STAATSMINISTERIUM DES INNERN • 1.11. yead• MEM& / M Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/11682 Thema: Ermittlungen gegen Polizeibeamte 2017 — Aktualisierung der Kleinen Anfragen in Drs. 6/5775, Drs. 6/3806, Drs. 6/2264, Drs. 6/7727 und Drs. 6/10094 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Straf- und Disziplinarverfahren wurden in den Jahren 2013 bis 2017 aufgrund welches Tatvorwurfs/ Dienstvergehens im Amt gegen sächsische Polizeibeamte eingeleitet? (Bitte aktualisiert aufstellen nach Jahren, Verfahrensart und Art des Tatvorwurfs/Dienstvergehens, unter Einbeziehung von Verfahren aufgrund von Anzeigen gegen sächsische Polizeibeamte, Angabe Anzeige von Amts wegen oder durch Anzeigenerstatter!) Frage 2: Wie viele in den Jahren 2013 bis 2017 eingeleitete Straf- und Disziplinarverfahren aus Frage 1 gegen sächsische Polizeibeamte wurden mit welchem Resultat abgeschlossen? (Bitte aktualisiert aufschlüsseln nach Jahren, Verfahrensart und Art des Tatvor-wurfs/Dienstvergehens !) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Die Fragen können im Hinblick auf die Strafverfahren nur im Umfang der anliegenden tabellarischen Aufstellung beantwortet werden, die auf einer Auswertung der Datenbanken der sächsischen Staatsanwaltschaften mit dem Stand 8. Januar 2018 beruht. In dieser Tabelle sind die Verfahren aufgeführt , die nach der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die statistische Erhebung bei den ordentlichen Gerichten und Staatsanwaltschaften (VwV Geschäftsstatistik der ordentlichen Gerichte und Staatsanwaltschaften) vom 15. Dezember 2016 unter den Sach- Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 35-1053/44/35 Dresden, 30. Januar 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN gebietsschlüsseln 52 „Vorsätzliche Tötungsdelikte durch Polizei -bedienstete", 53 „Gewaltausübung und Aussetzung durch Polizeibedienstete" und 54 „Zwang und Missbrauch des Amtes durch Polizeibedienstete" sowie unter dem Sachgebietsschlüssel 51 „Verfahren gegen Justizbedienstete, Richter, Notare, sonstige Amtsträger und Rechtsanwälte wegen Straftaten, die im Zusammenhang mit ihrer Berufsausübung stehen (ohne Korruptionsdelikte)", letztere soweit in den Verfahrensdatenbanken der sächsischen Staatsanwaltschaften als Beruf „Polizist" oder eine ähnliche mit dem Polizeidienst in Verbindung stehende Berufsbezeichnung vermerkt ist, registriert wurden. Die unter diesen Sachgebietsschlüsseln erfassten Verfahren umfassen grundsätzlich nur Straftaten, die einen Bezug zur Dienstausübung der betreffenden Polizeibeamten aufweisen. Die vollständige Beantwortung der zwei Teilfragen, die grundsätzlich auch Straftaten umfassen, die von Polizeibediensteten außerhalb ihrer Dienstausübung begangen wurden, ist nicht möglich. In den Verfahrensdatenbanken der sächsischen Staatsanwaltschaften werden grundsätzlich nur die Personalien eines Beschuldigten erfasst. Zur Erfassung des Berufes kommt es nur, soweit dieser im Zuge der Ermittlungen bekannt geworden ist. Zur vollständigen Beantwortung der beiden Teilfragen müssten daher alle von den sächsischen Staatsanwaltschaften in dem angefragten Zeitraum geführten Ermittlungsverfahren manuell ausgewertet werden. Da von den sächsischen Staatsanwaltschaften bereits in einem Jahr über 200.000 Ermittlungsverfahren betrieben werden, ist dies im Hinblick auf die zur Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden kurzen Frist ohne Einschränkung der Funktionsfähigkeit der sächsischen Staatsanwaltschaften nicht zu leisten. In der beigefügten tabellarischen Aufstellung ist jeweils die Anzahl der Amtsanzeigen bzw. der Anzeigen durch Anzeigeerstatter ausgewiesen, soweit diese Informationen den Datenbanken der sächsischen Staatsanwaltschaften entnommen werden konnten. Zu insgesamt 1.921 in der Anlage aufgeführten Beschuldigten war ein diesbezüglicher Eintrag in den Datenbanken jedoch nicht vorhanden. Zusätzlich zu der o. g. Auswertung müsste auch insoweit eine manuelle Durchsicht und Auswertung der betreffenden Ermittlungsakten vorgenommen werden, um diese Teilfrage vollständig beantworten zu können. Dies kann wegen des hierfür erforderlichen unverhältnismäßigen Aufwandes nicht erfolgen. Zur vollständigen Beantwortung der Frage wären umfangreiche und zeitaufwendige Recherchen in den Aktenbeständen der sächsischen Staatsanwaltschaften und Gerichte erforderlich. Dabei ist der Zeitaufwand für das Ziehen der Akten aus den Geschäftsstellen und staatsanwaltschaftlichen Archiven, der Aufwand zur Beiziehung versendeter Akten, z. B. von Verteidigern, Gerichten, Sachverständigen und Polizei, das Auswerten der Akten und die schriftliche Dokumentation des gefundenen Ergebnisses zu berücksichtigen . Für die entsprechende Auswertung der Akten ist daher von einem Arbeitsaufwand von durchschnittlich mindestens 30 Minuten je Akte auszugehen. Dies zugrunde gelegt, wird der bei den Staatsanwaltschaften für die händische Auswertung der Akten zu insgesamt 1.921 Vorgängen anfallende zeitliche Aufwand auf mindestens 120 Arbeitstage für einen Mitarbeiter geschätzt. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Die Staatsregierung kam daher bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung sowie der ihr nachgeordneten Ermittlungsbehörden andererseits zu dem Ergebnis, dass eine Beantwortung der Frage auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Strafrechtspflege nicht zu leisten ist. Zur Beantwortung der Fragen im Hinblick auf die Disziplinarverfahren wird auf die Anlagen 2 und 3 verwiesen. Hinsichtlich der in den Jahren 2013 bis 2016 eingeleiteten Disziplinarverfahren wird auf die Antworten der Staatsregierung auf die Kleinen Anfragen Drs.-Nrn. 6/546, 6/3806 und 6/7727 verwiesen. Hinsichtlich der abgeschlossenen Disziplinarverfahren konnten solche Disziplinarvorgänge , die zwischenzeitlich einem Verwertungsverbot gemäß § 16 des Sächsischen Disziplinargesetzes (SächsDG) bzw. gemäß § 112 der Disziplinarordnung für den Freistaat Sachsen (SächsDO) in Verbindung mit § 89 Abs. 1 SächsDG unterliegen, nicht berücksichtigt werden. Nach Eintritt des Verwertungsverbots sind die betreffenden Disziplinarvorgänge grundsätzlich zu vernichten (§ 16 Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 Satz 1 SächsDG; § 112 Abs. 2, Abs. 4 Satz 5 SächsDO in Verbindung mit § 89 Abs. 1 SächsDG). 7 / undlicheErüßen P o/ f Dr. Roland itö ler Anlagen: 3 Freistaat SACH SEN Seite 3 von 3 Anlage 1 zur Drs.-Nr. 6/11682 Anzahl in Beschuldigten Eingangsjahr Tatvorwurf staatsanwaltschaftliche Erledigungsart gerichtliche Erledigungsart Amtsanzeige Anzeigeerstatter unbekannt Gesamtergebnis Jahr 2013 3 306 358 667 Amtsanmaßung 5 7 12 § 170 II StPO, Tat erfüllt keinen Straftatbestand 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 4 4 ohne gerichtliche Erledigung 4 4 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 7 7 ohne gerichtliche Erledigung 7 7 Aufbewahren einer Schusswaffe 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Aussageerpressung 1 1 § 170 II StPO, Täterschaft nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Ausspähen von Daten 2 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Bedrohung 6 4 10 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld hins. Straftat nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 3 3 ohne gerichtliche Erledigung 3 3 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 4 4 ohne gerichtliche Erledigung 4 4 Verbindung mit einer anderen Sache 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 Begünstigung 2 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 Beleidigung 16 15 31 § 170 II StPO wegen erwiesener Unschuld 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 § 170 II StPO, Tat erfüllt keinen Straftatbestand 2 1 3 ohne gerichtliche Erledigung 2 1 3 § 170 II StPO, Täterschaft nicht nachweisbar 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 3 3 ohne gerichtliche Erledigung 3 3 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 2 5 7 ohne gerichtliche Erledigung 2 5 7 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 6 6 ohne gerichtliche Erledigung 6 6 Einstellung nach § 170 II StPO, Verfahrenshindernis 2 4 6 ohne gerichtliche Erledigung 2 4 6 Verweisung auf den Weg der Privatklage 1 1 2 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 2 Betrug 2 2 9 13 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung nach § 153a I StPO (Geldbetrag) 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 2 2 4 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 4 Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe (StrafR) 4 4 Antrag Erlass Strafbefehl abgelehnt 2 2 Einstellung nach § 153 Abs.2 StPO Geringfügigkeit - Staatskasse trägt Auslagen 1 1 Freispruch 1 1 Verbindung mit einer anderen Sache 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Diebstahl 10 3 13 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 2 1 3 1 von 26 Anlage 1 zur Drs.-Nr. 6/11682 Anzahl in Beschuldigten Eingangsjahr Tatvorwurf staatsanwaltschaftliche Erledigungsart gerichtliche Erledigungsart Amtsanzeige Anzeigeerstatter unbekannt Gesamtergebnis ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung nach 5 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 6 6 ohne gerichtliche Erledigung 6 6 Körperverletzung im Amt 54 164 218 5 170 II StPO wegen erwiesener Unschuld 5 5 ohne gerichtliche Erledigung 5 5 § 170 II StPO, Rechtfertigungsgrund (nicht § 20) 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 § 170 II StPO, Tat erfüllt keinen Straftatbestand 4 4 ohne gerichtliche Erledigung 4 4 5 170 II StPO, Täterschaft nicht nachweisbar 1 14 15 ohne gerichtliche Erledigung 1 14 15 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 Anklage vor dem Strafrichter 1 1 Freispruch 1 1 Einstellung nach § 153a I StPO (Geldbetrag) 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 Einstellung nach § 170 II StPO 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 Einstellung nach 5 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 5 9 14 ohne gerichtliche Erledigung 5 9 14 Einstellung nach 5 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 8 22 30 ohne gerichtliche Erledigung 8 22 30 Einstellung nach § 17011 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 34 95 129 ohne gerichtliche Erledigung 34 95 129 Einstellung nach § 170 II StPO, Verfahrenshindernis 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung wegen Geringfügigkeit (5153 I StPO) 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstraf,e (StrafR) 1 2 3 Einstellung nach 5 153a StPO (Geldbetrag) 2 2 Freispruch 1 1 Verbindung mit einer anderen Sache 3 3 6 ohne gerichtliche Erledigung 3 3 6 Misshandlung von Schutzbefohlenen 1 1 Einstellung nach 5 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Nachstellung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Nötigung 1 31 28 60 § 170 II StPO, Tat erfüllt keinen Straftatbestand 4 4 ohne gerichtliche Erledigung 4 4 § 170 II StPO, Täterschaft nicht nachweisbar 1 1 2 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 2 Einstellung nach § 153a I StPO (Täter-Opfer-Ausg.) 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung nach 5 154 I StPO 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung nach 5 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 13 15 28 ohne gerichtliche Erledigung 13 15 28 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 9 11 21 ohne gerichtliche Erledigung 1 9 11 21 Einstellung nach § 170 II StPO, Verfahrenshindernis 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Raub 7 7 § 170 II StPO, Tat erfüllt keinen Straftatbestand 7 7 ohne gerichtliche Erledigung 7 7 Räuberische Erpressung 5 5 Einstellung nach 5 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 Einstellung nach 5 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 3 3 3 von 26 Anlage 1 zur Drs.-Nr. 6/11682 Anzahl in Beschuldigten Eingangsjahr Tatvorwurf staatsanwaltschaftliche Erledigungsart gerichtliche Erledigungsart Amtsanzeige Anzeigeerstatter unbekannt Gesamtergebnis Uneidliche Falschaussage 14 8 22 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 2 1 3 ohne gerichtliche Erledigung 2 1 3 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 7 6 13 ohne gerichtliche Erledigung 7 6 13 Verbindung mit einer anderen Sache 3 1 4 ohne gerichtliche Erledigung 3 1 4 Verweisung auf den Weg der Privatklage 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Unterlassene Hilfeleistung 4 2 6 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 2 2 4 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 4 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 Unterschlagung 1 3 4 Einstellung nach 5 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 Untreue 1 1 2 Anklage vor dem Strafrichter 1 1 Einstellung nach § 153a StPO (Geldbetrag) 1 1 Einstellung nach § 153a I StPO (Geldbetrag) 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Urkundenfälschung 1 1 Einstellung nach 5 153a I StPO (Geldbetrag) 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Verfolgung Unschuldiger 20 8 28 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 3 3 ohne gerichtliche Erledigung 3 3 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 6 4 10 ohne gerichtliche Erledigung 6 4 10. Einstellung nach 5 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 2 3 5 ohne gerichtliche Erledigung 2 3 5 Einstellung nach 5 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 7 1 8 ohne gerichtliche Erledigung 7 1 8 Verbindung mit einer anderen Sache 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 Vergehen nach § 29 BtMG 3 3 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 3 3 ohne gerichtliche Erledigung 3 3 Verleitung Untergebenen zu Straftat 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Verletzung der Vertraulichk. des Wortes 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Verletzung des Dienstgeheimnisses 3 9 12 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld hins. Straftat nicht nachweisbar 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 Einstellung nach 5 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 5 von 26 Anlage 1 zur Drs.-Nr. 6/11682 Anzahl in Beschuldigten Eingangsjahr Tatvorwurf staatsanwaltschaftliche Erledigungsart gerichtliche Erledigungsart Amtsanzeige Anzeigeerstatter unbekannt Gesamtergebnis ohne gerichtliche Erledigung 3 3 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 7 8 15 ohne gerichtliche Erledigung 7 8 15 Einstellung nach 5 170 II StPO, Verfahrenshindernis 5 5 10 ohne gerichtliche Erledigung 5 5 10 Einstellung wegen Geringfügigkeit (5153 I StPO) 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Verweisung auf den Weg der Privatklage 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 Betrug 3 2 5 Einstellung nach 5 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 3 3 ohne gerichtliche Erledigung 3 3 Einstellung nach 5 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe (StrafR) 1 1 Geldstrafe (Strafbefehl) 1 1 Bildung krimineller Vereinigungen 1 1 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Diebstahl 6 13 19 Anklage vor dem Strafrichter 1 1 Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens 1 1 Einstellung nach 5 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 1 4 5 ohne gerichtliche Erledigung 1 4 5 Einstellung nach 5 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 2 1 3 ohne gerichtliche Erledigung 2 1 3 Einstellung nach 5 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 2 7 9 ohne gerichtliche Erledigung 2 7 9 Einstellung wegen Geringfügigkeit (5153 I StPO) 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Diebstahl gem. § 244 StGB 3 3 Einstellung nach 5 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 3 3 ohne gerichtliche Erledigung 3 3 Erpressung 2 2 Einstellung nach 5 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 Erschleichen von Leistungen 1 1 Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe (StrafR) 1 1 Geldstrafe (Strafbefehl) 1 1 Fahrlässige Körperverletzung 1 8 9 Anklage vor dem Strafrichter 1 1 Verwarnung unter Strafvorbehalt (Urteil) 1 1 Einstellung nach 5 153a I StPO (Geldbetrag) 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung nach 5 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 1 1 2 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 2 Einstellung nach 5 170 II StPO, Kein öffentliches Interesse 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung nach 5 170 II StPO, keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung nach 5 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung nach 5 170 II StPO, Verfahrenshindernis 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Verweisung auf den Weg der Privatklage 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Fahrlässige Tötung _ 2 2 Anklage vor dem Strafrichter 2 2 Einstellung nach 5 153a StPO (Geldbetrag) 2 2 Falschbeurkundung im Amt 1 2 3 Einstellung nach 5 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 Einstellung nach 5 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 7 von 26 Anlage 1 zur Drs.-Nr. 6/11682 Anzahl in Beschuldigten Eingangsjahr Tatvorwurf staatsanwaltschaftliche Erledigungsart gerichtliche Erledigungsart Amtsanzeige Anzeigeerstatter unbekannt Gesamtergebnis Einstellung nach § 17011 StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 62 99 161 ohne gerichtliche Erledigung 62 99 161 Einstellung nach 5 170 II StPO, Verfahrenshindernis 1 2 3 ohne gerichtliche Erledigung 1 2 3 Einstellung wegen Geringfügigkeit (5153 I StPO) 8 8 ohne gerichtliche Erledigung 8 8 Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe (StrafR) 2 2 Einstellung nach 5 153 Abs.2 StPO Geringfügigkeit - Staatskasse trägt Auslagen 2 2 Verbindung mit einer anderen Sache 1 3 4 ohne gerichtliche Erledigung 1 3 4 Missbrauch von Notrufen 1 1 Einstellung nach 5 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Nachstellung 1 1 Verweisung auf den Weg der Privatklage 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Nötigung 58 22 80 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld hins. Straftat nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung nach 5 153a I StPO (Geldbetrag) 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung nach 5 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 32 9 41 ohne gerichtliche Erledigung 32 9 41 Einstellung nach 5 170 II StPO, keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 3 3 ohne gerichtliche Erledigung 3 3 Einstellung nach 5 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 9 1 10 ohne gerichtliche Erledigung 9 1 10 Einstellung nach 5 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 12 9 21 ohne gerichtliche Erledigung 12 9 21 Verbindung mit einer anderen Sache 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 OWi Sächs. Datenschutzgesetz 1 1 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld hins. Straftat nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Raub 1 1 Einstellung nach 5 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Rechtsbeugung 10 4 14 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 1' 3 4 ohne gerichtliche Erledigung 1 3 4 Einstellung nach 5 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 9 1 10 ohne gerichtliche Erledigung 9 1 10 Sachbeschädigung 16 2 18 Einstellung nach 5 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 4 1 5 ohne gerichtliche Erledigung 4 1 5 Einstellung nach 5 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 5 5 ohne gerichtliche Erledigung 5 5 Einstellung nach 5 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 7 7 ohne gerichtliche Erledigung 7 7 Einstellung nach 5 170 II StPO, Verfahrenshindernis 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Strafvereitelung im Amt 3 40 25 68 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 4 4 ohne gerichtliche Erledigung 4 4 Einstellung nach 5 153a I StPO (Geldbetrag) 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung nach 5 170 II StPO 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung nach 5 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 3 16 5 24 ohne gerichtliche Erledigung 3 16_ 5 24 Einstellung nach 5 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 7 2 9 ohne gerichtliche Erledigung 7- 2 9 9 von 26 Anlage 1 zur Drs.-Nr. 6/11682 Anzahl in Beschuldigten Eingangsjahr Tatvorwurf staatsanwaltschaftliche Erledigungsart gerichtliche Erledigungsart Amtsanzeige Anzeigeerstatter unbekannt Gesamtergebnis Vergehen nach § 52 Abs. 1 WaffG 1 1 Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe 1 1 Einstellung nach § 153a StPO (Geldbetrag) 1 1 Verletzung des Dienstgeheimnisses 1 9 13 23 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi 2 2 4 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 4 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld hins. Straftat nicht nachweisbar 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 1 1 2 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 2 Einstellung nach § 17011 StPO, keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 3 3 ohne gerichtliche Erledigung 3 3 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 2 3 5 ohne gerichtliche Erledigung 2 3 5 Einstellung nach § 170 II StPO, Verfahrenshindernis 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe 1 1 Einstellung nach § 153a StPO (Geldbetrag) 1 1 Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe (StrafR) 1 1 Geldstrafe (Strafbefehl) 1 1 Verletzung von Privatgeheimnissen 1 1 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi, § 153 StPO - geringe Schuld 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Verleumdung 3 4 7 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 Einstellung nach § 170 II StPO, keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Verweisung auf den Weg der Privatklage 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Verstoß gegen § 39 SächsDSG 2 4 6 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbest. 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld hins. Straftat nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Anklage vor dem Strafrichter 1 1 Einstellung nach § 153a StPO (Geldbetrag) 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Verwahrungsbruch 1 1 Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe (StrafR) 1 1 Einstellung nach § 153a StPO (Geldbetrag) 1 1 Vortäuschen einer Straftat 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Jahr 2015 4 365 350 719 Amtsanmaßung 2 3 5 Einstellung nach § 170 II StPO 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 1 3 4 ohne gerichtliche Erledigung 1 3 4 11 von 26 Anlage 1 zur Drs.-Nr. 6/11682 Anzahl in Beschuldigten Eingangsjahr Tatvorwurf staatsanwaltschaftliche Erledigungsart gerichtliche Erledigungsart Amtsanzeige Anzeigeerstatter unbekannt Gesamtergebnis ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Falsche Verdächtigung 4 11 15 Einstellung nach 5 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 2 5 7 ohne gerichtliche Erledigung 2 5 7 Einstellung nach 5 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 2 6 8 ohne gerichtliche Erledigung 2 6 8 Freiheitsberaubung 15 8 23 Einstellung nach 5 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 10 2 12 ohne gerichtliche Erledigung 10 2 12 Einstellung nach 5 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 2 2 4 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 4 Einstellung nach 5 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 3 4 7 ohne gerichtliche Erledigung 3 4 7 Gefährl. Eingriffe in Straßenverkehr 2 2 Einstellung nach 5 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 Gefährliche Körperverletzung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Hausfriedensbruch 10 17 27 Anklage vor dem Strafrichter 1 1 Freispruch 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 2 4 6 ohne gerichtliche Erledigung 2 4 6 Einstellung nach 5 170 II StPO, keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 Einstellung nach 5 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 5 4 9 ohne gerichtliche Erledigung 5 4 9 Einstellung nach 5 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung nach 5 170 II StPO, Verfahrenshindernis 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 Einstellung wegen Geringfügigkeit (5153 I StPO) 3 3 ohne gerichtliche Erledigung 3 3 Verweisung auf den Weg der Privatklage 1 2 3 ohne gerichtliche Erledigung 1 2 3 Jugendpornografische Schriften 1 1 Einstellung nach 5 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Körperverletzung 3 5 8 Einstellung nach 5 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 3 3 ohne gerichtliche Erledigung 3 3 Einstellung nach 5 170 II StPO, keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 2 1 3 ohne gerichtliche Erledigung 2 1 3 Einstellung nach 5 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Verweisung auf den Weg der Privatklage 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Körperverletzung im Amt 2 135 129 266 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 2 4 6 ohne gerichtliche Erledigung 2 4 6 Anklage vor dem Strafrichter 1 3 4 Einstellung nach 5 154 Abs.2 StPO (unwesentliche Nebenstraftat) 1 1 Freispruch 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung nach 5 170 II StPO 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 Einstellung nach 5 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 2 12 14 28 ohne gerichtliche Erledigung 2 12 14 28 Einstellung nach 5 170 II StPO, keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 14 3 17 ohne gerichtliche Erledigung 14 3 17 Einstellung nach 5 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 44 3 47 ohne gerichtliche Erledigung 44 3 47 13 von 26 Anlage 1 zur Drs.-Nr. 6/11682 Anzahl in Beschuldigten Eingangsjahr Tatvorwurf staatsanwaltschaftliche Erledigungsart gerichtliche Erledigungsart Amtsanzeige Anzeigeerstatter unbekannt Gesamtergebnis ohne gerichtliche Erledigung 5 5 Einstellung nach 5 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 7 12 19 ohne gerichtliche Erledigung 7 12 19 Einstellung wegen Geringfügigkeit (5153 I StPO) 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 Verbindung mit einer anderen Sache 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Straßenverkehrsgefährdung 1 1 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 2 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 2 Uble Nachrede 3 3 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 Einstellung nach 5 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Uneidliche Falschaussage 10 5 15 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 6 1 7 ohne gerichtliche Erledigung 6 1 7 Einstellung nach 5 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 4 4 8 ohne gerichtliche Erledigung 4 4 8 Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort 2 2 Einstellung nach § 170 II StPO, keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung wegen Geringfügigkeit (5153 I StPO) 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Unterlassene Hilfeleistung 5 5 10 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 4 2 6 ohne gerichtliche Erledigung 4 2 6 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Verbindung mit einer anderen Sache 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 Unterschlagung 4 2 6 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 4 2 6 ohne gerichtliche Erledigung 4 2 6 Untreue 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Urk.unterdr./Veränder. Grenzbezeichng. 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidekeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Urkundenfälschung 1 1 Einstellung nach 5 153a I StPO (Geldbetrag) 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Verfolgung Unschuldiger 9 5 14 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 Einstellung nach 5 170 II StPO, keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 3 4 7 ohne gerichtliche Erledigung 3 4 7 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 4 1 5 ohne gerichtliche Erledigung 4 1 5 Vergehen nach § 52 Abs. 3 WaffG 1 1 Einstellung wegen Geringfügigkeit (5153 I StPO) 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Verletzung der Vertraulichk. des Wortes 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Verletzung des Dienstgeheimnisses 1 5 16 22 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 Einstellung nach § 153a I StPO (Geldbetrag) 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 1 2 3 ohne gerichtliche Erledigung 1 2 3 15 von 26 Anlage 1 zur Drs.-Nr. 6/11682 Anzahl in Beschuldigten Eingangsjahr Tatvorwurf staatsanwaltschaftliche Erledigungsart gerichtliche Erledigungsart Amtsanzeige Anzeigeerstatter unbekannt Gesamtergebnis ohne gerichtliche Erledigung 2 3 5 Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 I StPO) 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe 1 1 Einstellung nach § 206 a StPO (Verfahrenshindernis) 1 1 Verweisung auf den Weg der Privatklage 3 3 ohne gerichtliche Erledigung 3 3 Belohnung/Billigung von Straftaten 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Bestechlichkeit 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Betrug 4 1 5 Einstellung nach § 153a I StPO (Geldbetrag) 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 Verbindung mit einer anderen Sache 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Diebstahl 2 2 4 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 Entziehung Minderjähriger 6 6 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 6 6 ohne gerichtliche Erledigung 6 6 Fahrlässige Körperverletzung 8 8 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi, §§ 374, 376 StPO - kein öffentliches Interesse 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 Einstellung nach 9170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Verfahrenshindernis 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 Verweisung auf den Weg der Privatklage 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Fahrlässige Tötung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Falsche Verdächtigung 11 14 25 Absehen Erhebung der öffentl. Klage (§ 154e StPO) 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 1 3 4 ohne gerichtliche Erledigung 1 3 4 Einstellung nach § 170 II StPO, keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 4 4 ohne gerichtliche Erledigung 4 4 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 7 2 9 ohne gerichtliche Erledigung 7 2 9 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 2 5 7 ohne gerichtliche Erledigung 2 5 7 Fälschung bew.erh. Daten 3 3 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 3 3 ohne gerichtliche Erledigung 3 _ 3_ Freiheitsberaubung 12 10 22 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 1 1 2 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 5 4 9 17 von 26 Anlage 1 zur Drs.-Nr. 6/11682 Anzahl in Beschuldigten Eingangsjahr Tatvorwurf staatsanwaltschaftliche Erledigungsart gerichtliche Erledigungsart Amtsanzeige Anzeigeerstatter unbekannt Gesamtergebnis Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Nötigung 48 34 82 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 30 11 41 ohne gerichtliche Erledigung 30 11 41 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 13 8 21 ohne gerichtliche Erledigung 13 8 21 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 4 11 15 ohne gerichtliche Erledigung 4 11 15 Einstellung nach § 170 II StPO, Verfahrenshindernis 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 I StPO) 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 Raub 2 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 Rechtsbeugung 6 4 10 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 4 4 ohne gerichtliche Erledigung 4 4 Einstellung nach § 170 II StPO, keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 3 3 ohne gerichtliche Erledigung 3 3 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Verfahrenshindernis 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 Sachbeschädigung 1 8 9 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 1 1 2 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 3 3 ohne gerichtliche Erledigung 3 3 Einstellung nach § 170 II StPO, Verfahrenshindernis 3 3 ohne gerichtliche Erledigung 3 3 Sexueller Missbrauch von Gefangenen 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Störg. d. öff. Fried. d. Androhg. v. Straftaten 1 1 Einstellung § 45 II JGG (erzieherische Maßnahme) 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Strafvereitelung 3 1 4 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 Einstellung nach § 170 II StPO, keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Verbindung mit einer anderen Sache 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Strafvereitelung im Amt 31 29 60 Anklage vor dem Strafrichter 2 2 Einstellung nach § 153a StPO (Geldbetrag) 1 1 Freiheitsstrafe zur Bewährung (Urteil) 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 7 6 13 ohne gerichtliche Erledigung 7 6 13 Einstellung nach § 170 II StPO, keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 3 6 9 ohne gerichtliche Erledigung 3 6 9 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 3 3 6 ohne gerichtliche Erledigung 3 3 6 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 18 11 29_ ohne gerichtliche Erledigung 18 11 29 Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe (StrafR) 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1_ Straßenverkehrsgefährdung 1 1 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 19 von 26 Anlage 1 zur Drs.-Nr. 6/11682 Anzahl in Beschuldigten Eingangsjahr Tatvorwurf staatsanwaltschaftliche Erledigungsart gerichtliche Erledigungsart Amtsanzeige Anzeigeerstatter unbekannt Gesamtergebnis ohne gerichtliche Erledigung 2 2 Einstellung nach § 153a I StPO (Geldbetrag) 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 4 4 ohne gerichtliche Erledigung 4 4 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 7 7 ohne gerichtliche Erledigung 7 7 Verletzung Post/Fernmeldegeheimniss 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Verletzung von Privatgeheimnissen 2 3 5 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 2 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 2 Einstellung nach § 17011 StPO, Verfahrenshindernis 1 1 2 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 2 Verleumdung 1 4 5 Absehen Erhebung der öffentl. Klage (§ 154e StPO) 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 1 1 2 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Verweisung auf den Weg der Privatklage 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Vorteilsannahme 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Wohnungseinbruchdiebstahl 2 2 4 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 Jahr 2017 316 419 735 Aussetzung 2 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 Bedrohung 1 2 3 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Beleidigung 10 — 17 27 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 _ 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 5 1 6 ohne gerichtliche Erledigung 5 1 6 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 10 11 ohne gerichtliche Erledigung 1 10 11 Einstellung nach § 170 II StPO, Verfahrenshindernis 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 Verweisung auf den Weg der Privatklage 3 3 ohne gerichtliche Erledigung 3 3 anhängig 3 1 4 ohne gerichtliche Erledigung 3 — 1 4 Besonders schwerer Fall des Diebstahls 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Ang_ezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 1_ 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Betrug 5 6 11 Einstellung nach § 153a I StPO (Geldbetrag) 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 3 3 21 von 26 Anlage 1 zur Drs.-Nr. 6/11682 Anzahl in Beschuldigten Eingangsjahr Tatvorwurf staatsanwaltschaftliche Erledigungsart gerichtliche Erledigungsart Amtsanzeige Anzeigeerstatter unbekannt Gesamtergebnis Gefährl. Eingriffe in Straßenverkehr 1 1 anhängig 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Gefährliche Körperverletzung 1 1 anhängig 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Hausfriedensbruch 11 8 19 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 2 3 5 ohne gerichtliche Erledigung 2 3 5 Einstellung nach 5 170 II StPO, keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 Einstellung nach 5 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 3 3 ohne gerichtliche Erledigung 3 3 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 3 2 5 ohne gerichtliche Erledigung 3 2 5 Einstellung nach 5 17011 StPO, Verfahrenshindernis 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 anhängig 3 3 ohne gerichtliche Erledigung 3 3 Körperverletzung 14 1 15 Einstellung nach 5 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 8 8 ohne gerichtliche Erledigung 8 8 anhängig 6 1 7 ohne gerichtliche Erledigung 6 1 7 Körperverletzung im Amt 111 218 329 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 2 4 6 ohne gerichtliche Erledigung 2 4 6 Anklage vor dem Strafrichter 5 5 ohne gerichtliche Erledigung 5 5 Einstellung nach 5 153a I StPO (Geldbetrag) 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung nach 5 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 8 9 17 ohne gerichtliche Erledigung 8 9 17 Einstellung nach 5 170 II StPO, keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 4 4 8 ohne gerichtliche Erledigung 4 4 8 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 41 47 88 ohne gerichtliche Erledigung 41 47 88 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 15 95 110 ohne gerichtliche Erledigung 15 95 110 Einstellung nach 5 170 II StPO, Verfahrenshindernis 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 Einstellung wegen Geringfügigkeit (5153 I StPO) 3 3 ohne gerichtliche Erledigung 3 3 Gerichtliche Verbindung mit einer anderen Sache 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Verbindung mit einer anderen Sache 1 1 2 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 2 anhängig 38 48 86 ohne gerichtliche Erledigung 38 48 86 Meineid 1 1 Anklage vor dem Schöffengericht 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Missbrauch von Notrufen 1 1 Einstellung nach 5 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Nichtanzeige geplanter Straftaten 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Nötigung 30 44 74 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung nach 5 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 11 10 21 ohne gerichtliche Erledigung 11 10 21 Einstellung nach 5 170 II StPO, keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 Einstellung nach 5 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 6 5 11 23 von 26 Anlage 1 zur Drs.-Nr. 6/11682 Anzahl in Beschuldigten Eingangsjahr Tatvorwurf staatsanwaltschaftliche Erledigungsart gerichtliche Erledigungsart Amtsanzeige Anzeigeerstatter unbekannt Gesamtergebnis ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Uneidliche Falschaussage 10 10 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 3 3 ohne gerichtliche Erledigung 3 3 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 4 4 ohne gerichtliche Erledigung 4 4 Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort 3 3 anhängig 3 3 ohne gerichtliche Erledigung 3 3 Unterlassene Hilfeleistung 1 6 7 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 5 5 ohne gerichtliche Erledigung 5 5 Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe (StrafR) 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Verbindung mit einer anderen Sache 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Unterschlagung 2 1 3 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 anhängig 1 1 2 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 2 Untreue 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Urk.unterdr./Veränder. Grenzbezeichng. 1 1 anhängig 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Urkundenfälschung 4 4 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 3 3 ohne gerichtliche Erledigung 3 3 Verfolgung Unschuldiger 17 1 18 Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 4 4 ohne gerichtliche Erledigung 4 4 Einstellung nach § 170 II StPO, keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 2 2 ohne gerichtliche Erledigung 2 2 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 4 4 ohne gerichtliche Erledigung 4 4 Prüfung der Abgabe an eine andere StA 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Verbindung mit einer anderen Sache 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 anhängig 5 5 ohne gerichtliche Erledigung 5 5 Vergehen nach dem Tierschutzgesetz 3 3 anhängig 3 3 ohne gerichtliche Erledigung 3 3 Verletzung der Fürsorge-/Erziehungspfl. 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld liegt nicht vor (erwiesene Unsch.) 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Verletzung des Dienstgeheimnisses 7 10 17 Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 3 3 6 ohne gerichtliche Erledigung 3 3 6 Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe (StrafR) 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 Verbindung mit einer anderen Sache 1 1 ohne gerichtliche Erledigung 1 1 25 von 26 Anlage 2 zu Drs.-Nr. 6/11682 2017 lfd. Nr. Art des Dienstvergehens Summe der eingeleiteten Verfahren 1 Fehlverhalten im Zusammenhang mit Alkoholkonsum und Alkoholkrankheit 3 2 Fernbleiben vom Dienst _ 0 3 leichtfertiges Schuldenmachen/pflichtwidriges Schuldnerverhalten 0 4 Ordnungswidrigkeiten 0 5 Sonstiges 5 6 Störung des Betriebsfriedens 1 7 Straftat 33 8 unzureichende/mangelhafte Diensterfüllung 8 9 Verletzung der Wahrheitspflicht 3 10 Verlust/Beschädigung von dienstlichem Eigentum 0 11 Verstoß gegen Datenschutzgesetz 6 12 Verstoß gegen Gesunderhaltungspflicht (außer Alkoholerkrankungen) 0 13 Verstoß gegen Nebentätigkeitsregelungen 0 14 Verstoß gegen Richtlinien/Weisungen 15 15 Verstoß im Zusammenhang mit der Ausübung von Dienstsport 0 Anlage 3 zu Drs.-Nr. 6/11682 2013 lfd. Nr. Art des Dienstvergehens Verweis Geldbuße Kürzung der Dienstbezüge Zurückstufung Entfernung aus dem Beamtenverhältnis sonstiges (z. B. Einstellung) 1 Fehlverhalten im Zusammenhang mit Alkoholkonsum und Alkoholkrankheit 2 1 1 0 0 2 2 Fernbleiben vom Dienst 0 1 0 0 0 0 3 leichtfertiges Schuldenmachen/pflichtwidriges Schuldnerverhalten 0 0 0 0 0 0 4 Ordnungswidrigkeiten 0 0 0 0 0 0 5 Sonstiges 0 0 0 0 0 0 6 Störung des Betriebsfriedens 0 0 0 0 0 2 7 Straftat 2 0 1 2 1 18 8 unzureichende/mangelhafte Diensterfüllung 1 0 1 0 0 3 9 Verletzung der Wahrheitspflicht 1 0 0 0 0 0 10 Verlust/Beschädigung von dienstlichem Eigentum 0 0 0 0 0 2 11 Verstoß gegen Datenschutzgesetz 2 1 0 0 0 3 12 Verstoß gegen Gesunderhaltungspflicht (außer Alkoholerkrankungen) 0 0 0 0 0 0 13 Verstoß gegen Nebentätigkeitsregelungen 0 0 0 0 0 0 14 Verstoß gegen Richtlinien/Weisungen 3 1 0 0 0 4 15 Verstoß im Zusammenhang mit der Ausübung von Dienstsport 0 0 0 0 0 1 Anlage 3 zu Drs.-Nr. 6/11682 2014 lfd. Nr. Art des Dienstvergehens Verweis Geldbuße Kürzung der Dienstbezüge Zurückstufung Entfernung aus dem Beamtenverhältnis sonstiges (z. B. Einstellung) 1 Fehlverhalten im Zusammenhang mit Alkoholkonsum und Alkoholkrankheit 1 2 0 0 0 4 2 Fernbleiben vom Dienst 1 0 0 0 0 0 3 leichtfertiges Schuldenmachen/pflichtwidriges Schuldnerverhalten 0 0 0 0 0 1 4 Ordnungswidrigkeiten 0 0 0 0 0 0 5 Sonstiges 0 0 0 0 0 1 6 Störung des Betriebsfriedens 0 1 0 0 0 2 7 Straftat 1 1 0 0 0 26 8 unzureichende/mangelhafte Diensterfüllung 1 1 0 0 0 6 9 Verletzung der Wahrheitspflicht 2 1 0 0 0 0 10 Verlust/Beschädigung von dienstlichem Eigentum 0 0 0 0 0 0 11 Verstoß gegen Datenschutzgesetz 3 0 0 0 0 3 12 Verstoß gegen Gesunderhaltungspflicht (außer Alkoholerkrankungen) 0 0 0 0 0 _ 0 13 Verstoß gegen Nebentätigkeitsregelungen 0 0 0 0 0 1 14 Verstoß gegen Richtlinien/Weisungen 2 1 0 0 0 1 15 Verstoß im Zusammenhang mit der Ausübung von Dienstsport 0 1 0 0 0 0 Anlage 3 zu Drs.-Nr. 6/11682 2015 lfd. Nr. Art des Dienstvergehens Verweis Geldbuße Kürzung der Dienstbezüge Zurückstufung Entfernung aus dem Beamtenverhältnis sonstiges (z. B. Einstellung) 1 Fehlverhalten im Zusammenhang mit Alkoholkonsum und Alkoholkrankheit 3 0 3 0 0 1 2 Fernbleiben vom Dienst 0 0 0 0 0 0 3 leichtfertiges Schuldenmachen/pflichtwidriges Schuldnerverhalten 0 0 0 0 0 0 4 Ordnungswidrigkeiten 0 0 0 0 0 0 5 Sonstiges 0 0 0 0 0 2 6 Störung des Betriebsfriedens 1 0 0 0 0 1 7 Straftat 0 0 0 0 0 15 8 unzureichende/mangelhafte Diensterfüllung 1 2 0 0 0 2 9 Verletzung der Wahrheitspflicht 0 0 0 0 0 0 10 Verlust/Beschädigung von dienstlichem Eigentum 0 0 0 0 0 1 11 Verstoß gegen Datenschutzgesetz 0 0 0 0 0 4 12 Verstoß gegen Gesunderhaltungspflicht (außer Alkoholerkrankungen) 0 0 0 0 0 0 13 Verstoß gegen Nebentätigkeitsregelungen 0 0 0 0 0 0 14 Verstoß gegen Richtlinien/Weisungen 1 2 0 0 0 9 15 Verstoß im Zusammenhang mit der Ausübung von Dienstsport 0 0 0 0 0 0 Anlage 3 zu Drs.-Nr. 6/11682 2016 lfd. Nr. Art des Dienstvergehens Verweis Geldbuße Kürzung der Dienstbezüge Zurückstufung Entfernung aus dem Beamtenverhältnis sonstiges (z. B. Einstellung) 1 Fehlverhalten im Zusammenhang mit Alkoholkonsum und Alkoholkrankheit 1 0 1 0 0 1 2 Fernbleiben vom Dienst 1 0 0 0 0 . 0 3 leichtfertiges Schuldenmachen/pflichtwidriges Schuldnerverhalten 0 0 0 0 0 0 4 Ordnungswidrigkeiten 0 0 0 0 0 0 5 Sonstiges 1 0 0 0 0 1 6 Störung des Betriebsfriedens 0 0 0 0 0 0 7 Straftat 0 1 0 0 0 16 8 unzureichende/mangelhafte Diensterfüllung 4 0 0 0 0 6 9 Verletzung der Wahrheitspflicht 0 0 0 0 0 0 10 Verlust/Beschädigung von dienstlichem Eigentum 0 0 0 0 0 0 11 Verstoß gegen Datenschutzgesetz 1 0 0 0 0 6 12 Verstoß gegen Gesunderhaltungspflicht (außer Alkoholerkrankungen) 0 0 0 0 0 1 13 Verstoß gegen Nebentätigkeitsregelungen 0 0 0 0 0 0 14 Verstoß gegen Richtlinien/Weisungen 3 0 0 0 0 7 15 Verstoß im Zusammenhang mit der Ausübung von Dienstsport 0 0 0 0 0 0 Anlage 3 zu Drs.-Nr. 6/11682 2017 lfd. Nr. Art des Dienstvergehens Verweis Geldbuße Kürzung der Dienstbezüge Zurückstufung Entfernung aus dem Beamtenverhältnis sonstiges (z. B. Einstellung) 1 Fehlverhalten im Zusammenhang mit Alkoholkonsum und Alkoholkrankheit 0 0 0 0 0 0 2 Fernbleiben vom Dienst 0 0 0 0 0 0 3 leichtfertiges Schuldenmachen/pflichtwidriges Schuldnerverhalten 0 0 0 0 0 0 4 Ordnungswidrigkeiten 0 0 0 0 0 0 5 Sonstiges 0 0 0 0 0 1 6 Störung des Betriebsfriedens 0 0 0 0 0 0 7 Straftat 0 0 0 0 0 1 8 unzureichende/mangelhafte Diensterfüllung 0 0 0 0 0 0 9 Verletzung der Wahrheitspflicht 0 0 0 0 0 0 10 Verlust/Beschädigung von dienstlichem Eigentum 0 0 0 0 0 0 11 Verstoß gegen Datenschutzgesetz 0 0 0 0 0 0 12 Verstoß gegen Gesunderhaltungspflicht (außer Alkoholerkrankungen) 0 0 0 0 0 0 13 Verstoß gegen Nebentätigkeitsregelungen 0 0 0 0 0 0 14 Verstoß gegen Richtlinien/Weisungen 0 0 0 0 0 0 15 Verstoß im Zusammenhang mit der Ausübung von Dienstsport 0 0 0 0 0 0 2018-01-31T09:12:35+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes