STAATSM1N1STER1UM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/11681 Thema: Straftaten unter Verwendung von Waffen und Sprengstoffen in Sachsen, IV. Quartal 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Angaben im Sinne der Fragestellungen liegen in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht vor. Recherchiert wurde insofern im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS) nach der Straftat Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion gemäß § 308 Strafgesetzbuch (StGB) sowie Straftaten nach dem SprengG. Die Rechercheergebnisse wurden anschließend, soweit zur Beantwortung einzelner Fragen erforderlich, mit den Daten des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD- PMK) abgeglichen. Es kann zudem davon ausgegangen werden, dass es sich häufig um noch laufende Ermittlungsverfahren handelt. Alle nachfolgenden Angaben haben daher vorläufigen Charakter. Sie können sich aufgrund von Nachmeldungen und neuen Ermittlungsergebnissen noch verändern . Ein Abgleich mit den Antworten der Staatsregierung auf die Fragen 1 und 2 der Kleinen Anfragen Drs.-Nrn. 6/9086, 6/10071 und 6/10899, welche konkreten Straftaten noch nicht in den bisherigen Antworten enthalten waren, ist nicht möglich. Wie bereits in Absatz 1 der Vorbemerkung sowie in den Vorbemerkungen zu den Antworten der Staatsregierung auf die Kleinen Anfragen Drs.-Nrn. 6/9086, 6/10071 und 6/10899 erläutert, haben die Angaben vorläufigen Charakter. Es wurden sowohl Straftaten nachträglich erfasst , als auch zum Teil auf Grund neuer Erkenntnisse gelöscht (z. B. keine Straftat sondern Ordnungswidrigkeit nach dem SprengG) oder neu klassifiziert . Um dem Anspruch des Fragesteller zu genügen, alle vier Quartale mit aktuellen Daten abzubilden, musste für den kompletten Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2017 neu recherchiert werden (Stand: 9. Januar 2018). Insofern ergeben sich entsprechende Änderungen im ersten, zweiten und dritten Quartal 2017 gegenüber den Antworten der Staatsregierung auf die Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/44/33 Dresden, 30. Januar 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str, 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Fragen 1 und 2 der Kleinen Anfragen Drs.-Nrn. 6/9086, 6/10071 und 6/10899. Frage 1: Wie oft kam es im IV. Quartal 2017 und im I., II. und III. Quartal 2017 (sofern noch nicht in Drs. 6/9086, Drs. 6/10071 und Drs. 6/10899 enthalten) zu Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz (SprengG) und zu Verstößen gegen § 308 StGB? (Bitte aufschlüsseln nach Gesetzesvorschrift, Tatzeit, Tatgemeinde, Tatörtlichkeit, Sprengstoffart, Phänomenbereich!) Insgesamt wurden 641 entsprechende Straftaten erfasst. Diese gliedern sich wie folgt auf die Tatbestände und Monate: Freistaat SACHSEN Tatzeit SprengG § 308 StGB Januar 65 54 Februar 35 15 März 30 10 April 19 17 Mai 31 20 Juni 30 17 Juli 24 23 August 20 20 September 26 10 Oktober 30 8 November 22 11 Dezember 60 44 Die Verteilung nach Tatgemeinden ist in der folgenden Tabelle dargestellt. Gemeinde SprengG § 308 StGB Gemeinde SprengG § 308 StGB Adorf/Vogtland 1 Laußig 2 Arzberg - 1 Lauta 1 1 Aue 10 - Leipzig 87 50 Auerbach/Vogtland 1 - Liebstadt 1 - Bad Brambach - 1 Limbach-Oberfrohna - 3 Bad Düben 2 - Löbau 2 1 Bad Gottleuba- Berggießhübel - 1 Löbnitz 1 - Bad Lausick 1 1 Lohsa 1 1 Bad Muskau 3 1 Lugau/Erzgebirge 1 - Bad Schandau 6 - Lunzenau 1 2 Bad Schlema 1 - Markersdorf 1 - Bärenstein 1 - Markkleeberg 1 5 Bautzen 5 - Markneukirchen - 1 Beilrode - 1 Markranstädt 3 - Bernsdorf (Bautzen) - 1 Meerane 2 Bernsdorf (Zwickau) 1 Meißen 9 2 Bischofswerda 6 - Mittweida - 2 Seite 2 von 8 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Gemeinde SprengG § 308 StGB Gemeinde SprengG § 308 StGB Bohlen 1 2 Moritzburg - 2 Borna 1 2 Mücka 1 Borsdorf 2 1 Mügeln 1 - Bösenbrunn - 2 Mülsen 3 Boxberg/O.L. 1 Neukirch/Lausitz 2 - Brandis 1 - Niederfrohna 1 Breitenbrunn/Erzgebirge 1 - Niesky - 1 Burkau 1 - Nünchritz - 2 Burkhardtsdorf 1 - Obergurig 1 Callenberg 5 Oberlungwitz - 1 Chemnitz 19 20 Oberwiesenthal 1 - Colditz 4 4 Oelsnitz/Vogtland 2 Coswig 1 2 Oschatz 6 1 Crimmitschau - 1 Ostrau - 1 Dahlen - 1 Otterwisch - 1 Delitzsch 1 1 Pegau 1 - Dippoldiswalde 2 - Penig - 3 Döbeln 1 1 Pirna 8 2 Doberschütz 1 - Hauen 8 4 Dohna - 1 Radeberg - 1 Dresden 46 27 Radebeul 4 1 Dürrhennersdorf - 1 Reinsdorf - 1 Dürrröhrsdorf- Dittersbach 1 - Riesa 10 1 Ebersbach-Neugersdorf 5 2 Rietschen 1 Eilenburg 1 - Schkeuditz - 2 Flöha 1 - Schneeberg - 1 Frankenberg/Sachsen 2 2 Schönfeld - 1 Frauenstein - 1 Schwarzenberg/Erzgebirge 1 - Freiberg 5 - Sebnitz 3 - Freital 8 1 Seelitz - 1 Frohburg - 3 Sehmatal 4 Geithain - 1 Sohland a. d. Spree 2 1 Gelenau/Erzgebirge 2 - St. Egidien 1 - Gersdorf - 1 Stollberg/Erzgebirge 2 1 Glauchau 3 - Taucha 1 - Görlitz 8 4 Thalheim/Erzgebirge 1 - Grimma 1 - Thunn - 1 Groitzsch 1 - Tirpersdorf - 1 Großenhain 2 4 Torgau 2 Großolbersdorf 1 - Trebsen/Mulde 1 - Großpostwitz/O.L. 1 - Waldheim 1 - Großröhrsdorf 1 1 Weinböhla 2 1 Grünhain-Beierfeld - 1 Weischlitz 3 Seite 3 von 8 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN ffü Freistaat SACHSEN Gemeinde SprengG § 308 StGB Gemeinde SprengG § 308 StGB Hartmannsdorf 1 - VVeißenberg 2 - Herrnhut 1 2 Weißwasser/O.L. 11 1 Hirschstein - 1 VVermsdorf - 1 Hoyerswerda 4 - Wiedemar 1 - Johanngeorgenstadt 2 - Wilsdruff 1 - Käbschütztal - 1 VVurzen 6 9 Kamenz 2 1 Zeithain 1 2 Kirchberg 1 - Zittau 3 3 Kitzscher 1 - Zschepplin 1 2 Königswartha 1 - Zschopau 1 - Kottmar - 1 Zwickau 14 11 Kubschütz 1 - Zu den Tatörtlichkeiten liegen in 560 Fällen Angaben vor. Dabei sind auch Mehrfachnennungen möglich. Tatörtlichkeit SprengG § 308 StGB Tatörtlichkeit SprengG § 308 StGB Sonstige Tatörtlichkeit im Freien 59 33 Unbewohntes Gebäude 1 1 Wohngebiet/Siedlung 36 51 Wohnblock 2 - Tatörtlichkeiten im Freien 40 36 Vereinsheim - 2 Mehrfamilienhaus 60 15 Ladengeschäft 1 1 Gemeindestraße 34 39 Markt -/Kaufhalle 2 - Wohnraum/Zimmer 63 1 Polizeidienststelle 2 - Parkplatz 10 8 See/Gewässer 1 1 Wohngebäude /Unterkünfte 14 2 Supermarkt 2 - Stadion 14 1 Krankenhaus 2 - Land -/Staatsstraße 13 1 Nebengelass/ Schuppen 2 - Bahnhof 3 8 Freizeitobjekte - 1 Sonstige Verkehrsfläche 3 8 Brücke/Überführung - 1 Einfamilienhaus 6 4 Handwerksbetrieb - 1 Fußgängerzone /Ladenpassage 6 3 Gleisanlage im öffentlichen Verkehrsraum - 1 Verkehrsflächen 6 2 Pension 1 - Grenzübergang 8 - Sonstige Bahnanlage - 1 Bundesstraße 6 2 Schulhof 1 - Hof 4 3 Kleingartenanlage 1 - Haltestelle/Taxistand - 7 Tresorraum - 1 Park 5 1 Sonstige Handels-/ Dienstleistungseinrichtung - 1 Sportanlage 4 1 Industriebetrieb - 1 Geldinstitut/Bank - 5 Sonstige Schule - 1 Markt 3 2 Kaufhaus 1 - Seite 4 von 8 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Tatörtlichkeit SprengG § 308 StGB Tatörtlichkeit SprengG § 308 StGB Wald 4 1 Baumarkt 1 - Imbissstand 1 3 Privatstraße 1 - Öffentliche Grünanlage 3 1 Grundschule - 1 PKW 4 - Bahnanlagen 1 - Wiese/Brachland 3 1 Sonstige Wirtschaftseinrichtung / Unternehmen - 1 Privater Garten 3 1 Toilette - 1 Balkon/Terrasse - 4 Sonstiges Freizeitobjekt - 1 Sonstige gastronomische Einrichtung 1 2 Garagenhof 1 Stadionumfeld 3 - Sonstiges öffentliches Gebäude/Einrichtung - 1 Kinderspielplatz 3 - Bauernhaus/-gehöft - 1 Hausflur!-eingang - 3 Lager/Lagerhalle/ Lagerraum 1 - Ufer/Strand 2 1 Vereinsgebäude/ Parteizentrale - 1 Gaststätte - 3 Spielhalle/Casino 1 - Garage 3 - Elektrogeschäft 1 - Bar 1 1 Hafengelände - 1 Keller 2 - Weide/Koppel 1 Büroraum 2 - Staatsgrenze 1 - Gartenlaube 2 - Wirtschaftseinrichtungen /Unternehmen - 1 Veranstaltungs-/ Vergnügungsgelände 1 1 Cafe - 1 Bahngleis 2 - Reihenhaus - 1 Campingplatz - 2 Handels-/ Dienstleistungseinrichtungen - 1 Industriegelände - 2 Straßenbahn 1 - Tunnel/Unterführung 1 1 Außenwand - 1 Sonstiges Wohngebäude /Unterkunft 2 - Nahverkehrsbahn - 1 Dem Phänomenbereich PMK -rechts- sind sechs Straftaten zuzuordnen, dem Phänomenbereich PMK -links- sechs Straftaten und Phänomenbereich PMK -nicht zuzuordnen - eine Straftat. Im Weiteren wird von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen Seite 5 von 8 STAATSMINISTERIUM DES INNERN einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). Angaben zu Sprengstoffarten werden statistisch nicht erfasst. Es kann zwar gesagt werden, dass es sich in der Mehrzahl der Fälle um das Mitführen bzw. Verwenden von in Deutschland nicht zugelassener Pyrotechnik handelt, aber zur vollständigen Beantwortung der Frage müssten insofern alle 641 in Frage kommenden Ermittlungsverfahren händisch ausgewertet werden. Wenn man einen Zeitansatz von 30 Minuten für die Auswertung eines Ermittlungsverfahrens ansetzt, wären dies über 320 Stunden für die Auswertung aller Ermittlungsverfahren. Bei einer 40 -Stunden -Woche wäre ein Sachbearbeiter über acht Wochen mit dieser Auswertung befasst. Dieses Personal stünde dann für Kernaufgaben des Polizeivollzugsdienstes nicht bzw. nur sehr eingeschränkt zur Verfügung. Die Staatsregierung kam daher bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung sowie der ihr zugeordneten Polizeibehörden andererseits zu dem Ergebnis, dass eine Beantwortung der Frage auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Funktionsfähigkeit der sächsischen Polizei nicht zu leisten ist. Frage 2: Wie viele Straftaten wurden im IV. Quartal 2017 und im I., II. und III. Quartal 2017 (sofern noch nicht in Drs. 6/9086, Drs. 6/10071 und Drs. 6/10899 enthalten) in Sachsen unter Verwendung von Schuss-, Hieb- und Stichwaffen begangen? (Bitte aufschlüsseln nach Landkreisen und Kreisfreien Städten, Art der Waffen und der Straftat, sowie Phänomenbereich!) Recherchiert wurde im PASS für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017 im Freistaat Sachsen nach Straftaten, bei denen im Katalogfeld „Tatmittel" die Werte „Hiebwaffe", „Stichwaffe" oder „Schusswaffe" enthalten sind. Diese Werte umfassen folgende konkret bezeichnete Waffen: Freistaat SACHSEN Hiebwaffe Stichwaffe Hiebwaffe (allgemein) Stichwaffe (allgemein) Kette Ahle Knüppel Messer Schlagring Springmesser Stahlrute Dolch Totschläger Stilett Hiebwaffe Stichwaffe Baseballschläger Seite 6 von 8 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Schusswaffe Faustfeuerwaffe (allgemein) Pistole Vorderladerpistole Feuerzeugpistole Pistolennachbildung Getarnte Kurzwaffe Pfeifenpistole Leuchtpistole Revolvernachbildung Schussapparat Luftpistole Schreckschussrevolver Bolzenschussapparat Schreckschusspistole Schießkugelschreiber Böller Revolver Schießstift Faustfeuerwaffe Schusswaffe Kriegswaffe (allgemein) Flammenwerfer Granatgewehr Kampfrakete Maschinengewehr Panzerabwehrwaffe ABC-Waffe Maschinenkarabiner Artilleriewaffe Kriegswaffe Maschinenpistole Granatwerfer Karabiner Raketenwerfer Schusswaffe Langwaffe (allgemein) Gewehr Jagdgewehr Spazierstockgewehr Schnellfeuergewehr Luftgewehr Stockschirmgewehr Revolvergewehr Langwaffennachbildung Langwaffe Gewehr/abgesägter Lauf Getarnte Langwaffe Der Wert „Waffe" ist ohne nähere Beschreibung enthalten. Insgesamt wurden im o. g. Zeitraum im Freistaat Sachsen 3 559 Straftaten erfasst, bei denen „Waffen" als Tatmittel erfasst wurden. Diese gliedern sich wie folgt auf die Landkreise /Kreisfreien Städte: Landkreis/Kreisfreie Stadt 1. Januar bis 31. Dezember 2017 Bautzen 214 Chemnitz, Stadt 302 Dresden, Stadt 501 Erzgebirgskreis 241 Görlitz 282 Leipzig 181 Leipzig, Stadt 714 Meißen 156 Mittelsachsen 186 Nordsachsen 183 Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 152 Vogtlandkreis 199 Zwickau 248 Seite 7 von 8 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Auf die Straftatenobergruppen verteilen sich die Straftaten wie folgt: Freistaat SACHSEN Straftatenobergruppe 1. Januar bis 31. Dezember 2017 Straftaten gegen das Leben 37 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 13 Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit 1.592 Diebstahl ohne erschwerende Umstände 18 Diebstahl unter erschwerenden Umständen 241 Sonstige Straftatbestände (StGB) 547 Strafrechtliche Nebengesetze 1.111 Die verschiedenen Waffenarten sind in der folgenden Tabelle dargestellt. Hierbei ist zu beachten, dass die Nennung von mehreren Arten je Datensatz möglich ist. Waffenart 1. Januar bis 31. Dezember 2017 Hiebwaffen 547 Stichwaffen 1.873 Schusswaffen 1.126 Waffe ohne nähere Bezeichnung 251 Dem Phänomenbereich PMK -rechts- sind 18 Straftaten, dem Phänomenbereich PMK -links- fünf Straftaten, dem Phänomenbereich PMK -nicht zuzuordnen- sechs Straftaten und dem Phänomenbereich PMK -ausländische Ideologie- vier Straftaten zuzuordnen. Mj,grAindlicherlGrüßpn PreDr. RcPröf. Dr. Roland Wöller Seite 8 von 8 2018-01-30T12:30:00+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes