Im vorliegenden Falle sind wichtige Geheimschutzbelange betroffen, weil die Bekanntgabe polizeilich einsatzrelevanter Ausstattungsdetails dem Wohl des Bundes oder Landes Nachteile bereiten würde. Nachteile sind in diesem Zusammenhang dann als relevant anzusehen, wenn wesentliche Interessen, wie die Funktionsfähigkeit des Bundes oder eines Landes, betroffen sind. Dies gilt insbesondere auch für Arbeitsweisen der für die innere Sicherheit tätigen Behörden (BVerfG, Beschluss v. 26. Mai 1981 - 2BvR 215/81, BVerfGE 57, 250 [284]). Die vollständige Beantwortung der Frage würde die taktische und technische Einsatzfähigkeit der Spezialeinheiten bzw. -kräfte der sächsischen Polizei offenbaren. Mithin würde dem polizeilichen Gegenüber durch die Bekanntgabe des konkreten Waffenmodells die Möglichkeit eröffnet werden, sich mit polizeilicher Spezialeinsatztechnik zu befassen, diese zu analysieren und als Folge hiervon geeignete Gegenstrategien (z. B. Schutzvorkehrungen) zu entwickeln. Die uneingeschränkte Beantwortung im Wege der Kleinen Anfrage würde dem Wohl mindestens des Freistaates Sachsen Nachteile bereiten . Freistaat SACHSEN Seite 2 von 3 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Mr3 Aufgrund der hohen Rechtsgüter, die durch polizeiliche Maßnahmen zu schützen sind, kommt in der Regel auch eine Mitteilung an den Landtag im Wege „Verschlusssache — Nur für den Dienstgebrauch" nicht in Betracht bzw. muss sie bei der durchzuführenden Abwägung mit der Beeinträchtigung dieser Rechtsgüter zurücktreten. Der erforderliche Geheimschutz sowie der Schutz des Rechtsguts Leben und körperliche Unversehrtheit kann nur dann hinreichend gewährleistet werden, wenn die Informationsübermittlung gänzlich unterbleibt. Sollten Informationen selbst unbeabsichtigt an die Öffentlichkeit gelangen, bestünde eine Gefahr für die benannten Rechtsgüter, die gerade vermieden werden soll. Frage 4: Wie viele Beamte der sächsischen Polizei haben im 2. Halbjahr 2017 sich selbst oder Kollegen im Einsatz oder im Schießtraining durch bewussten oder versehentlichen Schusswaffengebrauch bzw. durch Schießunfall getötet oder verletzt? (Bitte aufstellen nach Training, Einsatz, Selbst-, Fremdtötung bzw. -verletzung!) Frage 5: Wie viele Bedienstete der sächsischen Wachpolizei haben im 2. Halbjahr 2017 sich selbst oder Kollegen im Einsatz oder im Schießtraining durch bewussten oder versehentlichen Schusswaffengebrauch bzw. durch Schießunfall getötet oder verletzt? (Bitte aufschlüsseln nach Training, Einsatz, Selbst-, Fremdverletzung !) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5: Vorkommnisse im Sinne der Fragestellungen sind nicht bekannt. MitAeundjicheniGrüßen Frof. Dr. Roland Wöller Anlagen: 2 /4. Freistaat SACHSEN Seite 3 von 3 Anlage 1 zu Drs.-Nr. 6/11679 Schusswaffengebrauch gegen Menschen Schusswaffengebrauch gegen Tiere Schusswaffengebrauch gegen Sachen Warnschuss Polizeidirektion Chemnitz Polizeivollzugsbedienstete - 66 - - Wachpolizei - - - - Polizeidirektion Dresden Polizeivollzugsbedienstete - 130 - 4 Wachpolizei - 2 - - Polizeidirektion Görlitz Polizeivollzugsbedienstete 1 61 - - Wachpolizei - - - - Polizeidirektion Leipzig Polizeivollzugsbedienstete - 150 - - Wachpolizei - - - - Polizeidirektion Zwickau Polizeivollzugsbedienstete - 120 - - Wachpolizei - 2 - - Waffentyp Waffenmodell Anzahl Verwendungsbereich Maschinengewehr 8 Einsatzeinheiten Maschinenpistole H&K, MP5, Kaliber 9mm 2.266 alle poliz. Organisationseinheiten, außer reine OE der Verwaltung H&K, MP5 FX, Kaliber 9mm 38 Bereiche der Aus- und Fortbildung (FX-Ausführung) H&K, MP5 PT, Kaliber 9mm 5 Bereiche der Aus- und Fortbildung der (Plasttraining-Ausführung) 19 Spezialeinheiten 13 Aus- und Fortbildung/Spezialeinheiten Granatpistole 197 Einsatzeinheiten sonstige verbotende Schusswaffe 13 Aus- und Fortbildung/Spezialeinheiten halbautomatische Pistole (Selbstladepistole) H&K, SFP9, Kaliber 9mm 11.003 alle Bereiche der Polizei mit Polizeivollzugsbediensteten H&K, SFP9 FX 295 Bereiche der Aus- und Fortbildung (FX-Ausführung) H&K, P7M8, Kaliber 9mm 8.842 alle Bereiche der Polizei mit Polizeivollzugsbediensteten H&K, P7 FX 97 Bereiche der Aus- und Fortbildung (FX-Ausführung) H&K, P7/M8 FX 6 Bereiche der Aus- und Fortbildung (FX-Ausführung) H&K, P7/M13, Kaliber 9mm 155 Bereiche der Aus- und Fortbildung H&K, P7/M13 FX 2 Bereiche der Aus- und Fortbildung (EX -Ausführung) H&K, P10, Kaliber 9mm 114 alle Bereiche der Polizei mit Polizeivollzugsbediensteten H&K, P2000, Kaliber 9mm 123 alle Bereiche der Polizei mit Polizeivollzugsbediensteten MAUSER, P08, Kaliber 9mm 1 Bereiche der Aus- und Fortbildung WALTHER, P08, Kaliber 9mm 2 Bereiche der Aus- und Fortbildung WALTHER, PPQM3, Kaliber 9mm 3 Sonderausstattung für Beamte WALTHER, P99, Kaliber 9mm 5 Sonderausstattung für Beamte SIG-SAUER, P226, Kaliber 9mm 7 Sonderausstattung für Beamte 169 Spezialeinheiten 358 Aus- und Fortbildung/Spezialeinheiten Revolver S&W, Modell 60, Kaliber .38 2 Bereiche der Aus- und Fortbildung 86 Spezialeinheiten Signalpistole Leuchtpistole, Modell 1001 Kaliber 26,5mm 3 Bereiche der Aus- und Fortbildung halbautomatische Büchse 160 Spezialeinheiten/Einsatzeinheiten 27 Spezialeinheiten 11 Aus- und Fortbildung/Spezialeinheiten Vorderschaftrepetierflinte 14 Aus- und Fortbildung/Spezialeinheiten MAVERIK, Kaliber 12/70 2 Bereiche Aus- und Fortbildung 6 Einsatzeinheiten halbautomatische Flinte 14 Spezialeinheiten SAXONIA, Semi Pump Kaliber 12/76 4 Bereiche Aus- und Fortbildung Einzellader Büchse 20 Spezialeinheiten Doppelflinte 2 Spezialeinheiten ROSSI, Hahn -Doppelflinte, Kaliber 12/76 2 Bereiche der Aus- und Fortbildung Schreck-, Reizstoff- und Signalwaffe mit „PTB im Kreis" Schreckschusspistolen, Kaliber 9mm 9 Bereiche der Aus- und Fortbildung, Fachdienste Schreckschussrevolver, Kaliber 9mm 51 Bereiche der Aus- und Fortbildung, Fachdienste Anmerkungen: 1. Bei der Erfassung der o. g. Waffen wurde auf Art, Umfang und Anzahl der Sportwaffen für die Auswahlmannschaft "Sportschießen" verzichtet (keine polizeil. Nutzung). 2. Eine Unterscheidung zwischen Einsatz- und Lagerwaffen (Revisionswaffen, Einsatzreserve) wurde nicht getroffen. 3. Sondermodelle für ballistische Untersuchungen in Fachbereichen des Landeskriminalamtes wurden nicht erfaßt. 4. Atypische Waffenmodelle, welche als reine Anschauungsobjekte für die Aus- und Fortbildung genutzt werden, wurden nicht erfaßt. 5. Die angeführte Anzahl an Waffen wurden auf Grundlage des zentralen Nachweisprogrammes DALBe erstellt. 6. Durch den sukzessiven Modellwechsel bei der bisher genutzten Standardpistole (Selbstladepistole 9mm x19) sind die Zahlen um die Menge der Neuwaffen erhöht. Nach dem Modellwechsel (2019) regulieren sich die Zahlen wieder auf einen Normalwert. Anlage 2 zu Drs.-Nr. 6/11679 Seite 1 2018-01-30T12:27:34+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes