STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/11680 Thema: Waffenrechtliche Erlaubnisse — Ausnahmen vom Waffengesetz IV. Quartal 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Personen welcher Behörden und Dienststellen, die unter die Regelungen des § 55 WaffG fallen, waren zum Stichtag 31.12.2017 berechtigt , in Sachsen während ihrer dienstlichen Tätigkeit Waffen in der Öffentlichkeit zu führen? (Bitte aufschlüsseln nach Behörden und Dienststellen!) Frage 2: Wie viele Personen welcher Behörden und Dienststellen, die unter die Regelungen des § 55 WaffG fallen, waren zum Stichtag 31.12.2017 berechtigt , in Sachsen außerhalb ihrer dienstlichen Tätigkeit Waffen in der Öffentlichkeit zu führen? (Bitte aufschlüsseln nach Behörden und Dienststellen!) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Die Staatsregierung geht davon aus, dass sich die Fragestellungen nur auf Behörden und Dienststellen beziehen, die in ihrem Verantwortungsbereich liegen. § 55 Abs. 1 WaffG nimmt die Bediensteten der obersten Landesbehörden und der Polizeien der Länder von den Bestimmungen des Waffengesetzes aus, soweit diese dienstlich tätig werden. Außerhalb des Dienstes dürfen nur Polizeivollzugsbedienstete Waffen führen, soweit sie durch Dienstvorschriften hierzu ermächtigt sind. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 36-11053/44/30 Dresden, 30. Januar 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMIN1STERIUM DES INNERN Gemäß § 55 Abs. 2 WaffG können Bescheinigungen zum Führen von Waffen an Personen erteilt werden, die wegen der von ihnen wahrzunehmenden hoheitlichen Aufgaben erheblich gefährdet sind. Darüber hinaus können Bedienstete auf der Grundlage des § 55 Abs. 6 WaffG in Verbindung mit § 4 der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Durchführung des Waffengesetzes (SächsWaffGDVO) Waffen tragen, soweit sie in Erfüllung ihnen obliegender Aufgaben dienstlich tätig werden. Nachfolgend wird die Anzahl der Personen dargestellt, die zum Stichtag 31. Dezember 2017 auf der Grundlage des § 55 Abs. 1 und 6 WaffG berechtigt waren, Waffen in der Öffentlichkeit zu führen. Bescheinigungen nach § 55 Abs. 2 WaffG wurden bisher nicht erteilt. Freistaat SACHSEN Dienststellen Anzahl Personen zu Frage 1 Anzahl Personen zu Frage 2 Staatsministerium des Innern 54 54 Polizeidirektion Chemnitz 1.679 1.603 Polizeidirektion Dresden 2.242 2.146 Polizeidirektion Görlitz 1.256 1.213 Polizeidirektion Leipzig 2.459 2.347 Polizeidirektion Zwickau 1.041 996 Präsidium der Bereitschaftspolizei 2.538 1.336 Landeskriminalamt 719 716 Polizeiverwaltungsamt 101 101 Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) 387 57 Landesamt für Verfassungsschutz 42 - Landesdirektion Sachsen 1 Staatsbetrieb Sachsenforst 10 Justizvollzugsanstalt Chemnitz 2 - Justizvollzugsanstalt Dresden 10 - Justizvollzugsanstalt Görlitz 1 Justizvollzugsanstalt Leipzig 2 Justizvollzugsanstalt Torgau 1 Justizvollzugsanstalt Waldheim 7 Justizvollzugsanstalt Zeithain 1 - Jugendstrafvollzugsanstalt Regis-Breitingen 2 Finanzamt Annaberg 1 Finanzamt Bautzen 1 - Finanzamt Chemnitz-Mitte 1 - Finanzamt Chemnitz-Süd 80 Finanzamt Dresden -Nord 78 Finanzamt Dresden -Süd 1 Finanzamt Eilenburg 1 - Finanzamt Freiberg 1 Finanzamt Görlitz 1 Finanzamt Grimma 1 Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Finanzamt Hohenstein-Ernstthal 2 Finanzamt Leipzig I 4 Finanzamt Leipzig II 68 Finanzamt Löbau 1 - Finanzamt Meißen 1 Finanzamt Mittweida 1 Finanzamt Oschatz 1 Finanzamt Pirna 2 Finanzamt Plauen 2 Finanzamt Schwarzenberg 1 - Finanzamt Stollberg 1 Finanzamt Zschopau 1 Finanzamt Zwickau 2 Landkreis Mittelsachsen 6 Landkreis Görlitz 4 Landkreis Leipzig 3 Stadt Chemnitz 21 Stadt Dresden 30 Stadt Leipzig 124 Frage 3: Wie viele weitere Personen, die nicht in den Angaben über die Anzahl der waffenrechtlichen Erlaubnisse der Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage in Drs. 6/10073 enthalten sind, besaßen zum Stichtag 31.12.2017 die Berechtigung , während und außerhalb ihrer Dienst-, bzw. Arbeitszeit Waffen zu führen? (Bitte aufschlüsseln nach rechtlicher Norm der waffenrechtlichen Erlaubnis, Behörde , Dienst- bzw. Arbeitsstelle und innerhalb und außerhalb ihrer Dienst-, bzw. Arbeitszeit!) Keine Person besaß zum Stichtag 31. Dezember 2017 eine Berechtigung im Sinne der Fragestellung. Mit freundlicher} Grüßen / Pr f. DiPrbf! Dr:Rotere Wöller Seite 3 von 3 2018-01-30T12:32:40+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes